Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Der Bezirksrat hat die einzelnen Gebührennachweisungen, insbesondere auch die des 
Katastergeometers Eberwein mit Rücksicht auf die hier vorliegenden besonderen Verhält- 
nisse anerkannt und am 26. Juni ds. Is. — Bez. Ratsprot. § 55 — beschlossen: 
1 ., das pensionsberechtigte Jahreseinkommen der Katastergeometer mit Wirkung von: 1. 
J anuar 1920 a 1: ohne Abzug eines Dienstaufwands wie folgt festzusetzen: 
für Katastergeometer Speth auf 8100 ^ (seither 4500 Jè) 
Baur „ 5800 A ( „ 3900 A) 
Eberwein „ 3100 ^ ( „ 1800 A) 
2 ., Zustimmung der Amtsversammlung hiezu nachzusuchen. 
Beschluß: 
zuzustimmen 
§ 24. /' 
Teuerungszulagen an die amtskörperfchaftl. Straßenwärter. 
Neber das Ergebnis der auf Grund des Beschlusses der Amtsversammlung vom 22. 
Dezember 1919 — oben § 10 — angestellten Erhebungen bezüglich der Nebeneinkommen 
der amtskörperschaftlichen Straßenwürter, insbesondere aus der Grasnutzung von den 
Straßengräben, wird zunächst vom Öberamtspfleger Lerch Vortrag erstattet. 
Trotzdem, daß dieser Nutznngsertrag zum Teil einen recht beträchtlichen Einkommens 
teil für die einzelnen Straßenwärter bedeutet, hat der Bezirksrat an: 16. März ds. Is. 
— Bez. Ratsprot. § 28 — beschlossen, sämtlichen Straßenwärtern neben den ihnen bereits 
gewährten Zulagen nachträglich für das Jahr 11^ 9 eine weites Zulage von 1 ^ ^50 ^ 
pro Arbeitstag und außerdem eine Kinderzulage von 80 L pro^ Li ch unter 16" Jahren 
und pro Arbeitstag zu verwilligen. Ferner stehen Ten amMorperfchaftlichen Straßen 
wärtern anf Grund Gesetzes, betr. die Gewährung von Teuerungszulagen an Körperschafts- 
beainte von: 31. Älärz ds. Is. und der Vollz. Verfügg. hiezu vom 12. April ds. Is. 
neue Teuerungs-Zttlagen 
zu. 
Nach Berücksichtigung der in den §§ 9 nnd 10 genannt. Minist. Verfügung vorge 
sehenen Kürzungen flir nicht voll beschäftigte Straßenwärter und für solche, die dem Kreis 
der Selbstversorger angehören, ist bei Gewährung der neuen Zulagen noch mit einem 
jährlichen Aufwand von — 66 562 J6 — zu rechnen. 
An der Hand der von der Oberamtspflege gefertigten Darstellung wird von Ober- 
amtspfleger Lerch über die den einzelnen Straßenwärtern zustehenden Teuerungszulagen 
Vortrag erstattet. 
Vom Bezirksrat wurde in dieser Sache unterm 15. Mai. ds. Is. — Bez. Ratsprot. 
§ 48 — beschlossen, vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung. 
1 ., die Teuerungszulagen in der aus der Anlage ersichtlichen Weise mit Wirkung vom 
1. Januar 1920 an zu gewähren und die Gehaltszulagen mit 7 /io für pensionsberech 
tigt zu erklären; 
2 ., ein Hut- und Geschirrgeld künftig nicht mehr zu bezahlen und dafür den am pensions 
berechtigten Einkommen der betr. Straßenwärter in Abzug zu bringenden Amtsauf 
wand auf den Betrag von — 100 M festzusetzen; 
3 ., alle seither den Straßenwärtern gewährten Teuerungs- und Kinderzulagen (zu vergl. 
Amtsvers.-Beschluß vom 22. Dezbr. 1919 § 10) von: 1 Jan. 1920 a n vollständig wieder 
in Wegfall kommen zu lassen. 
Mit all den tzezirksrätlichen Anträgen erklärt sich die Amtsversammlung ohne 
Widerspruch 
einverstanden. 
§ 25. 
Wahl des Geschäftsführers. 
Gewährung von Teuerungszulagen und Gehaltsregelung der Beamten 
der Geschäftsstelle. 
Der nach Ausscheiden des früheren Geschäftsführers Wilhelm Preßmar mit der 
Geschäftsleitung auf der Geschäftsstelle für Getreide und Mehl betraute Kaufmann Josef 
Wächter ist von diesem Posten inzwischen auch zurückgetreten und es hat der Bezirksrat 
am 31. Januar ds. Is. — Bez. Ratsprot. § 12 — als Geschäftsführer der ehem. Ober- 
sekretär Franz Konrad, von Laupheim, zuletzt Verwaltnugsbeamter bei der Fleischversor 
gungsstelle in Stuttgart - vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung — gegen 
einen Monatsgehalt von - 700 A vorläufig angestellt. Konrad wünschte seine Anstel 
lung im öffentlich beamteurechtlichen Sinne geregelt zu wissen, worauf der Bezirksrat in 
der Sitzung vom 15. Mai und 5. Juli ds. Is. beschlossen hat, bei der Amtsversammlung 
zu beantragen: 
1 ., den Verwaltungsbeamten Konrad ausdrücklich als Körperschaftsbeamten vom Zeit 
punkt seines Dienstantritts an gemäß Art. 58, Abs. 3, der B. O. anzustellen. 
2 . dessen Anmeldung zur Körperschastspensionskasse zu veranlassen. 
Da sich hiegegen kein Widerspruch erhebt, ist der bezirksrätliche Antrag zum 
Beschlitß 
erhoben. 
Sodann wird die 
Wahl des Geschäftsführers 
mittelst schriftlicher geheimer Stimmabgabe vorgenommen, wobei der seither schon anf die 
sem Posten tätige Franz Konrad, Verw. Praktikant mit allen von 26 abgegebenen 
Stimmen 
worden ist. 
gewählt
	        
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