2WH.
In Bezug auf die
Neuregelung der Gehaltsbezüge der Angestellten des Kommunalverbands
wird zunächst die bezirksrütl. Verhandlung vom 10. März ds. Is. — Bez. Ratsprot.
§■ 19 — zur Kenntnis der Amtsversammlung gebracht. Sodann wird die neue Eingabe
der Angestellten des Kommunalverbands vom 24. Juni ds. Is. verlesen. Auf letztere
hat der Bezirksrat in der Sitzung vom 4 ds. Mts. beschlossen, bei der Amtsversammlung
zu beantragen: nachstehend genannten Angestellten in Anlehnung an den Jndustrietarif
und gemäß des früheren bezirksrätlichen Beschlusses vom Iß. März ds. Is. ff. Monatsge-
hälter auszuwerfen, bezw. die seitherigen >vie folgt zu erhöhen:
für:
bisher
künftig, d. i. vom 1. April
1920 a n
Geschäftsführer Konrad
700 ^ pro Mon. bezw.
10 000 À Jahresbesldg.
1000 A pro Monat
Kassier u. Rechnnngsf. Speer
700 A pro Nion
900 „ ,,
Kaufmann Jerg
020 „ „ „
850 „ „
„ Seiffert
900
750 „ ,,
„ Jockel
580 „ „
750 „ „
Gehilfen Scheller
14
„ Arb. Tag
20 „ „ Arbeitstag
Maschinenschreiberin Maile
400 „
„ Mon.
450 „ „ Monat.
Nachdem der Vorsitzende auf eine Bemerkung der Abgeordneten Gerhardt und
Schmid von Laupheim noch ausdrücklich erwidert hatte, daß die Festsetzung der einzelnen
Gehälter nur in Anlehnung an den industriellen Tarif erfolgt und gleichzeitig die Ar
beitsleistung und Verantwortlichkeit des einzelnen Angestellten mit in Betracht gezogen
worden sei, wird von der Amtsversammlung
beschlossen:
die Gehälter in der vom Bezirksrat vorgeschlagenen Höhe zu genehmigen. Ferner wurde
den Angestellten bei der Geschäftsstelle durch Beschluß des Bezirksrats vom 16. März
ds. JsZ vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung eine Ausgleichszulage
in der Hälfte eines Monatsgehalts mit 200 bis 350 ^ einmalig gewährt, was einen
Gesamtaufwand von 2070 A verursacht hat.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 26.
Gesuch um Uebertragung der Linienführung im Bezirk und Uebernahme
der Lmuibus-Linie Ulm Wiblingen.
Das Schultheißenamt Wiblingen hat mit Zuschrift vom 16. Juni ds. Is. beim Ober
amt Laupheim in Anregung gebracht, der Linienführung zwecks Personen- und Postbeför-
derung durch die Württb. Kraftverkehrs-Gesellsch. in Stuttgart auf der Strecke Ulm-
Wiblingen- Unterkirchberg im Prinzip zustimmen zu wollen.
In diesem Falle wäre die den Verkehr aus genannter Strecke seither ausführende
Motorverbindung Wiblingen -Ulm nicht abgeneigt, ihren Betrieb auf chie Württb. Kraft
verkehrsgesellschaft Stuttgart übertragen zu lassen.
Der Gemeinderat zu Unterkirchberg hat gegen die Einbeziehung seiner Gemeinde
in die Autolinie nichts einzuwenden, jedoch ohne Uebernahme irgend welcher finanzieller
Verpflichtung hieran.
Der Bezirksrat befaßte sich mit dieser Angelegenheit bereits in der Sitzung vom 5.
ds. Mts. und beschloß:
1 ., der in Aussicht genommenen Linienführung durch die genannte Gesellschaft auf der in
' Betracht kommenden Straßenstrecke grundsätzlich zuzustimmen;
2 ., das Unternehmen finanziell mit Mitteln der hies. Amtskörperschaft durch Gewährung
eines einmaligen Beitrags in Höhe von 1000 ^ zu unterstützen.
3 ., die für den Kraftwagenverkehr bestimmte — 3 km lange — Autostrecke Wiblingen-
' Unterkirchberg in Unterhaltung der Amtskörperschaft Laupheim zu übernehmen und zu
der dadurch eingegangenen dauernden Haftverbindlichkeit gemäß Art. 85, Ziss. 4, der
Bez. O. die Genehmigung der Regierungsbehörde einzuholen.
Nach weiteren erläuternden Ausführungen des Schultheißen Nothhelfer von Wib
lingen wird dein Beschluß des Bez. Rats von der Amtsversammlung in den vorstehend
genannten 3 Punkten
zugestimmt.
8 27.
Bezirkssabung betr. Taggelder und Reisekosten der Mitglieder der Amtsver-
sammlung, des Bezirksrats und der Kommissionen.
Die durch Bezirkssatzung von: vom 28. April 1909 festgesetzten und gemäß den Be
schlüssen der Amtsversammlung vom ^^br. 131/ dlmtsvers. Prot. §§ 255 u. 282
— erhöhten Pauschbeträge als Vergütung für die den Abgeordneten der àtsvers., der
Ausschüsse und Kommissionen derselben und den Mitgliedern des Bezirksrats durch ihre
Anwesenheit bei den Sitzungen veranlaßte Zeitversäumnis erscheinen nach den heutigen
Verhältnissen durchweg unzulänglich. Es hat daher der Bezirksrat am 4. ds. Mts. be
schlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen: zu den seitherigen Pauschbeträgen
mit Wirkung vom 1. Juli ds. Is. 'nit einen 100%igen Teuerungszuschlag zu gewähren.