Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

2WH. 
In Bezug auf die 
Neuregelung der Gehaltsbezüge der Angestellten des Kommunalverbands 
wird zunächst die bezirksrütl. Verhandlung vom 10. März ds. Is. — Bez. Ratsprot. 
§■ 19 — zur Kenntnis der Amtsversammlung gebracht. Sodann wird die neue Eingabe 
der Angestellten des Kommunalverbands vom 24. Juni ds. Is. verlesen. Auf letztere 
hat der Bezirksrat in der Sitzung vom 4 ds. Mts. beschlossen, bei der Amtsversammlung 
zu beantragen: nachstehend genannten Angestellten in Anlehnung an den Jndustrietarif 
und gemäß des früheren bezirksrätlichen Beschlusses vom Iß. März ds. Is. ff. Monatsge- 
hälter auszuwerfen, bezw. die seitherigen >vie folgt zu erhöhen: 
für: 
bisher 
künftig, d. i. vom 1. April 
1920 a n 
Geschäftsführer Konrad 
700 ^ pro Mon. bezw. 
10 000 À Jahresbesldg. 
1000 A pro Monat 
Kassier u. Rechnnngsf. Speer 
700 A pro Nion 
900 „ ,, 
Kaufmann Jerg 
020 „ „ „ 
850 „ „ 
„ Seiffert 
900 
750 „ ,, 
„ Jockel 
580 „ „ 
750 „ „ 
Gehilfen Scheller 
14 
„ Arb. Tag 
20 „ „ Arbeitstag 
Maschinenschreiberin Maile 
400 „ 
„ Mon. 
450 „ „ Monat. 
Nachdem der Vorsitzende auf eine Bemerkung der Abgeordneten Gerhardt und 
Schmid von Laupheim noch ausdrücklich erwidert hatte, daß die Festsetzung der einzelnen 
Gehälter nur in Anlehnung an den industriellen Tarif erfolgt und gleichzeitig die Ar 
beitsleistung und Verantwortlichkeit des einzelnen Angestellten mit in Betracht gezogen 
worden sei, wird von der Amtsversammlung 
beschlossen: 
die Gehälter in der vom Bezirksrat vorgeschlagenen Höhe zu genehmigen. Ferner wurde 
den Angestellten bei der Geschäftsstelle durch Beschluß des Bezirksrats vom 16. März 
ds. JsZ vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung eine Ausgleichszulage 
in der Hälfte eines Monatsgehalts mit 200 bis 350 ^ einmalig gewährt, was einen 
Gesamtaufwand von 2070 A verursacht hat. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
§ 26. 
Gesuch um Uebertragung der Linienführung im Bezirk und Uebernahme 
der Lmuibus-Linie Ulm Wiblingen. 
Das Schultheißenamt Wiblingen hat mit Zuschrift vom 16. Juni ds. Is. beim Ober 
amt Laupheim in Anregung gebracht, der Linienführung zwecks Personen- und Postbeför- 
derung durch die Württb. Kraftverkehrs-Gesellsch. in Stuttgart auf der Strecke Ulm- 
Wiblingen- Unterkirchberg im Prinzip zustimmen zu wollen. 
In diesem Falle wäre die den Verkehr aus genannter Strecke seither ausführende 
Motorverbindung Wiblingen -Ulm nicht abgeneigt, ihren Betrieb auf chie Württb. Kraft 
verkehrsgesellschaft Stuttgart übertragen zu lassen. 
Der Gemeinderat zu Unterkirchberg hat gegen die Einbeziehung seiner Gemeinde 
in die Autolinie nichts einzuwenden, jedoch ohne Uebernahme irgend welcher finanzieller 
Verpflichtung hieran. 
Der Bezirksrat befaßte sich mit dieser Angelegenheit bereits in der Sitzung vom 5. 
ds. Mts. und beschloß: 
1 ., der in Aussicht genommenen Linienführung durch die genannte Gesellschaft auf der in 
' Betracht kommenden Straßenstrecke grundsätzlich zuzustimmen; 
2 ., das Unternehmen finanziell mit Mitteln der hies. Amtskörperschaft durch Gewährung 
eines einmaligen Beitrags in Höhe von 1000 ^ zu unterstützen. 
3 ., die für den Kraftwagenverkehr bestimmte — 3 km lange — Autostrecke Wiblingen- 
' Unterkirchberg in Unterhaltung der Amtskörperschaft Laupheim zu übernehmen und zu 
der dadurch eingegangenen dauernden Haftverbindlichkeit gemäß Art. 85, Ziss. 4, der 
Bez. O. die Genehmigung der Regierungsbehörde einzuholen. 
Nach weiteren erläuternden Ausführungen des Schultheißen Nothhelfer von Wib 
lingen wird dein Beschluß des Bez. Rats von der Amtsversammlung in den vorstehend 
genannten 3 Punkten 
zugestimmt. 
8 27. 
Bezirkssabung betr. Taggelder und Reisekosten der Mitglieder der Amtsver- 
sammlung, des Bezirksrats und der Kommissionen. 
Die durch Bezirkssatzung von: vom 28. April 1909 festgesetzten und gemäß den Be 
schlüssen der Amtsversammlung vom ^^br. 131/ dlmtsvers. Prot. §§ 255 u. 282 
— erhöhten Pauschbeträge als Vergütung für die den Abgeordneten der àtsvers., der 
Ausschüsse und Kommissionen derselben und den Mitgliedern des Bezirksrats durch ihre 
Anwesenheit bei den Sitzungen veranlaßte Zeitversäumnis erscheinen nach den heutigen 
Verhältnissen durchweg unzulänglich. Es hat daher der Bezirksrat am 4. ds. Mts. be 
schlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen: zu den seitherigen Pauschbeträgen 
mit Wirkung vom 1. Juli ds. Is. 'nit einen 100%igen Teuerungszuschlag zu gewähren.
	        
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