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§ 19.
Tenernngsznlagen und Gehaltsregnlieruung der Amtskörperschaftsbeamten.
Auf ein Gesuch der Kommission der Vereinigung der Korporationsbeamten des Ober-
amtsbezirks Laupheim vom 10. März ds. Is. wurde nach Vorgang anderer Amtskörper
schaften in Bezug auf die Gewährung der
einmaligen Herbstbefchaffnugs- und Kinderzulage für 1919
vom Bezirksrat ds. Is. — Prot. §§ 25 und 39 — beschlossen —
vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung — diese Zulagen nach Maßgabe der
staatl. Grundsätze auch den Amtskörperschaftsbeamten und Angestellten in nachstehender
Weise zu gewähren.
1.. dem
2., dem
Dberamtspfleger Lerch
a., Beschaffungszulage . -. . .
b., Kinderzulage (für 1 Kind)
Oberamtssparkafsier Brannger
900
200
3., dem
§u a.,
Gegenrechner der O/A. Sparkasse: Brnnner
4., dent
5., dem
dem
7
6., dem
8.,
dem
9.,
dem
10.
zu u.,
„ b., (für 2 Kinder à 200 A)
Dberamtsbanmeister Küchle
zu a., - .
„ b., (für 5 Kinder à 200 A)
Dberamtsstratzemneister Rupf
âu a.,
zu b., (für 3 Kinder à 200 ^ )
Berw. Aktuar Link
Jtta,
Berw. Aktuar Kohler
§u a.,
„ b., (für 5 Kinder à 200 A)
Berw. Aktuar Schrods, Dietenheim
^ a.,
Berw. Aktuar Noth Helfer, Wiblingen
§u a.,
900
400
900
1000
900
600
900
1000
dem Hilfsarbeiter Konrad
auf der D/A. Sparkasse (60 % an 900 A)
A
JÈ
X
.A
A
1100
A
900
^
1300
A
1900
^
1500
A
900
A
1900
^
900
A
900
A
540
540
500
A.
11 ., dem Berw. Praktikanten Herter
daselbst desgl.
12 ., dem stellv. Oberamtspflege- n. D/A. Sparkafsendiener
Gottfried Bruder
Teuerungszulage
Verteilung des zuletzt genannten Betrags zwischen der Oberamtspflege und
Oberamtssparkasse erfolgt nach dem seitherigen Maßstab.
13 . dem Hausmeister Enderle an der hies. Wauderarbeitsstätte.
Beschaffungsbeihilfe auf Grund bezirksrätlichen Beschlusses
vom 31. Jan. ds. Is. — § 13 —
— hienach Gesamtbetrag einmalig —
Beschluß:
Zustimmung.
Des weiteren hat der Bezirksrat in seinen Sitzungen am -p- ■
Protokoll §§ 25 u. 39 — über die
450 ^
13 330 ^
ds. Js.
Gewährung der neuen fortlaufenden Teuerungszulagen
beraten und — nachdem von seiten der beteiligten Körperschaftsbeamten die Neuregelung
der Teuerungszulagen nicht entsprechend der Vollzugsbestimmungen zum Gesetz vom 31.
März ds. Is. betr. Teuerungszulagen an Körperschaftsbeamte begehrt, sondern von ihnen
in dieser Beziehung die gleiche Anwendung der staatlichen Grundsätze vom Jan. 1920 ge
wünscht wird — beschlossen: bei der Amtsversammlung zu beantragen: Die neuen Teu
erungszulagen in der nachstehend verzeichneten Weise nach den für die Staatsbeamten
geltenden Grundsätzen mit Wirkung vom 1. Januar 1920 an zu gewähren und bezüglich
der Verw. Aktuare Schrode und Nothhelfer "zu bestimmen, daß für sie die Teuerungszu
lagen nur zu 2/3 auf die Amtskörperschaft zur Zahlung übernommen werden.
Im einzelnen betragen die Teuerungszulagen für:
Oberamtspfleger u. BezirkskrankenhausverwalLer Lerch:
a., Gehaltszulage nach Gruppe II1 monatlich — 325 ^
b., Kinderzulage für 1 Kind „ 50 A
c., Wohnungsgeld nach Ortsklasse III jährlich 250 ^
Oberamtssparkafsier Brannger
zu a., • . .monatlich 325 ^
Gegenrechner der D/A. Sparkasse: Brunner
zu a., • monatlich 325 A.
„ b., (für 2 Kinder) monatlich 100 A
„ c., jährlich 250 A
Dberamtsbaumeister Küchle
511 a., monatlich 325 A
„ b., (für 5 Kinder) „ 250 A
„ c., jährlich 250 ^