Zustimmungs-Erklärungen.
§ 58
Zu nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats er
teilt die Amtsversammlung hiemit ihre
Zustimmung:
Beschluß vom 11. Aug, 1920 § 69 betr. Beitritt der Amtskörperschaft Laupheim zum Wirt
schaftsverband Schwaben-Vo rarlbera gegen einen Jahres
beitrag von 100
dto. § 80 betr. Erhöhung des Monatsgehalts des bei der Ge
schäftsstelle verwendeten Kaufmanns Jerq von 850 auf
900 ^ ab 1. Juli 1920;
dto. § 83 betr. Uebernahme von monatlich 100 A am Gehalt der
früheren o./a. Kanzleigehilfin Senze M oosm ayer und
Gewährung eines Beitrags mit jährlich 200 ^ zum Auf
wand für Ferngespräche im amtl. Verkehr zwischen Ober
amt und Bezirksgemeinden;
dto. vom 21. Sept. 1920 § 84 betr. Erhöhung des Stundenlohns für die Schrannen-
5. Febr. 1921 § 152 arbeiter auf 3 A, bezw. Festsetzung eines Arbeitstag
gelds für dieselben von 28 A;
dto. vom 21. Sept. 1920 § 88 betr. BestragLleistung mit ie 50 A an die Gemeinden
Wiblingen und Dietenheim zu den Kosten des' Fern-
sp rechanschlusses F ür die Verw.-Nktuare Schrode und
9 Zoll) helfer;
desgleichen § 89 betr. Beitragserhöhung an die Stadt Laupheim und zwar
bezw. vom 30. März 1921 § 163 für die
Latein- und Realschule mit 1500 A.
„ 2000 „
Frauenarbeitsschule „ 1400
sEä TelefoiMrale^ „ 1900 "
dto. vom 21. Sept. 1920, § 90 betr. Uebernahme der Gewährleistung für Deckung der
Ausgaben der Beschälplat te in Laupheim;
desgleichen § 91 betr. Bezahlung eines erhöhten Mietzinses mit jährlich
100 A an das Frh. von Süßkind'sche Rentamt in
Schwendi für die eingeräumten Beschälräume. in Laupheim;
desgleichen § 95 betr. Aenderung in der Distriktseinteilung der amts
körperschaftlichen Straßenwärter;
desgl. vom 18. Okt. 1920 § 100 betr. Zusicherung eines Beitrags in Höhe eines Viertels
an die Gemeinde Wiblingen zu den Herstellungskosten
des sogen. lajig&jüS&gä..^
desgl. § 102 betr. Herabsetzung des Zinsfußes für Spareinlagen bei
ber O.-A.-Sparkasse aus 3,70% ab 1. Januar 1921 ;
desgl. § 104 betr. Erhöhung der ursprüngl. Amtskörperschafts-Umlage
für das Jahr 1920 von 457 000 A auf 557 000 A
unter gleichzeitiger Genehmigung der daselbst vorgesehe
nen Verteilung auf die Gemeinden mit und ohne eigenen
Verwaltungs-Aktuaren;
desgl. § 105 betr. Neuregelung der Gehaltsverhältnisse der amts-
körperschaftl. Straßenwärter, ab L Januar 1 921;
desgl. vom 24. Nov. 1920, § 107 betr. Festsetzung der Unterstützungssätze für völlig Er
werbslose für den Zeitraum 1. Nov. 1920/31. März 1921;
dto. I § 108 betr. Erhöhung des Wasserzinses für die Bezirkskranken
hausverwaltung m n. 30%;
dto. 8 110 betr. Gewährung einer außerordentl. Beihilfe an den
Kommunalverbandsangestellten Kaufmann Jockel mit
Rücksicht auf dessen kranke Ehefrau mit 200 A pro
Vierteljahr, ab 1. Oktbr. 1920;
dto. § 112 betr. Bereitwilligkeit zur Uebernahme eines Drittels der
dem deutschen Zentralausschuß für die Auslandshilfe
durch Empfangnahme und Verteilung von Liebesgabe,:
aus Amerika entstehenden Gesamtkosten;
dto. 8 118 betr. Festsetzung des Mietzinses an Schloßgutsbesitzer
Sterner dahier in Höhe von jährl. 1000 A für das
bei ihm eingelagerte Getreide des Kommunalverbands;
dto. vom 21. Dezbr. 1920 § 120 betr. Neuregelung der Gehälter der Angestellten des
Kornmunalverbands unter grundsätzlicher Anwendung des
Jndustrietarifs mit Wirkung vorn 1. Dezbr. 1920 an;