Heeresverwaltung erworbenen Sanitäts-Autos zu einem
Kranken-Kraftwagen für die diess. Bezirkskrankenhaus-
Verwaltung. Er hebt hiebei insbesondere den Um
stand hervor, daß nach Sachverständigeu-Gutachten das
Auto sich zu einem Krankenwagen infolge seiner großen
Gewichtslast und der damit verbundenen unverhältnis
mäßig hohen Betriebskosten (die Lin-Wegstunde käme
auf 8 ^ zu stehen) nicht eigne.
9.)cit Rücksicht hierauf habe auch der Bezirksrat am
23. Juli ds. Is. beschlossen, der Amtsversammlung zur
Erwägung anheimzustellen, ob unter den gegebenen Ver
hältnissen dieses Auto nicht wieder dem Verkauf aus
gesetzt werden sollte.
Nach Beratung hierüber wird von der Amts
versammlung einstimmig
beschlossen
den sofortigen Wiederverkauf dieses Autos gutzuheißeu.
§ 63.
Oberamtspfleger Lerch erstattet Vortrag über das
Schuldenwesen
bei der diess. Amtskörperschaft.
Hienach betragen die gesamten Schulden bei der
Oberamtspflege nach dem Stand vom 31. März 1921
— 2 304 420 M
hierunter sind enthalten /1 ; - ' ?> — ' - 1958 037 A
Dieser letztere Betrag stellt die bis zum 1. April
1920 gezahlten Mindestsätze der Familieu-Unterstützungen
uild der Zuschläge zu diesen, sowie die zur Beschaffung
der erforderlichen Mittel aufgewendeten Zinsen, bezw.
die sonstigen, auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege
bis zum gleichen Zeitpunkt geniachten Aufwendungen
einschließlich Zinsen dar.
Zufolge eines Erlasses des Reichsfiuanzministers vorn
12. Mai 1920 wird der Amtskörperschaft der Zins für die
in Frage stehende Kriegsschuld vom Reich mit 4 1 / 2% ver
gütet. Auch haftet das Reich für die Tilguug dieser Schuld
im Mindestsatz von eins vom Hundert jährlich.
Für die Amtskörperschaft kommt sourit die Tilgung
des obengenannten Betrags mit — ' 1958 637 JI nicht
in Betracht. Es handelt sich vielmehr für sie zunächst
nur um die Wiederabtragung der irvch verbleibenden
Restschuld mit —; • -345 783 ,M
Bezüglich deren Tilgung hat der Bezirksrat am
» 30. Juli d. Is. beschlossen bei der Amtsversammlung zu
beantragen:
die der Amtskörperschaft zur Tilgung obliegende Schuld
mit 345 783 ^ innerhalb eines Zeitraums von 30
Jahren mit je 11500 .ä, beginnend im Rechunngs
jahr 1921, wieder zur Heimzahluug zu bringen.
Beschlus; :
Zustimmung.
Unterstützung der hagelbeschädigten Gemeinden
des unteren Bezirks. § 64.
Der Vorsitzende teilt mit, daß speziell die 4 Ge
meinden Wiblingen, Gögglingen, Unterkirchberg und
Unterweiler am 30. Juni d. Is. von einem furchtbaren
Hagelunwetter betroffen worden seien, das die diesjährige
Ernte in allen 4 Gemeinden total vernichtet habe.
Namens dieser Gemeinden habe der Ortsvorsteher
von Wiblingen in einem Gesuch vom 25. Juli ds. Is.
um finanzielle Unterstützung zur Linderung der Not u.a.
auch durch die Amtskörperschaft gebeten.
Das Ergebnis der bisher beim Oberamt ein
gegangenen Gaben — wird bekannt gegeben.
Da aber infolge noch nicht vorgenommener Ab
schätzung des Hagelschadens es heute noch nicht über
sehen werden kann, welcher Schaden noch ungedeckt