Satzung sich ergebenden pekuniären Verpflichtungen, soweit sie dem Verband end-
giltig verbleiben, gemäß einem ihnen zugegangenen, vorbereiteten, vom Bezirksrat
gutgeheißenen Kollegialbeschluß übernehmen, wobei umgekehrt etwaige ans § 17
Abs. 2 der Satzung sich ergebenden Ueberschüsse den Gemeinden zugute zu kommen
hätten.
2 . sich unter denselben Voraussetzungen bereit zu erklären, alle im Verkehr mit dem
Verband ergebenden Geschäfte an Stelle der Gemeinden zu besorgen und event,
nötigen Beschlüsse zu fassen.
3 ., bei event. Streitigkeiten ans diesem Verhältnis zwischen Amtskörperschaft und
Gemeinden sich unter Ausschluß des Rechtswegs der Entscheidung eines Schieds
gerichts zu unterwerfen. (Vergl. & 5 des unter Z. 1 gen. Kollegialbeschlusses.)
4 ., die Oberamtspflege zu beauftragen, die vom Körperschaftsverband gestellten An
forderungen in pekuniärer Beziehung an Stelle der Gemeinden zu erfüllen.
5 , den Bezirksrat zu bevollmächtigen, an Stelle der Amtsversammlung alle aus der
Verbandssatzung sich ergebenden Beschlüsse zu fassen und zu vollziehen, insbesondere
die Entschließung gemäß § 2 der Satzung, auch die Wahlen der Mitglieder der
Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats vorzunehmen.
Von der Amtsversammlung wird
beschlossen:
diesen Antrag des Bezirksrats zum Beschluß zu erheben mit Ausnahme der Bevoll
mächtigung in Zifs. 5 zur Entschließung nach § 2 der Bezirksverbandssatzung, wofür eine
besondere Kommission zu bestellen ist. s. nun unten § 60.
§ 53.
Die Frage der Errichtung einer Wanderarbeitsstätte,
welche die Amtsversammlung schon im vor. Jahre (Prot.
£ 37) beschäftigt hat, kommt heute zur weiteren Beratung.
Diesfalls wollten zunächst die Erfahrungen, welche in den
mit Wanderarbeitsstätten versehenen Bezirken des Unter
landes gemacht wurden, abgewartet werden. In dieser
Richtung gibt der Vorsitzende auf Grund der Zeitungs
nachrichten und der in denselben gemachten statistischen
Angaben näheren Aufschluß. Sodann wird der Beschluß
des Bezirksrats vom 21. d. Mts. (§ 209) verlesen und
dessen Antrag entsprechend von der Amtsversammlung
beschlossen:
l., dann, wenn von dem Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten dem Bezirk