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Die Ausbezahlung der Belohnungen an die Kassenärzte erfolgt durch die Oberamttz--
pflege in monatlichen Raten und sind an diese wieder zu ersetzen:
a., von der Bezirkskrankenkasse jährl. 6200 ^
b., von der Bezirkskrankenpflegeversicherung jährl. 6300 ^
Zu diesem Beschluß wird von der Amtsversamm
lung die
Genehmigung
erteilt.
§ 51.
Nachdem der Amtsversammlung von den Beschlüssen
des Bezirksrats v. 20. Sept. 1909 (§ 178), 15. Nov. 1909
(§ 179), 17. Januar 1910 (§ 198) und 21. Febr. 1910
( § 210), betr. den Ankauf des hiesigen Postgebäudes für
Zwecke der Verwaltung der Oberamtssparkasse, Kenntnis
gegeben wurde, wird dem Antrag des Bezirksrats vom
21. d. M. (8 210) entsprechend
beschlossen:
1 ., das seitherige Postgebäude hier mit zugehörigem Grund und Boden zum Preise
von 33 500 ^ unter den im Bezirksratsbeschluß vom 15. Nov. 1909 (§ 179)
enthaltenen Bedingungen anzukaufen und den Kaufschilling aus der Rücklage der
Oberamtssparkasse zu bezahlen.
2 ., den Oberamtspfleger Lerch mit den Formalitäten des Kaufsabschlusses zu beauf
tragen, insbesondere mit Abschluß des Kaufvertrags und der Auflassung desselben.
§ 52.
In Betreff der elektrischen Ueberlandzentrale gibt
der Vorsitzende auf Grund der bisher gepflogenen Ver
handlungen in der Sache eine Darstellung der Entstehung
und Entwicklung der Frage der Erstellung des Werkes.
Sodann kommt der Beschluß des Bezirksrats vom
21. d. M. (§ 208) zum Vortrag, wonach beantragt ist:
1. dem Bezirksverband als Mitglied beizutreten unter Uebernahme der ans der
Satzung des Verbands, wie sie von bon Amtsversammlungen der Bezirke Ravens
burg, Tettnang und Wangen am 20. Dez. 1909 beschlossen worden 'ift, sich
ergebenden Rechte und Verpflichtungen unter der Voraussetzung, daß die Mehrzahl
der beteiligten Gemeinden des Bezirks die aus den §§ 12 bis 14 nnd 22 der