Heilage pm neuen Amtsvers.-Urotokoll vom 22. Dezbr. 1919. 241
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Amtskörperschast Laupheim.
Infolge der fortschreitenden Teurnng und dem Vorgang der Staatsverwaltung wurde
gemäs; des Erlasses des Ministeriums des Innern nach den staatlichen Grundsätzen - lt.
Amtsblatt des Ministeriums des Innern vom 28. Mai 1919 Nr. 5 durch Beschluß des
Bezirksrats vom 4. September 1919 den sämtlichen Körperschaftsbeamten und Unterbeamten
nach Klasse III zu den Grundgehalten die gleichen Teurungszulagen unter Voraussetzung
der nachträglichen Zustimmung der Amtsversammlnng bewilligt.
Inzwischen hat die Staatsverwaltung eine Beschaffungszulage in ^Hälften an ihre
Beamten ausbezahlt und hat das Ministerium des Innern mit Erlaß vom 31. Oktober
1919 die Körperschaftsbehörde angewiesen, dafür einzutreten nach den staatlichen Grund
sätzen ebenfalls den Körperschaftsbeamten die Beschaffungszulage zu verwilligen.
Die Kommission der Bereinigung der Korporationsbeamten des Oberamtsbezirks
Laupheim hat mittelst Eingabe vom 24. November 1919 um Verwilligung der Beschaf
fungszulage nach den staatlichen Grundsätzen nachgesucht und am 9. Dezember ds. Is. ein
weiteres Gesuch um Neuregelung der Gehälter der Korporationsbeamten und Unterbeam
ten eingereicht und unter Vorlage einer Uebersicht mit Beilagen über die Neuregelung der
Beamtengehälter in 12 anderen Bezirken und Städten das Gesuch begründet.
In der Sitzung des Bezirksrats vom 18. Dezember 1919 wurden diese Gesuche vor
getragen und hat der Bezirksrat sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Vorausbewil-
ligung der Beschaffungszulage und zugleich die Neuregelung der Gehälter mit Rückwirkung
vom 1. April 1919 nicht tunlich sei, nnd um die Zulagen — soweit entbehrlich — zu
beseitigen und den älteren Beamten eine auskömmliche Pension für ihre Familien zu er
möglichen, die Neuregelung der Grundgehälter eingehend beraten und stellt der Bezirksrat
einstimmig den Antrag an die Amtsversammlung^ folgendes Gehaltsstatnt ab 1. April
1919 zu genehmigen:
I ., Die Amtskörperschaftsbeamten werden in 3 Gehaltsklassen eingereiht:
in die I. Klasse:
Oberamtspfleger, Oberamtssparkassiere,''Oberamtsbaumeister,
„ „ 11 • „ :
der Oberamtsstraßenmeister, die hauptamtlichen Verwaltungs
aktuare, der Gegeurechner ber- Oberamtssparkasse,
Buchhalter und Hilfsbeamte.
II. Der Grundgehaltsrahmen soll bestimmt werden:
In
Klasse I :
„ II: - :
„ III: - :
- 4 500 ^
• 4 000 A
• 3 500 ^
— 6 500 Jfe.
— 6 000 ^
— 5500 ^
Die Vorrückung soll betragen nach
2 Dienstjahren
. 350 ^
4
. 350 ^
6
8
. 300 ^
10
ff •
. 300 A
12
ff •••••••
. 350 ^
wieder .
. 2000
III. Diese Gehälter sind pensionsberechtigt.
IV. Den Beamten und Unterbeamten der Amtskörperschaft werden vom 1. Avril
l^L-à-ünter Einrechnung der seit 1. April bezogenen Zulagen, zu den nächvorstehen-
dem Gehaltrahmen festgesetzten und verwilligten Gehältern folgende Zulagen gewährt:
», eine pensionsberechtigte Geh altserhöhung
Von 1500 ^ jährlich;
b, eine Teurungszulage von . . 1000 A für
Verheiratete und
für Ledige 600 ^ ;
c, eine Kiuderzulage von 360 Ä für 1 Kind und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Hienach ergibt sich°für 1. ?lpri^l91^^ Gehaltsanspruch:
1. für den Oberamtspfleger:
Endgehalt . 6500 A
a , pensionsberechtigte Zulage 1500 J6
b, wiederrufliche „ 1000 Jfe
o, Kinderzulage .... 360 J6
9360 A
2. für den Oberamtssparkassier:
Endgehalt . . . 6500 ^.
Zulage » * 1500 J6
„ b 1000
,, C — vH*
9 000 ^