heim zu diesem Unterhaltuugsaufwand einen jährlichen
Beitrag von 80% leistet.
In der Sitzung des Bezirksrats. Vom 21. Septbr.
Vor. Is. wurde fvdauu — vorbehältlich der Zustimmung
der Amtsversammlung — beschlossen:
an der in Frage stehenden Brückenunterhaltung seitens
der Amtskörperschaft mit einem 80% igen Beitrag,
zunächst nur auf einen Zeitraum bon 10 Jahren sich
zu beteiligen.
Beschluß:
zuzustimmen
mit der Einschränkung, daß sich die Amtskörperschaft an den jährlichen Reparatnrkosten
dieser Brücke bis zur Höhe bon 2000 J6. mit jährlich 80% hievon, zunächst auf die Dauer-
k von 10 Jahren, beteiligt.
Erhöhung der Taggelder und der Diäten nebst
Reisekosten in Amtskörperschastsangelegenheiten.
§ 50.
Mit Rücksicht auf die Teuerungsverhältnisse hat
der Bezirksrat hinsichtlich der Gewährung einer erhöhten
Entschädigung an die Mitglieder des Bezirksrats und
der Amtsversaininluug etc. am 23. Juli d. Is. beschlossen,
bei der Amtsversammlung zu beantragen
1. die seither gewährten Pauschvergütungen an die Mit
glieder der Amtsversammlung, auch an die nicht stimm
berechtigten und dementsprechend anch an diejenigen
der Ausschüsse und Kommissionen derselben, sowie an
den Bezirksrat, für die durch ihre Anwesenheit bei
den Sitzungen veranlaßte Zeitversäumnis mit sofortiger
Wirkung in nachstehender Weise zu erhöhen, nämlich
bon
der
Stadt Laupheim
Gemeiude Achstetten
„ Altheim
„ Baltringen
„ Baustetten
„ Bihlafingen
„ Bronnen
Bühl
„ Burgrieden
„ Bußmannshausen
„ Dellmensiugen
„ Dietenheim
„ Donaustetten
„ Dorndorf
„ Gögglingen
„ Großschafhausen
„ Hüttisheim
„ Illerrieden
„ Mietingen
„ Oberbalzheim
„ Oberholzheim
„ Oberkirchberg
„ Orsenhausen
„ Regglisweiler
„ Rot
„ Schnürpflingen
„ Schönebürg
„ Schwendi
„ Sießen
,, Sinningen
„ Steinberg
„ Stetten
„ Sulmingen
,, Unterbalzheim
„ Unterkirchberg
„ llnterweiler
„ Wain
„ Walpertshofen
„ Wangen
„ Weinstetten
„ Wiblingen
für die Mitglieder
auf
40
54
64
57
53
59
53
55
56
58
60
70
63
66
65
60
59
68
56
72
56
69
58
68
56
62
61
62
63
74
65
57
59
70
68
65
65
56
70
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