Abschrift.
Laupheim.
Verhandelt am 22. Dezember 1919
vor der
Amtsverfammlung
im Saal des Bahnhof-Hotels dahier.
Anwefend:
Oberamtmann Kindel, als Vorsitzender,
Oberamtspfleger Lerch,
Ober-Sekretär Denser, als Schriftführer.
25 stimmberechtigte Mitglieder
21 nicht
3 nicht der Amtsversammlung angehörige
Mitglieder des Bezirksrats.
Erössnunst und Verpflicht littst
nen eintretender Mitglieder.
§ 1
Der Vorsitzende begrüßt und eröffnet die Versamm
lung und stellt deren ordnungsmäßige Berufung und
Beschlußfähigkeit fest. — Des seit der letzten Amtsver
sammlung abgegangenen Abgeordneten Schulth. Noth
helfer von Illerrieden, fowie des der Amtsversamm
lung früher angehörenden Mitglieds, Schulth. a. D.
Brugger von Stetten,.wird gedacht und erheben sich
die Änwefenden zu deren ehrendem Andenken von ihren
Sitzen.
Sodann wird das in die Amtsverfammlung nen
berufene Mitglied:
Max Linder von Burgrieden
vom Vorsitzenden vorschriftsmäßig durch Ablegung eines
Diensteids in Pflichten genommen was bestätigt:
t. Max Linder.
Die weiteren gleichfalls neu eingetretenen Amtsver
sammlungsabgeordneten :
Gemeinderat Max Bergmann s von
„ Sebastian Ganser ) Laupheim
„ Glaß in Dietenheim
„ Merkle „ Donaustetten
Schultheiß Gerster in Gögglingen
„ Ehe „ Mietingen
„ Rothmaier „ Schwendi
„ Drechsel „ Wain
werden vom Vorsitzenden auf den von ihnen im Gemein
dedienst abgelegten Diensteid hingewiesen.
Veschickttnsts-Ordnttttst zur
Amtsversammlunst.
§ 2
Das Ergebnis der Feststellung der Zahl der auf
sede Gemeinde nach Verhältnis ihres Anteils an der
Amtskörperfchaftsumlage entfallenden Vertreter für die
Wahlperiode 1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1922
und deren Reihenfolge in der Stimmenführung in den
während diefer Periode vorgesehenen 4 Amtsverfamm-
lungen wird bekannt gegeben. Nach den von der Ober
amtspflege gefertigten Berechnung entfallen auf:
13000 ^ Katastersumme: 1 Sitz,
9 750 ^ „ --4 „
6500 Jk „ 1/2 „
3250 * „ 1 /4 „
Gegenüber dem seitherigen Turnus ist die Aenderung
im wesentlichen eingetreten, daß der Stadt Laupheim
1 weiterer — 8. — Abgeordneter und Burgrieden je
1 voller Sitz zugefallen ist.
Die Amtsverfammlung nimmt hievon Kennntnis
und hat
keinen Einspruch
gegen die neue Befchickungs-Ordnung zu erheben.