Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

für Mitglieder der eiligem. Ortskrankenkasse, die im Be 
zirkskrankenhaus untergebracht werden, mit 60 ^ pro 
Tag und Abzug dieses Betrags an der Pauschale der 
Krankenkassenärzte haben dahin geführt, daß die aus' 
würtigen Aerzte einfach die Einweisung der Kranken ver 
hindert und abgewiesen haben um ja an ihren Kassenarzt 
guthaben nicht geschädigt zu werden. Die Ortskranken- 
kassen-Verwaltung selbst hat nun in ihrer Verhandlung 
vom 9. ds. Mts. festgestellt, daß die seit 1. Juli einge 
führte Aenderung zum Nachteil der Kranken, der Kran 
kenkasse nnd zuletzt der Bezirkskrankenhausverwaltung 
geführt und die Streitigkeiten zwischen den Aerzten bis 
anfs höchste gesteigert hat. 
Der Vorstand der Ortskrankenkasse beantragt, die 
Gehalte der Bezirkskrankenhausärzte wie früher auf die 
Bezirkskrankenhausverwaltung zu übernehmen nnd deren 
Höhe von dem Bezirksrat und der Amtsversammlung 
festsetzen zu lassen. 
Die beiden Bezirkskrankenhausärzte Dr. Funk nnd 
î Dr. Bullinger haben wiederholt und nun durch Eingaben 
■ Vom 5. u. 12. ds. Mts. um Gehaltsregelung und Zah- 
lnng aus der Bezirkskrankenhauskasse nach dein bis 1. 
Juli 1919 bestehenden Dienstvertrag nachgesucht und die 
Beibehaltung der bis 1914 bestehenden Abteilung der 
inneren Kranken 
für Dr. Funk 
und der äußeren — chirurg. — Kranken 
für Dr. Bullinger 
verlangt. 
Letzteres Verlangen erscheint im Interesse der Kran 
ken, der pflegenden Schwestern und der Bez.-Krankenhaus 
verwaltung bei den sehr bedauerlichen Streitigkeiten unter 
den 3 Aerzten berechtigt, aber nach der Bestimmung vom 
25. Juni ds. Is., daß der 3. Arzt auf ein weiteres Jahr 
zugelassen werde, zr. Zt. nicht durchführbar. 
Von feiten des Bezirkskrankenhausverwalters, der, 
>vie die pflegenden Schwestern, infolge dieser fortdauernden 
Streitigkeiten zwischen 2 Feuern gestellt ist, wurde wäh 
rend dieses abgelaufenen Halbjahres in jeder Hinsicht 
vermittelnd gewirkt. 
Wenn nun auch der weiter gehende Antrag auf 
Ausschaltung des Dr. Gröschel z. Zt. nicht tunlich er 
scheint, so ist doch die Regelung der Gehaltsverhältnisse 
vom 1. Januar 1920 ab durchzuführen. 
Auf Grund der von ihn: gemachten Erfahrungen und 
Erhebungen beantragte der Bez. Krankenhausverwalter, 
O. A. Pst' Lerch 
1 ., das Verpflegungsgeld für Mitglieder der Allgem. 
Ortskrankenkasse mit Wirkung vom 1. Januar 1920 
a b Von 2 J6 40 auf 
2 A 90 ^ 
ueben den seither bestandenen Anrechnungen zu er 
höhen 
2., die Gehalte der 2 Krankenhausärzte 
für innere Abteilung 
Dr. Funk ans — 3000 ^ 
für chirurg. Abteilung 
Dr. Bullinger auf 4000 ^. 
festzusetzen und aus der Kasse der Bezirkskranken 
haus-Verwaltung zu bezahlen. 
Der Vorsitzende stellte den Gegenantrag, auf dem 
Beschluß der Amtsversammlung vom 25. Juni ds. Is., 
unter Ablehnung des Antrags des Bezirkskrankenhaus- 
verwalters nnd der Allgem. Ortskrankenkasse zu behar 
ren, mit ff. Begründung: Die Belohnung der Bezirks- 
krankenhausärzte für die Behandlung der Krankenkasse- 
Mitglieder im Bez.-Krankenhaus sei nicht Sache der 
Amtskörperschaft, wenn gleich die Amtskörperschaft Eigen 
tümerin des Bezirkskrankenhauses und die Amtsversamm 
lung Anstellungsbehörde der Bezirkskrankenhausärzte sei. 
Diese Belohnung der letzteren sei vielmehr Sache der 
Allgem. Ortskrankenkasse, was übrigens diese selbst da 
mit zugebe, daß sie eine Belohnung in der Form eines 
Zuschlags zu dem Verpflegungsgeld gewähren wolle. 
Die Allgem. Ortskrankenkasse wolle diese Belohnung 
nur deshalb uicht unmittelbar an die Krankenhausärzte 
geben, weil sie bei der Uneinigkeit der Aerzte keine ge 
rechte Verteilungsart der Belohnung unter die einzelnen
	        
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