Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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3. für Oberamtspfleger Brunner: 
mit Wirkung vom 1. Dez. 1922 an, auf jährlich 113 400 Mk. und zwar 
at für Stellung von 3 Kanzleilokalen 9000 „ 
b) für Heizung 6600 „ 
c) für Beleuchtung 48000 ,, 
d) für Reinigung 46800 „ 
e) für Abnützung des Mobiliars 3000 „ 
113 400 Mk. 
Vom 1. April 1923 an so à. süL -WZ tOr tige Lie nsttzerriKWN gen, Di à und_L àkàn,von_ 
Fall zu Fall nach den jeweils geltenden Sätzen gewährt werden. 
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1. sämtlichen Anträgen zuzustimmen mit der Maßgabe, daß an der Aufwandsentschädigung für 
das Verwaltungsaktuariat V etc. mit Wirkung vom 1. Januar 1922 an beteiligt sein sollen: 
die 4 Verwaltungsaktuariatsgemeinden mit 30 % 
das Reich etc. bezügl. der Bezirksfürsorgestelle mit 60 % 
die Oberamtspflege mit 5 % 
die Oberamtssparkasse mit 5 °/o 
2. zu der Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Verwaltnngsaktuare die Genehmigung der 
Kreisregierung einzuholen. 
Dienstaufwandsentschädigttngen für die oberamtl. Techniker. 
§ 76. 
Der Bezirksrat hat unterm 28. Dez. 1921 — § 302, 23. Mai 1922 — § 380 und 6. Nov. 1922 
§462— beschlossen, den oberamtlichen Technikern folgende Dienstaufwandsentschädigungen zu gewähren: 
1. dem Oberamtsbaumeister Küchle vom 1. Okt. 1921 an jährl. — ' • 3 360 Mk., vom 1. April 1922 
an jährlich — ; -7 360 Mk., vom 1. August 1922 an jährlich — > 14 000 Mk. Hinsichtlich der 
Diäten und Reisekosten soll es bei dem Amtsversammlungsbeschluß vom 1. August 1921 
— § 47 — verbleiben. 
2. dem Oberamtsstraßenmeister Rupf für Kanzleiaufwand und auswärtige Dienstreiseu vom 
1. Oktober 1921 au jährlich — > 10 500 Mk., vom 1. April 1922 an jährlich — .' - 20 800 Mk., 
vom 1. August 1922 an jährlich — j ■ 43 000 Mk., vom 1. Oktober 1922 an jährl. — ' -57 400 Mk. 
Unterm 13. Febr. ds. Is. hat der Bezirksrat beantragt, die Aufwandsentschädigungen der 
weiteren Teuerung entsprechend zu erhöhen und zwar: 
für Oberamtsbaumeister Küch l e für Kanzleiaufwand vom 1. Dez. 1922 a b auf jährlich 81 800 Mk.. 
Diäteu und Reisekosten sollen nach den bisherigen Beschlüssen weiter gewährt werden. 
für Oberamtsstraßenmeister Rupf: vom 1. Dezember 1922 ab für Kanzleiaufwand und aus 
wärtige Dieustverrichtuugen 234 800 Mk. (34 800 + 200 000) vom 1. Januar 1923 ab 
(34 800 + 260 000) — ' ■ 294 800 Mk. 
Ein weiterer Antrag des Bezirksrats geht dahin, den § 30, Ziff. 2, Satz 2 der Dienstanweisung 
für bie oberamtlichen Techniker, in der Weise abzuändern, daß sämtliche Straßen vom 
1. April 1923 ab monatlich nur einmal zu bereisen sind nnb hienach die Worte von 
„und zwar .... bis zu . . übrigen Straßen" zu streichen. 
_ Vom 1. April 1923 an sollen dem Oberamtsstraßenmeister Rupf für auswärtige Dieust- 
verrichtungen, Diäten und Reisekosten von Fall zu Fall nach den jeweils für Amtskörper 
schaftsbeamte geltenden Sätzen gewährt werden. 
Beschluß: Zustimmung. 
Taggetder der Mitglieder der Amtsversamlung und des Bezirksrats. 
§ 77. 
Der Bezirksrat hat unterm 23. Mai 1922 — § 372 — beantragt, unter Aufhebung der Bezirks 
satzung vom 13. Juni 1908 mit Wirkung vom 1. Mai 1922 ab folgende Bezirkssatzung zu erlassen: 
Bezirkssatzung für die Höhe der Taggelder und Reisekosten der Mitglieder 
~ der Amtsversammlung und des Bezirksrats. 
§ 1 • Die Taggelder bemessen sich nach den jeweiligen Höchstsätzen der Taggelder für bie Mit 
glieder des Gemeinderats in kleineren Städten und Landgemeinden. 
§ 2. Die Diäten und Reisekosten entsprechen den vom Ministerium des Innern jeweils Vorge 
schriebenen Sätzen für die Diäten und Reisekosten der Gemeinderatsmitglieder. 
8 3. Die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen der Amtsversaminlung und des Bezirks 
rats erhalten bie gleichen Taggelder, Diäten und Reisekosten. 
§ 4. Im Uebrigen gelten für die Berechnung der Taggelder, Diäten und Reisekosten die für die 
Geineinderatsmitglieder inaßgebenden Vorschriften der Gemeindeordnung u. der Vollzugsverfügnng hiezu. 
Beschluß: 
1. dem Antrag einstimmig beizutreten, 
2. bie Vollziehbarkeitserklärnng der Kreisregierung hiezu einzuholen. 
Dienst- und Besoldungsverhättnissc der Oberamtsgeometer. 
§ 78. 
Jer Amtsversammlung wird über die Anstellung und Gehaltsverhältnisse der seitherigen Kataster- 
geometer nunmehrigen Oberamtsgeometer — Aufschluß gegeben. Insbesondere werden ihr bie
	        
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