Einweisung des Oberamtsbaumeisters Küchle in eine höhere Gehaltsgruppe.
§ 80.
Dem Antrag des Bezirksrats vom 29. August 1922 — § 420 — entsprechend wird beschlossen:
1. den Oberamtsbaumeister Küchle mit Wirkung vom 1. Mai 1922 an, gemäß § 8 Abs. 3 der
Besoldungsordnung für seine Person in Gruppe X einzureihen und ihn von diesem Zeitpunkt
an in Stufe 7 einzuweisen,
2. Genehmigung der Kreisregierung einzuholen.
Beschälplatte.
§ 81.
Freiherr von Süßkind-Schwendi hat die von ihm zur Verfügung gestellten Räume im Gasthaus
zum Kreuz in Laupheim für 1922 gekündigt. Die staatliche Beschälplatte war 1922 auf dem Dürnachhof
untergebracht und ist nunmehr nach Rot verlegt worden. Die vom Bezirksrat getroffenen Maßnahmen
bezw. in der Sache gefaßten Beschlüsse vom 21. Febr. 1922 — § 310 —, 23. Mai 1922 — § 344 —,
29. Aug. 1922 — § 387 -, 6. Nov. 1922 — 432 — werden zur Kenntnis der Amtsversammlung
gebracht.
Beschluß:
Die getroffenen Maßnahmen gutzuheißen bezw. zu geuehmigen.
Tuberkulosefürsorgestelle.
§ 82.
Durch Ministerialerlaß vom 22. Jan. 1922, betreffend Bekämpfung der Tuberkulose, sind die
Oberämter angewiesen worden, auf die Errichtung einer Tuberkulosefürsorgestelle als Einrichtung der
Amtskörperschaft hinzuwirken. Vom Bezirksrat wurde am 21. Febr. 1922 — § 324 —, 29. Aug. 1922
— § 415 —, sowie am 13. Febr. 1923 beschlossen bezw. beantragt:
1. eine aintskörperschaftl. Tuberkulosefürsorgestelle am hiesigen Bezirkskrankenhaus zu errichten
und sie am 1. September 1922 in Kraft treten zu lassen, sowie die erforderlichen Einrichtungs
gegenstände zu beschaffen;
2. mit der Leitung der Fürsorgestelle (Tuberkulosefürsorgearzt) den Oberamtsarzt Dr. Lörcher
in Biberach gegen eine jährliche Belohnung von 750 Mk. und vom 1. Januar 1923 a b von
jährl. 6000 Mk. zu betrauen;
3. als Fürsorgeschwester aufzustellen
a) für die Untersuchungen im Bezirkskrankenhaus und die Neberwachnng der Tuberkulose
kranken in der Stadtgemeinde Laupheim eine Schwester des Bezirkskrankenhauses;
b) für die Ueberwachuug der Tuberkulosekranken in den Bezirksgemeinden die Fürsorgeschwester
des Jugendamts;
4. Die Geschäftsführung dem Oberamtspfleger Brunner zu übertragen.
5. An Mitteln für die Tuberkulosefürsorgestelle den Betrag von 5000 Mk. sowie von weiteren
40 000 Mk. (Bezirksratsantrag vom 13. Febr. 1923) zusammen 45 000 Mk. zu bewilligen,
bezw. in den Voranschlag der Amtskörperschaft von 1922 einzustellen.
Beschluß:
Den Anträgen bezw. Beschlüssen des Bezirksrats einstimmig zuzustimmen.
Beteiligung der Amtskörperschaft an der Finanzierung der Reckar-A-G.
8 83.
t Da8 Ministerium des Innern hat gegen die Zeichnung von 145 000 Mk. Aktien zur Finanzierung
der Neckaraktiengesellschaft durch die Oberamtssparkasse — Amtsvers. Beschluß vom 1. Aug. 1921
~ § 52 — Bedenken erhoben. Diese sind daher auf die Amtskörperschaft zu übernehmen. Da der
Letzteren die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, hat der Bezirksrat am 23. Mai 1922
— § 361 — beschlossen
1. zu genanntem Zweck bei der Oberamtssparkasse eine Schuld im Betrag von 145000 Mk.
gegen einen Zinsfuß von 4 V2 % aufzunehmen,
2, bei der Kreisregierung um die Genehmigung hiezu nachzusucheu.
Beschluß: zuzustimmen.
Nebernahme der Kosten der Ergänzungs-Fleischbeschau aus die Amtskörperschast.
Aenregelnug der Ergäuzungsbeschau.
§ 84.
Minist. Verfügung vom 12. Januar 1922, Reg. Bl. S. 32, sind die Belohnungen und
über^ie^rE Ultb Fleischbeschau neu geregelt und auch die Bestimmungen
über die Erhebung der Be,chaugebuhren geandert worden. Seitens des Ministeriums des Innern
sit angeregt worden daß die Amtskörperschaft die Angelegenheit ganz in die Halid nimmt und die
? e °l n < n $ en d^ ^t der Schlachtvieh- und Fleischbeschau betrauteil Personen ganz übernimmt unter
ber Bedingung bag die Gemeinden ohne öffentliche Schlachthäuser die Fleischbeschaugebühren überein-
stimmend fessietzen und an die Amtskörperschaft abliefern. J H '
, ^^ Bezirksrat, welcher sich mit der Angelegenheit am 23. Mai 1922 — 8 364 befant fiat
stellt an die Amtsversammlung den Antrag: 8 fefagt gar,