für Mitglieder der eiligem. Ortskrankenkasse, die im Be
zirkskrankenhaus untergebracht werden, mit 60 ^ pro
Tag und Abzug dieses Betrags an der Pauschale der
Krankenkassenärzte haben dahin geführt, daß die aus'
würtigen Aerzte einfach die Einweisung der Kranken ver
hindert und abgewiesen haben um ja an ihren Kassenarzt
guthaben nicht geschädigt zu werden. Die Ortskranken-
kassen-Verwaltung selbst hat nun in ihrer Verhandlung
vom 9. ds. Mts. festgestellt, daß die seit 1. Juli einge
führte Aenderung zum Nachteil der Kranken, der Kran
kenkasse nnd zuletzt der Bezirkskrankenhausverwaltung
geführt und die Streitigkeiten zwischen den Aerzten bis
anfs höchste gesteigert hat.
Der Vorstand der Ortskrankenkasse beantragt, die
Gehalte der Bezirkskrankenhausärzte wie früher auf die
Bezirkskrankenhausverwaltung zu übernehmen nnd deren
Höhe von dem Bezirksrat und der Amtsversammlung
festsetzen zu lassen.
Die beiden Bezirkskrankenhausärzte Dr. Funk nnd
î Dr. Bullinger haben wiederholt und nun durch Eingaben
■ Vom 5. u. 12. ds. Mts. um Gehaltsregelung und Zah-
lnng aus der Bezirkskrankenhauskasse nach dein bis 1.
Juli 1919 bestehenden Dienstvertrag nachgesucht und die
Beibehaltung der bis 1914 bestehenden Abteilung der
inneren Kranken
für Dr. Funk
und der äußeren — chirurg. — Kranken
für Dr. Bullinger
verlangt.
Letzteres Verlangen erscheint im Interesse der Kran
ken, der pflegenden Schwestern und der Bez.-Krankenhaus
verwaltung bei den sehr bedauerlichen Streitigkeiten unter
den 3 Aerzten berechtigt, aber nach der Bestimmung vom
25. Juni ds. Is., daß der 3. Arzt auf ein weiteres Jahr
zugelassen werde, zr. Zt. nicht durchführbar.
Von feiten des Bezirkskrankenhausverwalters, der,
>vie die pflegenden Schwestern, infolge dieser fortdauernden
Streitigkeiten zwischen 2 Feuern gestellt ist, wurde wäh
rend dieses abgelaufenen Halbjahres in jeder Hinsicht
vermittelnd gewirkt.
Wenn nun auch der weiter gehende Antrag auf
Ausschaltung des Dr. Gröschel z. Zt. nicht tunlich er
scheint, so ist doch die Regelung der Gehaltsverhältnisse
vom 1. Januar 1920 ab durchzuführen.
Auf Grund der von ihn: gemachten Erfahrungen und
Erhebungen beantragte der Bez. Krankenhausverwalter,
O. A. Pst' Lerch
1 ., das Verpflegungsgeld für Mitglieder der Allgem.
Ortskrankenkasse mit Wirkung vom 1. Januar 1920
a b Von 2 J6 40 auf
2 A 90 ^
ueben den seither bestandenen Anrechnungen zu er
höhen
2., die Gehalte der 2 Krankenhausärzte
für innere Abteilung
Dr. Funk ans — 3000 ^
für chirurg. Abteilung
Dr. Bullinger auf 4000 ^.
festzusetzen und aus der Kasse der Bezirkskranken
haus-Verwaltung zu bezahlen.
Der Vorsitzende stellte den Gegenantrag, auf dem
Beschluß der Amtsversammlung vom 25. Juni ds. Is.,
unter Ablehnung des Antrags des Bezirkskrankenhaus-
verwalters nnd der Allgem. Ortskrankenkasse zu behar
ren, mit ff. Begründung: Die Belohnung der Bezirks-
krankenhausärzte für die Behandlung der Krankenkasse-
Mitglieder im Bez.-Krankenhaus sei nicht Sache der
Amtskörperschaft, wenn gleich die Amtskörperschaft Eigen
tümerin des Bezirkskrankenhauses und die Amtsversamm
lung Anstellungsbehörde der Bezirkskrankenhausärzte sei.
Diese Belohnung der letzteren sei vielmehr Sache der
Allgem. Ortskrankenkasse, was übrigens diese selbst da
mit zugebe, daß sie eine Belohnung in der Form eines
Zuschlags zu dem Verpflegungsgeld gewähren wolle.
Die Allgem. Ortskrankenkasse wolle diese Belohnung
nur deshalb uicht unmittelbar an die Krankenhausärzte
geben, weil sie bei der Uneinigkeit der Aerzte keine ge
rechte Verteilungsart der Belohnung unter die einzelnen