Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Zurnhesetzung des Oberamtspflegers Lerch 
ttttd Verwaltungs-Aktuars Link. § 40. 
Die beiden hieneben genannten Amtskörperschafts 
beamten, ersterer seit dem Jahre 1879, letzterer seit 1877 
ununterbrochen im Dienste der hiesigen Amtskörperschaft 
stehend, haben infolge vorgeschrittenen Alters in letzter 
Zeit je um ihre Zuruhesetzung auf 1. Oktober ds. Is. 
nachgesucht. 
Der Bezirksrat erachtete bei beiden Beamten die 
Voraussetzungen des Art. 5, Abs. 1, Ziff. 1, des Körper- 
schaftspens.-Ges. vom 7. Mai 1914 für zutreffend. 
In der heutigen Amtsversammlung wirft der Vor 
sitzende zunächst einen Rückblick auf die vielgestaltige und 
überaus langjährige Amtsführung beider Beamten und 
benützt den heutigen Anlaß auch namens der Zimts- 
Versammlung den beiden ausscheidenden Beamten für 
ihre jederzeit treu geleisteten Dienste und ihre großen 
Verdienste um die Amtskörperschaft Laupheim die volle 
Anerkennung und den wohlverdienten Dank auszusprechen 
und ihnen gleichzeitig ein besonderes Anerkennungs 
schreiben des Ministeriums des Innern auszuhäudigeu. 
Zuin äußeren Zeichen dieser Anerkennung schlägt der 
Vorsitzende der Amtsversammlung weiterhin vor, den 
Bezirksrat zu ermächtigen, den beiden nunmehr aus dem 
Dienste der Amtskörperschaft scheidenden Beamten ein 
entsprechendes Geschenk aus der Amtskörperschaftskasse 
zu verehren. 
Beschluß: 
Zustimmnng. 
Neneinteilung der Verwaltungs- 
Aktuariatsbezirke. 
Aus Anlaß der Niederlegung des Aints hat Ober 
amtspfleger Lerch mündlich das Gesuch gestellt, ihn 
nach Eintritt seiner Pensionierung mit der Verwaltung 
des Bezirkskraukenhauses ehrenamtlich ohne Gehaltsbezug 
betrauen zu wollen. 
Da derselbe Wert darauf legt, in seinem Ruhestand 
noch einige Zeit eine geeignete amtliche Tätigkeit aus 
üben zu können, hat der Bezirksrat in seiner letzten 
Sitzung vom 23. Juli ds. Is. beschlossen, dem Ansuchen 
des Oberamtspflegers zu entsprechen und in diesem 
Sinne der Körperschaftspensionskasse bezw. Kreisregie 
rung die verlangte Erklärung abzngeben. 
Die Amtsversammlung nimmt hievon ohne Er 
innerung Kenntnis. 
§ 41. 
Bereits in der letztjährigen Amtsversammlung - 
zu vergl. Amtsvers. Prot. § 22 S. 48 ff. — hat sich 
dieselbe grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß 
die Gehilfenhaltung der Verwaltungs-Aktuare auf Kosten 
der Amtskörperschaft für immer beseitigt wird und da 
für die bisherigen Verwaltungsbezirke der einzelnen 
Verwaltungsaktuare etwas verkleinert werden und die 
dadurch notwendige neue Bezirkseinteilung unter Schaf 
fung eines weiteren — 5. — Aktuariatsbezirks vor 
genommen wird. 
Im Zusammenhang damit wird der Amtsversamm- 
lung davon Kenntnis gegeben, daß zufolge Erlasses des 
Ministeriums d. I. vom 6. Mai ds. Is. sowohl die 
oberamtlichen Beamten des mittleren Dienstes, wie auch 
die Amtskörperschaftsbeamten, gehalten sind, alle mit 
einer Belohnung verbundenen Nebenämter auf 1. Juli 
ds. Is. niederzulegen. 
In Vollzug dieser ministeriellen Anordnung haben 
nunmehr: 
1 .) Obersekretär Denser die Bezirksfürsorgestelle der 
Kriegsbeschädigten- und -Hinterbliebenen-Fürsorge 
im Bezirk Lanpheim, 
2 .) Obersekretär Wiest die Revision der Oberamts- 
sparkasse-Rechnungen, und e 
3 . ) Oberamtssparkasse - Gegenrechner Brunner die 
Revision der Rechnungen der Oberamtspflege und 
Bezirkskrankenhausverwaltung,
	        
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