Zurnhesetzung des Oberamtspflegers Lerch
ttttd Verwaltungs-Aktuars Link. § 40.
Die beiden hieneben genannten Amtskörperschafts
beamten, ersterer seit dem Jahre 1879, letzterer seit 1877
ununterbrochen im Dienste der hiesigen Amtskörperschaft
stehend, haben infolge vorgeschrittenen Alters in letzter
Zeit je um ihre Zuruhesetzung auf 1. Oktober ds. Is.
nachgesucht.
Der Bezirksrat erachtete bei beiden Beamten die
Voraussetzungen des Art. 5, Abs. 1, Ziff. 1, des Körper-
schaftspens.-Ges. vom 7. Mai 1914 für zutreffend.
In der heutigen Amtsversammlung wirft der Vor
sitzende zunächst einen Rückblick auf die vielgestaltige und
überaus langjährige Amtsführung beider Beamten und
benützt den heutigen Anlaß auch namens der Zimts-
Versammlung den beiden ausscheidenden Beamten für
ihre jederzeit treu geleisteten Dienste und ihre großen
Verdienste um die Amtskörperschaft Laupheim die volle
Anerkennung und den wohlverdienten Dank auszusprechen
und ihnen gleichzeitig ein besonderes Anerkennungs
schreiben des Ministeriums des Innern auszuhäudigeu.
Zuin äußeren Zeichen dieser Anerkennung schlägt der
Vorsitzende der Amtsversammlung weiterhin vor, den
Bezirksrat zu ermächtigen, den beiden nunmehr aus dem
Dienste der Amtskörperschaft scheidenden Beamten ein
entsprechendes Geschenk aus der Amtskörperschaftskasse
zu verehren.
Beschluß:
Zustimmnng.
Neneinteilung der Verwaltungs-
Aktuariatsbezirke.
Aus Anlaß der Niederlegung des Aints hat Ober
amtspfleger Lerch mündlich das Gesuch gestellt, ihn
nach Eintritt seiner Pensionierung mit der Verwaltung
des Bezirkskraukenhauses ehrenamtlich ohne Gehaltsbezug
betrauen zu wollen.
Da derselbe Wert darauf legt, in seinem Ruhestand
noch einige Zeit eine geeignete amtliche Tätigkeit aus
üben zu können, hat der Bezirksrat in seiner letzten
Sitzung vom 23. Juli ds. Is. beschlossen, dem Ansuchen
des Oberamtspflegers zu entsprechen und in diesem
Sinne der Körperschaftspensionskasse bezw. Kreisregie
rung die verlangte Erklärung abzngeben.
Die Amtsversammlung nimmt hievon ohne Er
innerung Kenntnis.
§ 41.
Bereits in der letztjährigen Amtsversammlung -
zu vergl. Amtsvers. Prot. § 22 S. 48 ff. — hat sich
dieselbe grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß
die Gehilfenhaltung der Verwaltungs-Aktuare auf Kosten
der Amtskörperschaft für immer beseitigt wird und da
für die bisherigen Verwaltungsbezirke der einzelnen
Verwaltungsaktuare etwas verkleinert werden und die
dadurch notwendige neue Bezirkseinteilung unter Schaf
fung eines weiteren — 5. — Aktuariatsbezirks vor
genommen wird.
Im Zusammenhang damit wird der Amtsversamm-
lung davon Kenntnis gegeben, daß zufolge Erlasses des
Ministeriums d. I. vom 6. Mai ds. Is. sowohl die
oberamtlichen Beamten des mittleren Dienstes, wie auch
die Amtskörperschaftsbeamten, gehalten sind, alle mit
einer Belohnung verbundenen Nebenämter auf 1. Juli
ds. Is. niederzulegen.
In Vollzug dieser ministeriellen Anordnung haben
nunmehr:
1 .) Obersekretär Denser die Bezirksfürsorgestelle der
Kriegsbeschädigten- und -Hinterbliebenen-Fürsorge
im Bezirk Lanpheim,
2 .) Obersekretär Wiest die Revision der Oberamts-
sparkasse-Rechnungen, und e
3 . ) Oberamtssparkasse - Gegenrechner Brunner die
Revision der Rechnungen der Oberamtspflege und
Bezirkskrankenhausverwaltung,