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Beschluß:
1. zwecks Bestätigung dieser Wahl Protokollauszug hievon der Kreisregierung Ulm vor
zulegen;'
2. den Zeitpunkt der Uebernahme des neuen Amts durch den Gewählten auf 1. Oktober
ds. Is. festzusetzen;
3. den letzteren gemäß Art. 142, Abs. 3 der Gem.-O. anzustellen rind ihn in den ihm ans
Grnnd der Besoldungssatzung zustehenden Gehalt einweisen zu lassen.
Wahl des Gegenrechners bei der
Lberamtssparkasse. § 45.
Infolge der Wahl des seitherigen O.-A.-Sparkasse-
Kontrolleurs Brunner zum Oberamtspfleger ist die
Stelle des Gegenrechners in Erledigung gekommen und
daher neu zu besetzen.
Da dieser Gegenstand auf der heutigeu Tages
ordnung nicht stehfl hat sich die Amtsversammlung auf
vorgängige Anfrage des Vorsitzenden einstimmig für die
sofortige Erledigung dieses Gegenstands ausgesprochen.
Es werden nun von: Vorsitzenden die für die zu
besetzende Stelle in Betracht kommenden Bewerber be
kannt gegeben. Darauf wird die Wahl mittelst geheimer
schriftlicher Stimmabgabe vorgenommen. Von 26 ab
gegebenen Stimmzetteln entfallen auf:
Otto Bodenmüller, O.-A.-Sparkasse-Buchhalter dahier,
— ‘ • 8 Stimmen,
Gotthard Konrad, Hilfsarbeiter auf der hiesigen O.-A.-
Sparkasse — > 18 Stimmen.
Letzterer ist somit gewählt.
Beschluß:
1. den Dienstantritt des Gewählten auf 1. Oktober ds. Is. festzusetzen;
2. den neu angestellten.Beamten in den ihm nach der Besoldungssatzung zustehenden Ge
halt einreihen zu lassen;
3. die Anstellnngs- und Sicherheitsleistungsverhältnisse dieses Beamten durch Dienstvertrag
zu regeln.
Nensestsetznug der Amtsaufwandsentschädigung
sür die Berwaltungsaktnare. § 46.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die Verwal
tungsaktuare wurde durch Beschluß der letztjährigen
Amtsversammlung vom 13. Juli 1920 — oben § 20 von
1500 auf jährlich 3000 M, bezw. für Verw.-Aktuar-
Link von 2000 auf 3500 M festgesetzt.
Infolge anhaltender Teuerung hat das Ministerium
d. I. mit Erlaß vom 6. September 1920 No. I 3485
• — Minist.-Amtsbl. S. 251 ff. — die Entschädigung für
auswärtige Dieustverrichtungen derart festgesetzt, daß die
Diäten einschließlich des Teuerungszuschlags per Tag
27 M und die Gebühr für jeden zurückgelegten hm ein
schließlich Teuerungszuschlag 60 4 betragen.
Auf der Grundlage dieser Sätze haben die Verw.-
Aktuare ihre Aufwandsentschädigung für auswärtige
Dienstreisen neu berechnet, als welche sich unter Zu
grundelegung von 120 Tagen ein Betrag von 4080 A
ergibt.
Als Entschädigung für:
Diensträume, Brennmaterialien, Beleuchtung,
Reinigung, Bedienung und Schreibmaterialien
. ist eine Summe von zusammen 2480 ^
in Rechnung gestellt worden.
zusammen — > 6920 M
Nach der Erklärung der beteiligten Verw.-Aktuare
vom 24. Mai ds. Is. würden sie sich mit einer Ent
schädigung von jährlich 6500 ^ begnügen.
Da mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 an eine
veränderte Bezirkseinteilung Platz greift und die Verw.-
Aktuare bezüglich der auswärtigen Dienstverrichtungen
die Gewährung von Pauschvergütungen gewünscht haben,
hat der Bezirksrat im Benehmen mit diesen Beamten
am 23. Juli ds. Is. beschlossen, bei der Amtsversamm-
luug zu beantragen: