4 >$$
248
Oberamtsstratzenmeister Rupf
zu Ä., — nach Gruppe II — monatlich 350
„ b., (für 3 Kinder) „ 150
„ c., jährlich 250
Verwaltungsaktuar Kohler
zu »., - . monatlich 325
/ „ b., (für 5 Kinder) „ 250
Z „ C., jährlich 250
Verwaltungsaktuar Link
/ ju a., monatlich 325
„ c., jährlich 250
Verwaltungsaktuar Schrode, Dietenheim
/ zu a., an 325 A. % - monatlich 216
„ c., „ 250 A % = jährlich 167
Verwaltungsaktuar Nothhelfer, Wiblingen
zu a . und c. — wie bei Aktuar Schrode — 216 bezw. 167
Hilfsarbeiter Konrad auf -er hief. D/A. Sparkaffe
zu a . — nach Gruppe II — monatlich 350
„ c täglich — 50
Nachdem der Amtsversammlung hierüber Vortrag erstattet worden ist, wird von
A
A
A
A
A
A
A
A.
A.
befchloffen:
A
ihr
die Teuerungszulagen in der vom Bezirksrat vorgeschlagenen Höhe zu bewilligen. Dage
gen kommt künftig ganz in NAM: die seither ' gewährte widerrufliche Zulage mit —
100^ A , ferner die Kniderzulage mit je 360 A. pro Kind und Jahr, bezw. Leiden Verw.
Aktuaren Schrode und Nothhelfer die Teuerungs- und Beschaffungszulage mit je 1950 A
und beim Hilfsarbeiter Konrad dieselbe mit — 1500 A , sowie bei ' Verw. Praktikant
Herter solche mit — 7 A pro Tag.
§ 20.
Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung der Verwaltungs Aktuare.
Sodann wird das von den diesseitigen Verwaltungsaktuaren gemeinschaftlich gestellte
Gesuch um
Erhöhung ihrer Dienstanfwandsentschädigung
bekannt gegeben.
Das Gesuch stützt sich auf einen Erlaß des Ministeriums des Innern 10. Mai ds.
Is. Nr. I 1693, in welchem das Oberamt veranlaßt wurde, eine neue, die jetzigen gestei
gerten Preisverhältnisse berücksichtigende Berechnung der Dienstaufwandsentschädigung'durch
die Letr. Verwaltungsaktuare vornehmen zu lassen. Eine solche Berechnung ist'von Ver
waltungsaktuar Kohler allein aufgestellt wordeu. Der Bezirksrat hat von 'derselben Ein
sicht genommen und hingegen nichts zu erinnern gefunden.
Der tatsächliche Dienstaufwand berechnet sich auf — 3425 A. Sämtliche diess.
Verwaltungsaktuare erklären sich — anstelle der seitherigen Aufwandsentschädigung mit
1500 A — mit einer solchen in Höhe von — 3000 A einverstanden.
Der Bezirksrat beschloß am 4. ds. Mts. bet 5ër Amtsversammlung zu beantragen:
die Dienstanfwandsentschädigung jedes einzelnen Verwaltungsaktuars mit Wirkung vom
1. Januar 1920 a n von 1500 auf 3000 A bezw. die des Verw. Aktuars Link von 2000
auf 3^00, A zu erhöhen und Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen. Da
zu wird von dem Abgeordneten der Gemeinde Dietenheim bemerkt, daß eine geringere
Aufwandsentschädigung für diejenigen Verw. Aktuare, die zugleich Ortsvorsteher sind, ' be
gründet erscheinen dürfte, weil diesen ein besonderer Aufwand für ein Kanzleilokal nicht
erwächst, indem ihnen die Rathausräume zur Verfügung stehen.
Mit Ausnahme von zwei weiteren Mitgliedern
beschließt
die Amtsversammlung: den bezirksrätl. Antrag unverändert
anzunehmen.
§ 21.
Gehalts-Einweisung der Berw. Aktuare Schrode und Nothhelfer.
Die Verwaltungsaktuare Schrode in Dietenheim und Nothhelfer in Wiblingen
haben an den Bezirksrat das Gesuch um gehaltliche Gleichstellung mit -den übrigen zwei
Verw. Aktuaren Kohler und Link gerichtet; es sei bei ihnen in dieser Beziehung bisher
aus dem Grunde ein Unterschied gemacht wurden, weil sie neben ihrem Berufe als amts-
körperschaftl. Verwaltungsaktuare noch je das Amt eines Ortsvorstehers in ihren Gemein
den versehen.
Nach § 11 der Minist. Verfügung, betr. die Gewährung von Teuerungszulagen an
Körperschaftsbeamte vom 12. April 1920 gelten Beamte, falls sie neben dem körperschaftl.
Amt noch eine sonstige Erwerbstätigkeit ausüben, persönlich im Höchstmaß als voll — zu
100/100 — beschäftigt. Den besonderen Gesuchen der Verw. Aktuare Schrode und
Nothhelfer vom 14. Mai bezw. 30. März ds. Is. hat der Bezirksrat in seiner Sitzung
vom 15. Mai ds. Is. — Prot. § 48 — dadurch Rechnung getragen, daß er beschlossen
hat: bei der Amtsversammtung zu beantragen:
l ., die gen. Verw. Aktuare mit Wirkung vvm 1. Jan. 1920 an — entsprechend ihrer im
Dienste der Amtskörperschaft Laupheim seither zugebrachten Dienstzeit — in den End
gehalt der Klasse II des Gehaltsstatuts mit — 6000 A. einzuweisen.
2-, Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen.
Beschluß:
Zustimmung: