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Abhör der Oberamtspflege-Rechnung und der
Rechnung der Bezirkskrankenhausverwaltung.
§54.
Die vom Bezirksrat am 30. Juli b. Is. einer
sachlichen Prüfung unterzogenen Rechnungen
a) der Oberamtspflege für 1919
b) der Bezirkskrankenhaus-Verwaltung für 1919 u. 1920
werden gemäß Art. 77 der Bez.-O. mit dem Antrag auf'
Anerkennung und Entlastung dem Rechner übergeben.
Die Amtsversammlung
beschließt
die genannten Rechnungen ohne Erteilung von Rezessen anzuerkennen und die betr.
Rechner zu entlasten.
Haushaltsplan der Amtskörperschaft. § 55.
Der vom Oberamtspfleger entworfene Voranschlag
für den Haushalt der Amtskörperschaft für das Rech
nungsjahr 1921 wird von ersterem vorgetragen und nach
den einzelnen Positionen geprüft.
Nach demselben ergibt sich eine Unzulänglichkeit
in Höhe von 953 000 A
wovon 821000 A
auf sämtliche Gemeinden des Oberamts
bezirks und 132 000 A.
au f die der Hilfe der Verw.-Aktuare bedürfenden 36 Ge
meinden umznlegen sind.
Dem Antrag des Bezirksrats vom 30. Juli ds. Is.
entsprechend wird von der Amtsversammlnüg
beschlossen:
eine Amtskörperschaftsumlage in der Höhe obengenannter
— ;• 953 000 A —
— gegenüber 557 000 A im Vorjahr — für das laufende Rechnungsjahr festzusetzen und
zu diesem Haushaltsplan die Vollziehbarkeitserklärung der Kreisregierung nachzusuchen.
Gebühren des Bezirksdesinsektors.
§ 56.
Der Bezirksdesinfektor Karl Ege in Lanpheim hat
in einem Gesuch vom 7. Juli ds. Is. um Neuregelung
seiner Desinfektionsgebühren gebeten. Anstelle der ihm
seither gewährten Vergütung von 5 A für die Desinfek
tion von 1 Zimmer bittet er nunmehr, ihm einen Stun-
denlohn von 4 A zu bewilligen. Hiezu ist zu bemerken,
daß eine Desinfektion einen 8—10stündiqen Zeitaufwand
erfordert.
Die Regelung der Vergütung auf dieser Grundlage
erschien dem Bezirksrat der hohen Kosten wegen nicht
angängig; er beschloß vielmehr am 23. Juli ds. Is. bei
der Amtsversammlung zu beantragen:
die Gebühren der beiden Desinfektoren Ege und
Leimer, je mit Wirkung vom 1. Ang. 1921 an, der
art zu erhöhen, daß sie für WDesiüfSttiö^ ' des
ersten Zimmers 10 A
zweiten „ 6 A
betragen und
als Reisekosten 60 4 für jeden zurückgelegten Klm.
gewährt werden sollen.
Beschlns; :
Zustimmung.
Entschädigung der Mitglieder der Farrenschan-
kommission. § 57.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 23.
Juli ds. Is. wird von der Amtsversammlung
beschlossen:
für die Vornahme der Farren-Schau ff. Entschädigungen, erstmals für das Jahr 1921,
auszusetzen:
a) für den Vorsitzenden 700 A,
b) für die Mitglieder einen Pauschbetrag von je 60 A pro Tag.