2. b ie bestehende Bezirkssatzung dementsprechend zu ändern;
3. zu dieser Satzungsänderung die Vollziehbarkeitserklä
rung der Kreisregierung nachzusuchen.
Beschluß:
Zustimmung.
Erhöhung -er Vergütungen sûr
auswärtige Brandhilse. § 51.
Die letztmals durch Beschluß der Amtsversammlung
—vom 13. Juli vor. Is. — obeu § 28 — festgesetzten Ver
gütungen der neben bezeichneten Art bedürfen nach der
Ansicht des Bezirksrats infolge der anhaltenden Teuerung
abermals einer Erhöhung.
. Nach Beschluß des Bezirksrats vom 23. Juli d.
Is. soll nunmehr mit Zustimmung der Amtsversammlung
die aus der Amtskörperschaftskasse zu gewährende Ver
gütung wie folgt neu festgesetzt werden:
1. dem Kommandanten, den Steigern und den
Spritzenmeistern
a) bei einer Zeitversäumnis bis zu 6 Stunden 10 J6
b) bei einer Zeitversäumnis von mehr als 6 Stunden 15 ^
2. der übrigen Mannschaft
bei einer Zeitversäumnis zu 1 a 8 A
„ „ „ zu 1b 12 A
3. als Prämie
a) für das erste Paar Pferde an die Spritze 18 A
b) desgl. samt Mannschaftswagen 18 ^6
6) für die zweite Paar Pferde an die Spritze 6 ^
d) desgl. samt Mannschaftswagen 12 A
4. als Fährlohn
zu den in Ziff. 3a—d genannten Sätzen je 18 J6
Beschluß:
Zustimmung
mit der weiteren Maßgabe:
1. die Aenderung des § 12 Abs. 1, Ziff. 1 und 2 und des § 11 Abs. 1, Ziff. 1 und 2
der Bez.-Feuerl.-O. von Laupheim durch das Oberamt vorzunehmen,
2. hiezu die Vollziehbarkeitserklärung der Kreisregierung nachzusuchen.
Beteiligung an der Finanzierung der
Neckar-Aktien-Gesellschast. § 52.
—-—Der Amtsversammlung wird die ausführliche Nieder
schrift der bezirksrätlichen Verhandlung am 17. Juni
ds. Is. zur Kenntnis gebracht.
Da auch die Amtsversammlung im allgemeinen
Interesse des Landes eine Beteiligung der diess. Amts
körperschaft für geboten erachtet, wird von ihr in An
lehnung an den Beschluß des Bezirksrats vorn 17. Juni
ds. Is.
beschlossen:
die dem Bezirk Laupheirn gemäß Erlaß des Ministeriums d. I. vom 8. und 11. Juni d.
Is., No. III 2321 und 2818, zur Zeichnung angesonnenen 145 000 ^ Aktien (- 5 A
Kopfteil bei rund 29000 Einwohnern des hies. Oberamtsbezirks) durch die Oberamtsspar-
kasse zeichnen zu lassen und die in dem Minist.-Erlaß vorn 8. Juni d. Is. No. III 2321
S . 5/6 unter Ziff. 1—4 enthaltenen Verpflichtungen zu übernehmen und den Vorsitzenden
des Bezirksrats zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen zu ermächtigen.
Beitritt der Amtskörperschasten Reutlingen n. a.
znm Bezirksverband O.E.W. § 53.
Der Bezirksverband O.E.W. in Biberach ersucht
laut Zuschrift vonr 21. Dezbr. 1920 um Zustimmungs
erklärung zu dem beabsichtigten Beitritt der 3 Amts-
körperschasten Reutlingen, Balingen und Urach in den
Verband.
Gemäß Antrags des Bezirksrats vom 5. Februar
ds. Is.
beschließt
die Amtsversammlung
gegen den Beitritt der vorstehend genannten auswärtigen Amtskörperschaften in den Be
zirksverband O.E.W. eine Einwendung nicht zu erheben.