Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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k) Wahl von 3 Vertretern nebst 2 Stellvertretern in den Bezirksverband für das 
gemeinsame Jugendamt Biberach-Lanpheim ans die Dauer der Wahlperiode der 
jeweiligen Amtsversammlung: (gem. § 3 d. Satzung.) 
1. Oberamtmann Kindel in Laupheim, 
2. Dekan Heine in Gögglingen, 
3. Stadtschultheiß Schick in Laupheim, 
als Stellvertreter: 1. Pfarrer Ehrler in Schönebürg, 
2. Oberamtspfleger Brunner in Laupheim. 
1) Wahl eines Abgeordneten nebst 2 Stellvertretern zum Württ. Giro-Berband 
ans die Däner der Wahlperiode der Amtsversammlung: 
Stadtschultheiß Schi ck, Laupheim, 
als Stellvertreter: Oberamtssparkassier Braunger-Laupheim, 
Oberamtssparkassenkontrolleur Konrad daselbst. 
m) Wahl der Mitglieder in die Oberamts-Quartierkommission für die Kalenderjahre 
1922, 1923, 1924 : 
als Mitglieder: Oberamtspfleger Brunner, Laupheim, 
Stadtschultheiß Schick, Laupheim, 
als Stellvertreter: Schultheiß Baur, Achstetten, 
Schultheiß Betz, Bauftetten. 
Neubesetzung des Berwaltungs-Aktnariats V. etc. 
§ 69. 
Durch das Ausscheiden des Verwaltungsaktuars etc. Franz Konrad aus dem Amtskörperschafts- 
dienst ist die Stelle eines Beamten für das Verwaltungsaktuariat V mit den weiter angegliederten 
Geschäften des Leiters der Bezirksfürsorgestelle, sowie des Rechnungssachverständigen der Amtskörper- 
fchaft in Erledigung gekommen. „ , 
Auf den in den Bezirkszeitungen erlaßenen Bewerberaufrus hat sich um die stelle beworben: 
Otto Bodenmülter, Oberamtssparkassebuchhalter in Laupheim, derzeitiger Stellvertreter. 
Bei der mittelst geheimer schriftl. Abstimmung vorgenommeneii Wahl entfielen auf Otto Boden- 
müller 25 Stimmen, 1 Stimmzettel war unbeschrieben. 
Beschluß: 
1. den Beamten geinäß Art. 142, Abs. 3 der Gemeindeordnung anzustellen, 
2. bei der Kreisregierung um Bestätigung der Wahl nachzusuchen, 
3. den Bezirksrat mit der Einweisung des Beamten in die zustehenden Gehaltsbezüge, sowie mit 
allem Weiteren zu beauftragen, 
4. dem Bezirksratsbeschluß vom 23. Mai 1922 — § 337 Ziff. 2 — mit der Maßgabe zuzu 
stimmen, daß die dienstliche Inanspruchnahme des. Beamten der Bezirksfürsorgestelle vom 
1 Januar 1922 an auf 60% festgesetzt und gegen die Verwendung einer ungeprüften Hilfs 
kraft für die Geschäfte der Bezirksfürsorgestelle bis auf Weiteres nichts eingewendet wird. 
Rene Geschäftsverteilnug bei der Oberamtssparkasse und Amtsbezeichnung der Beamten. 
§ 70. 
Infolge des zwischen Oberamtssparkassier Braunger und dem seitherigen Gegenrechner 
Konrad bei der Oberamtssparkasse entstehenden Schwägerschaftsverhältnisses ist, um letzteren bei der 
Oberamtssparkasse belassen zu können, die neue Diensteinteilung erforderlich geworden. Diese wurde 
anläßlich der durch den Vorstand der Revisionsabteilung des württ. Giroverbands, Oberrechnungsrat 
Dillmann vorgenommenen Hauptprüfung bei der Oberamtssparkasse im Benehmen mit den Sparkassen 
beamten — wie in der Anlage enthalten aufgestellt. Nach diesem Geschäftsverteilungsplau ist eme 
genügende Kontrolle der Leiden Beamten gegeben. 11. a . soll erreicht werden, daß der 1. Beamte vom 
Kassendienst befreit wird unb sich mehr der Werbearbeit widmen kairn. 
Neber das Ergebnis der vorgenommenen Hauptprüfung wird der Amtsversammlung kurz Auf 
schluß gegeben Im Zusammenhang mit der als dringend notivendig erachteten Anlegung loser Konten 
ist der Umbau des seitherigen Kassenschranks unb die Beschaffung eines weiteren Holzschranks erforder 
lich und vom Bezirksrat am 29. August 1922 beschlossen worden - § 428 . 
Der Bezirksrat beantragt unterm 29. August 1922 — § 426 — bezw. unterm 13. ds. Mts. 
1 . die vom W. Giroverband vorgeschlagene unb vom Bezirksrat beschlossene neue Geschäfts 
einteilung für die Oberamtssparkasse gutzuheißen; 
2 dem Vorstand der Oberaintssparkasse die Amtsbezeichiunig „Oberamtssparkassendirektor", dem 
Kassier und Stellvertreter des Kassenvorstehers die Amtsbezeichnung „Kassier" unb dein Gegenrechner 
bie Amtsbezeichnung „Obersekretär" beizulegen. Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung kommt 
auch bie Einstufung des Gegenrechners, fowie die Festsetzung der Sicherheitsleistung der Beamten zur 
Erörterung. Die Amtsversammlung beschließt: 
1. den vom Bezirksrat gestellten Anträgen zuzustimmen, sowie die von diesein weiter getroffenen 
Maßnahmen gutzuheißen; , „ 
2. Die Kassenführung entsprechend der neuen Diensteinteilung dem seitherigen 2. Beamten, 
Gegenrechner Konrad zu übertragen; 
3. bie Gegenrechnerstelle (Obersekretär) wie bisher in Gruppe VIII zu belassen und die bisherige 
Buchhalterstelle aufzuheben; , 
4. die Sicherheitsleistung des Kassiers und Gegenrechners auf ie — ; • 10000 Mk. festzusetzen.
	        
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