Gehilfenaufwand der Verwaltungsaktuare Kohler und Nothhelfer.
Verwaltungsaktuar Kohler hat mittelst Gesuchs vom 22. Juni ds. Is., das zur
Kenntnis der Amtsversammlung gebracht wird, die Bitte gestellt:
1 ., es möge ihm auf 7a Jahr zwecks Aufarbeitung der während der Kriegszeit in seinem
Aktuariatsbezirk in Rückstand gekommenen Verwaltungsgeschäfte ganz auf Rechnung
der Amtskörperschaft ein geprüfter Hilfsarbeiter beigegeben werden;
2 ., ihm mit Wirkung voin 1. Oktbr. 1920 a b Lei einer nachweisbaren Mehrleistung von
80 Arbeitstagen pro Jahr einen fortlaufenden Gehilfenbeitrag von jährlich — 800 X
zu bewilligen.
Auch Verwaltungsaktuar Nothhelfer ist mit der Bitte au den Bezirksrat heran
getreten, ihm einen geprüften Hilfsarbeiter auf 3 Monate während der Ausübung feines
Landtagsmandats zur Verfügung zu stellen und die Kosten hiefür ebenfalls ganz auf die
Amtskörperschaft zu übernehmen.
In der Folge wurde den beiden Verw. Aktuaren ein gepr. Hilfsarbeiterin der Per
son des Verw. Praktikanten Otto Bodenmüller zugeteilt, dem ein Monatsgehalt von
450 bezw. 500 X verwilligt wurde, (zu vergl. die Beschlüsse des Bezirksrats vom
ds. Is. Bez. Rats Prot. §§ 7 u. 40 —).
Um den beiden Verwaltungsaktuaren es zu ermöglichen, ihre Geschäfte vollständig
wieder aufs laufende zu bringen, hat der Bezirksrat in seiner letzten Sitzung vom 4. ds.
Mts. beschlossen ff. Anträge an die Amtsversammlung zu stellen
a . bezüglich des Verwaltungsaktuars Kohler
1 ., für denselben, dessen Geschäftsrückstände durch seine längere Abwesenheit vom Amt wäh
rend der Kriegszeit von größerem Umfange sind als bei Aktuar Nothhelfer, die Ko-
sten eines gepr. Hilfsarbriters auf 6 Monate mit monatlich 500 X. ganz znr Zahlung
auf die Amtskörperschaftskasse zu übernehmen mit der Maßgabe, daß die rückständigen
Geschäfte tatsächlich auch aufgearbeitet werden und nach Beendigung der Stellvertretung
dem Oberamt Erledigungsbericht erstattet wird.
2 ., Die Gewährung des weiter erbetenen fortlaufenden Gehilfenbeitrags mit jährlich
800 X. grundsätzlich abzulehnen, da die Gehilseuhaltung der Verw. Aktuare auf Kosten
der Amtskörperschaft ein für allemal beseitigt werden muß und der Bezirksrat eher
dafür eintritt, daß die bisherigen Verwaltungsbezirke der einzelnen Verwaltungsaktuare
verkleinert werden und darauf eine neue Bezirkseinteilung unter Schaffung eines
weiteren 5. — Aktuariatsbezirks vorgenommen wird.
b. bezüglich des Verw.Aktuars Rothhelfer:
für denselben die Stellvertretungskosten mit monatlich — 450, bezw. 500 ^. — ebenfalls
ganz auf die Amtskörperschaft zu übernehmen unter Beschränkung auf die Dauer vou 3.
Monaten.
Die Amtsversammlung tritt den Anträgen des Bezirksrats bei und erhebt sie zum
Beschluß.
£ 23.
/ Festsetzung bezw. Erhöhung des penstousberechtigten Eittkournteus der
Katastergeometer.
Gemäß § 13 der Verfügung des Ministeriums d. I. vom 12. April 1920, betr. die
Gewährung von Teuerungszulagen an Körperschaftsbeamte, find anch die Bezüge der Ka
tastergeometer, soweit es sich um die Neufestsetzung ihres pensionsberechtigten Einkommens
handelt, neu zu regeln. Hiefür sind nach Ziff. 4 gen. Verfügung a . a. O. bei den gegen
Gebührenbezug angestellten Katastergeometern der Berechnung 'des reinen Diensteinkommens
für die Jahre 1918 und 1919 das in der Verordnung vorn 30. Septbr. 1919 (Reg. Bl.
S. 324) festgesetzte Taggeld mit 10 ^. und die Teuerungszulage mit 12 ^, zus. 28 ^
zu gründe zu legen. Auch das Wartgeld darf insolveit zum reinen Diensteinkommen ge
rechnet werden, als es nicht eine Dienstaufwandsentschädigung darstellt.
Auf Grund der vor: den Katastergeometern gefertigten Nachweisungen betragen deren
Gebühren in den genannten Jahren:
a., bei Katastergeometer Speth unter Zugrundelegung
bon 256 Arbeitstagen
à 28 X
7168 X
b., „ „ Baur, Dietenheim
bei 174 Arbeitstagen
4872 X
6., „ ' „ Eberwein, Laupheim
bei 92 Arbeitstagen
2576 X
dazu kommen noch
zu a., das Wartgeld mit - 700 X. )
710 an 300 X Teuerungszulage 210 x. s
zusammen
910 X
zu b., ebeusv
910 X
zu 6., das Wartgeld mit - 400 ^ j
zusammen
519 X
710 an 170 X. Teuerungszulage 119 X s
Hienach kommt für die Neufestsetzung des fiensionsberechtigten
Jahreseinkommens
bei Katastergeometer Speth der Betrag mit 7168+910 X
zusammen —
8078 X
,, ,, Baur „ „ „ 48<2-|-910 X
5782 X
„ „ Eberwein „ „ „ 25764-519 X
3095 X
in Betracht.