29
Laupheim die Errichtung einer Wanderarbeitsstätte angesonnen wird, solche auch
in der Weise wie in Backnang einzurichten.
2 ., die notwendigen Mittel zur erstmaligen Einrichtung und für's erste Betriebsjahr
aus den Restmitteln der Amtskörperschaft zur Verfügung zu stellen,
3 ., den Bezirksrat zu ermächtigen, alles Weitere zur Errichtung und Durchführung,
insbesondere auch zur Gewinnung freiwilliger Beiträge aus dem Bezirk zu besorgen.
§ 54.
Durch Beschluß der Amtsversammlung b.. 22. April
1909 (§ 36) wurde die Gewährung von Schußgeldern
für die Erlegung schädlicher Vögel in einem durch Be
schluß der Amtsversammluug vom 12. Mai 1906 (§ 74)
festgesetzten Umfange für das Jahr 1909 verwilligt mit
der Bestimmung, daß für den kleinen Würger (Dorn-
dreher) nun 20 ^ Schußgeld gewährt werden. Es wird
dem Antrag des Bezirksrats vom 21. d. M. (§ 218)
ertsprechend
beschlossen:
diese Schußgelder in dein seitherigen Umfange und Betrage auch für das Rechnungsjahr
1910 zu gewähren unter Erneuerung der den Ortsvorstehern im vorigen Jahre hinsichtlich
der ordnungsmäßigen Führung des Verzeichnisses der abgelieferten Vögel und der Kontrolle
über die Ablieferung erteilten Aufträge.
§ 55.
Nach dem Beschluß der Amtsversammlung vom
22. April 1909 (§ 35) ist wie in den Vorjahren den
Quartiergebern bei militärischen Einquartierungen cine
Zulage von 20 ^ pro Mann und Tag ohne Unterschied
des Ranges einschließlich der Offiziere und ohne Unter
schied der Einquartierung, ob mit oder ohne Verpflegung
gewährt worden.
Der Bezirksrat hat durch Beschluß vom 21. d. M.
(§217)
beantragt:
diese Zulage auch für das Rechnungsjahr 1910 zu gewähren.
Beschluß:
diesem Antrag zuzustimmen.