je auf den genannten Zeitpunkt abzugeben. Behufs
künftiger Besorgung dieser Geschäfte erachtete es daher
der Bezirksrat für das Zweckmäßigste, einen weiteren
Beamten int Hauptamt anzustellen und diesem außer
den vorstehend genannten Geschäften Ziff. 1—3 anch die
Verwaltnngsgeschäfte von 4 Gemeinden zuzuweisen. Der
Verwaltungsauswand für diesen neu anzustellendeu Be-
amten dürfte nicht allzuschwer ins Gewicht fallen, weil
an dessen anteilmäßigem Gehalt bezüglich der Bezirks
fürsorgestelle von fetten des Reichs % wieder ersetzt
werden.
Nach Beratung hierüber
beschließt
die Amtsversammlung auf Vorschlag des Bezirksrats
vom 28. Mai ds. Is.:
die Aufstellung des für die genannten Geschäfte notwendigen weiteren Beamten zu ge-
nehmigeu.
Nach Lostrennung der diesem Beamten zugedach
ten 4 Gemeinden hat der Bezirksrat auf Grund von
Art. 142, Abs. 2 der Gem.-O. unterm 23. Juli ds. Is.
ff. Neueinteilung der hiefür in Betracht kommenden Ge
meinden beschlossen, wobei auch dein Gesuch des Verw.-
Aktuars Nothhelfer, Wiblingen vom 27. Jnni ds. Is.
entsprechend Rechnung getragen wnrde:
I . BerwaltMtg^aktuariatsbezirk umfassend die 8 Gemeinden: Achstetten, Bronnen,
Hüttisheim, Burgrieden, Schnürpflingen, Rot, Orfenhausen und Großschafhansen.
II. BerwaltungStttLuariatSbezirk umfassend die 8 Gemeinden: Sinningen. Ober
balzheim, Unterbalzheim, Regglisweiler, Wangen, Illerrieden, Dorndorf und Sieben.
III. Berwaltungsaktuariatsbezirk umfassend die 8 Gemeinden: Gögglingen, Donau
stetten, Dellmensingen, Stetten, Unterweiler, Unterkirchberg, Altheim und Weinstetten.
IV. Berwaltungsaktuariatsbezirk umfassend die 8 Gemeinden: Baltringen, Baustetten,
Bühl, Bußmannshansen, Mietingen, Schönebürg, Sulmingen und Walpertshofen.
V. BerwaltuttttHaktttariatsbezirk umfassend die 4 Gemeinden: Oberkirchberg, Stein
berg, Bihlafingen und Oberholzheim.
Die Amtsversammlung bemängelt hieran nur die
unzweckmäßige Einteilung des neu gebildeten — V. —
Bezirks. Sie ist entschieden der Ansicht, daß anstelle der
Gemeinden Oberkirchberg und Steinberg zwei weniger
weit gelegene Gemeinden zugeteilt werden. Im übrigen
empfiehlt die Amtsversammlung *
die vom Bezirksrat vorgeschlagene neue Bezirkseinteilung
der Genehmigung durch die Kreisregierung.
Wahl des Oberamtspflegers.
§ 42
Infolge Rücktritts des seitherigen Amtsinhabers:
Oberamtspflegers Lerch, ist dessen Stelle auf 1. Oktober
ds. Is. wieder neu zu besetzen.
Die erledigte Stelle ist vom Oberamt in den im
hiesigen Bezirk erscheinenden 3 Zeitungen unterm 23.
Juli ds. Is. mit 6tägigem Meldetermin zur Bewerbung
ausgeschrieben worden.
Es haben sich hierauf ff. Bewerber gemeldet:
OA.-Sparkasse-Gegenrechner Stefan Brunner Laupheim i
Geschäftsführer Franz Konrad daselbst
Obersekretär Karl Wiest daselbst.
An der Hand der Stammliste werden vom Vor
sitzenden die Personalien der einzelnen Bewerber näher
bekannt gegeben.
Hierauf wird zur Wahl geschritten, die mittelst
schriftlicher geheimer Stimmabgabe erfolgt ist.
Von 26 gültig abgegebenen Stimmzetteln haben
an Stimmen erhalten im I. Wahlgang:
Geschäftsführer Franz Konrad — > 7
Kontrolleur Brunner — ' 11
Obersekretär Wiest . —^-8
Da keiner der Bewerber die vorgeschriebene abso ¬
lute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist eine wiederholte
Abstimmung nötig. Im II. Wahlgang erhielten Stimmen: