Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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Beschluß: 
1. zwecks Bestätigung dieser Wahl Protokollauszug hievon der Kreisregierung Ulm vor 
zulegen;' 
2. den Zeitpunkt der Uebernahme des neuen Amts durch den Gewählten auf 1. Oktober 
ds. Is. festzusetzen; 
3. den letzteren gemäß Art. 142, Abs. 3 der Gem.-O. anzustellen rind ihn in den ihm ans 
Grnnd der Besoldungssatzung zustehenden Gehalt einweisen zu lassen. 
Wahl des Gegenrechners bei der 
Lberamtssparkasse. § 45. 
Infolge der Wahl des seitherigen O.-A.-Sparkasse- 
Kontrolleurs Brunner zum Oberamtspfleger ist die 
Stelle des Gegenrechners in Erledigung gekommen und 
daher neu zu besetzen. 
Da dieser Gegenstand auf der heutigeu Tages 
ordnung nicht stehfl hat sich die Amtsversammlung auf 
vorgängige Anfrage des Vorsitzenden einstimmig für die 
sofortige Erledigung dieses Gegenstands ausgesprochen. 
Es werden nun von: Vorsitzenden die für die zu 
besetzende Stelle in Betracht kommenden Bewerber be 
kannt gegeben. Darauf wird die Wahl mittelst geheimer 
schriftlicher Stimmabgabe vorgenommen. Von 26 ab 
gegebenen Stimmzetteln entfallen auf: 
Otto Bodenmüller, O.-A.-Sparkasse-Buchhalter dahier, 
— ‘ • 8 Stimmen, 
Gotthard Konrad, Hilfsarbeiter auf der hiesigen O.-A.- 
Sparkasse — > 18 Stimmen. 
Letzterer ist somit gewählt. 
Beschluß: 
1. den Dienstantritt des Gewählten auf 1. Oktober ds. Is. festzusetzen; 
2. den neu angestellten.Beamten in den ihm nach der Besoldungssatzung zustehenden Ge 
halt einreihen zu lassen; 
3. die Anstellnngs- und Sicherheitsleistungsverhältnisse dieses Beamten durch Dienstvertrag 
zu regeln. 
Nensestsetznug der Amtsaufwandsentschädigung 
sür die Berwaltungsaktnare. § 46. 
Die Dienstaufwandsentschädigung für die Verwal 
tungsaktuare wurde durch Beschluß der letztjährigen 
Amtsversammlung vom 13. Juli 1920 — oben § 20 von 
1500 auf jährlich 3000 M, bezw. für Verw.-Aktuar- 
Link von 2000 auf 3500 M festgesetzt. 
Infolge anhaltender Teuerung hat das Ministerium 
d. I. mit Erlaß vom 6. September 1920 No. I 3485 
• — Minist.-Amtsbl. S. 251 ff. — die Entschädigung für 
auswärtige Dieustverrichtungen derart festgesetzt, daß die 
Diäten einschließlich des Teuerungszuschlags per Tag 
27 M und die Gebühr für jeden zurückgelegten hm ein 
schließlich Teuerungszuschlag 60 4 betragen. 
Auf der Grundlage dieser Sätze haben die Verw.- 
Aktuare ihre Aufwandsentschädigung für auswärtige 
Dienstreisen neu berechnet, als welche sich unter Zu 
grundelegung von 120 Tagen ein Betrag von 4080 A 
ergibt. 
Als Entschädigung für: 
Diensträume, Brennmaterialien, Beleuchtung, 
Reinigung, Bedienung und Schreibmaterialien 
. ist eine Summe von zusammen 2480 ^ 
in Rechnung gestellt worden. 
zusammen — > 6920 M 
Nach der Erklärung der beteiligten Verw.-Aktuare 
vom 24. Mai ds. Is. würden sie sich mit einer Ent 
schädigung von jährlich 6500 ^ begnügen. 
Da mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 an eine 
veränderte Bezirkseinteilung Platz greift und die Verw.- 
Aktuare bezüglich der auswärtigen Dienstverrichtungen 
die Gewährung von Pauschvergütungen gewünscht haben, 
hat der Bezirksrat im Benehmen mit diesen Beamten 
am 23. Juli ds. Is. beschlossen, bei der Amtsversamm- 
luug zu beantragen:
	        
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