Beschluß:
1 ., Dem bezirksrätlichen Antrag zuzustimmen;
2 ., die Vollziehbarkeitserklärung zu dieser Satzungsänderung bezügl. Ziff. 4 durch die
Kreisregierung Ulm sich zu erbitten.
§ 28.
Erhöhung ver Tarife: für auswärtige Brandhilfe.
Die letztmals durch Beschluß der Amtsversammlung Vom 7. Sept. 1.918 ----- Amts-
Vers.-Prot. § 280 — erhöhten Bergütungen für Brairvhilfe sollen nach dem Antrag
des Bezirksrats vom 5. ds. Mts. wiederum ans den doppelten Betrag der seither be-
stehenden Sätze festgesetzt werden, so daß sie nunmehr vom 1. April 1920 an.betragen:
1. für den Kommandanten, die Steiger und die Sprihenmeifter
a) bei einer Zeitversäumnis bis zu 6 Stunden
b) bei einem Zeitaufwand von mehr als (i Stunden
2. für die übrige Mannschaft:
zu 1 a
zu 1b
3. die Prämien:
a) für das erste Paar Pferde an die Spritze
b) desgleichen samt Mannschaftswagen
c) für das zweite Paar Pferde an die Spritze
d) desgleichen samt Mannschaftswagen
4. der Fuhrlohn
zu a bis d je
Beschlus; :
zuzustimmen.
§ 29.
Erhöhung des Zuschusses für utilitär. Einquartierungen.
Dem weiteren Antrag des Bezirksrats vom 5. ds. Mts. zufolge soll auch die seither
40 Pfg. betragende amtskörperschaftliche Zulage bei ev. militärischen Einquartierungen vom
laufenden Rechnungsjahre an um den doppelten Betrag, also anj^&MÄim und
Tag,vhne Unt erschied de s Ranges und der Art der
Beschluß:
Zustimmung.
§ 30.
Abhör Ser Amtskörperschafts-Rechnungen.
Die vom Bezirksrat am 5. ds. Mts. einer sachl. Prüfung unterzogenen Rechnungen
a) der Lberamtspflege für 1918,
b) der Öberamtssparkasse für 1913 bis einschließl. 1917
werden gemäß Art. 77 der Bez.-O. mit dem Antrag auf Anerkennung und Entlastung der
Rechner übergeben. Die Amtsversammlung
beschließt:
die genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuerkennen und die
betr. Rechner zu entlasten.
§ 31.
Voranschlag für den Haushalt der Amtskörperschaft für 1920.
Der von Oberamtspsleger Lerch entworfene Voranschlag für den Haushalt der Amts-
körperschaft für das Rechnungsjahr 1920 wird von ersterem vorgetragen und nach den
einzelnen Positionen geprüft. Nach demselben ergibt sich eine llnzulänglichkeit in Höhe
von 457 000 Mk., vovon 412 000 Mk. auf sämtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks und
45 000 Mk. auf die der Hilfe der Verwaltungsaktuare bedürfenden 36 Gemeinden umzu
legen sind. Dem Antrag des Bezirksrats vom 5. ds. Mts. zufolge wird vou der Amts
versammlung beschlossen:
eine Amtskörperschaftsumlage in Höhe obengenannter 457 000 Mk. — genüber
232 200 Mk. im Vorjahr — für das laufende Rechnungsjahr festzusetzen und
zu diesem Haushaltsplan die Vollziehbarkeitserklärnng der Kreisregierung
nachzusuchen.
§ 32.
Bezirksfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und -Hinterbliebene.
Mit Wahrnehmung der vorbezeichneten Fürsorgegeschäfte ist im Einverständnis
der Amtsversammlung — zu vergl. letztjähr. Amtsvers.-Prot. v. 22. Dez. 1919 § 14
Obersetretär Denser im Nebenamt von der Hauptfürsorgestelle, bezw. dem württ. Arbeits
ministerium, Abtlg. Soziale Volkswohlfahrt, betraut worden.
Da nunmehr Anhaltspunkte über den Umfang der Geschäfte vorliegen, ist der Bez.-
Rat in der Sitzung vom 5. ds. Mts. der Frage der Festsetzung einer Belohnung für gen.
Geschäftsleiter näher getreten und von ihm beschlossen worden, bei der Amtsversammlung
zu beantragen: die Jahresbelohnnng mit Wirkung vom 1. S^ t. 1919 an auf 3000 Mk.
festzusetzen gegen Vorbehalt des teilweisen Wiederersatzes hieran Turc^ däs Reichs bezw.
den Staat.
In Abwesenheit des beteiligten Schriftführers wird nach entspr. Vortrag des Vorsitz
enden von der Amtsversammlung vorstehendem Antrag des Bezirksrats
zugestimult.