1. Mit Wirkung vom 1. Januar 1922 au auf die Amtskörperschaft zu übernehmen:
a) die Reisekosten anläßl. der Ergänzungsbeschau,
b) die Belohnung des Tierarztes für die ein- oder mehrmalige Ergänzungsbeschau oder wenn
keine ordentliche Beschau vorausgegangen ist, den die Belohnung für ordentliche Beschau
übersteigenden Betrag der Belohnung für Ergänzungsbeschau;
c) die Kosten der bakteriologischen Fleischbeschau;
2. Im klebrigen die Festsetzung der Beschaugebühren den einzelnen Gemeinden zu überlassen.
Unterm 23. Mai 1922 — § 365 — ist vom Bezirksrat im Interesse der gleichmäßigen Ver
teilung unter die im Bezirk ansäßigen Tierärzte und der Ersparung von Reisekosten, eine Neuregelung
der tierärztlichen Ergänzungsfleischbeschau vorgenommen worden.
Beschluß:
1. Den Anträgen des Bezirksrats einstimmig beizutreten und sie zum Beschluß zu erheben;
2. der vorgenommeneil Neuregelung der Ergänzungsfleischbeschau zuzustimmen.
Krankenhausarztfrage.
§ 85.
Die beiden hiesigen Aerzte Dr. med. Friedberger, Spezialarzt für innere- und Nerven
krankheiten und Dr. ined. Gröschel prakt. Arzt, haben wiederholt das Gesuch gestellt, ihnen die Be
handlung ihrer Patienten im Bezirkskrankenhaus zu gestatten. Die Niederschrift der bezirksrätl.
Verhandlung hierüber vom 6. November 1922 — § 4^3 — wird zur Kentnis der Amtsversammlung
gebracht, kknterm 13. ds. Mts. wurde den beiden Krankenhausärzten Gelegenheit gegeben, ihren
Standpunkt in dieser Sache vor den: Bezirksrat persönlich zum Ausdruck zu bringen. Der leitende
Krankenhausarzt Dr. med. Bullinger hält es für durchaus verfehlt, freie Arztwahl am Bezirks-
kraukenhaus einzuführen; der Einwand, daß unter den bestehenden Verhältnissen die Frequenz des
Krankenhauses leide, sei nicht stichhaltig. Das Krankenhaus sei so gebaut, daß keine Abteilungen
(männlich und weibl.) eingerichtet werden können. Im Falle der Einführung der freien Arztwahl
werde die seitherige Autorität nicht mehr vorhanden sein; anch die Verwaltung werde hierunter zu
leiden haben. Eine weitere Frage sei die, wer die Verwaltnng für die Instrumente, für das Her
richten des Operationsmaterials etc. übernehmen soll, außerdem werfe sich die Frage auf, wem die Be
handlung der von auswärtigen Aerzten etwa eingewiesenen Kranken zufalle. Die unentgeltliche Be
handlung Ortsarmer im Krankenhaus würde in Zukunft ebenfalls in Wegfall kommen.
Dr. med. Funk vertritt dieselbe Anschauung und schreibt die schlechte Frequenz des Kranken
hauses hem Umstand zu, daß die Patienten die hohen Verpflegungssätze vielfach nicht bezahlen können
und auch die Kassen glauben diese nicht erschwingen zu können. Bei freier Arztwahl müßte anch
entsprechend bessere Bezahlung für die Behandlung erfolgen./^Der Bezirksrat hat die Angelegenheit
am 13. ds. Mts. wiederholt beraten und stellt a n die Amtsversammlung den Antrag:
am Bezirkskrankenhaus in Zukunft freie Arztwahl einzuführen und eine Bezahlung der Aerzte
durch die Bezirkskrankenhausverwaltung abzulehnen; diese soll durch die allgem. Ortskrankcu-
kasse erfolgen.
In der sich anschließenden längeren Debatte, an der sich die Amtsversammlungsmitglieder Stabt-
schultheiß Schick, Berg in an n, Nothhelfer, £ i n b e r, Gerhardt beteiligten, kamen einerseits die
gegen die freie Arztwahl bestehenden Bedenken andererseits die für eine Aendernng des bisherigen
Zustandes sprechenden Gesichtspunkte, wobei insbesondere anch die Interessen der Kranken selbst mit
bestimmend sein müssen, zum Ausdruck. Der ilmstand, daß die Einführung der freien Arztwahl noch
nicht zur allgemeinen Praxis geworden sei, könne nicht ausschlaggebend sein, auch lauten die seither
mit Einführung der freien Arztwahl an einzelnen Krankenhäusern gemachten Erfahrungen nicht
ungünstig.
Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der Antrag des Bezirksrats mit 19 gegen 6 Stimmen
angenommen.
Beschluß:
1. Den mit den Krankenhausärzten abgeschlossenen Vertrag aus 1. Januar 1924 zu kündigen ;
2. In Zukunft am Bezirkskrankenhaus einen leitenden Arzt anzustellen und das Weitere hie-
wegen dem Bezirksrat zu überlassen.
Milchverbillignug.
§ 86.
Auf das Gesuch einzelner Gemeinden an dem Aufwand für verbilligte Abgabe von Milch an
bedürftige Personen, einen Teil auf die Amtskörperschaft zu übernehmen, hat der Bezirksrat am
25. Januar 1923 — § 4 78 — bei der Amtsversammlung zu beantragen beschlossen:
1. An den Kosten der Milchverbillignng der einzelnen Gemeinden die Hälfte auf die Amts
körperschaft zu übernehmen;
2. die Durchführung der Milchverbilligung den Gemeinden zu überlassen.
Diese Anträge werden von der Amtsversammlung einstimmig zum Beschluß erhoben.
Aerztliche Versorgung des Mittelstandes.
§ 87.
Auf einen Erlaß der Zentralleitung für Wohltätigkeit hat der Bezirksrat am 25. Januar ds. I .
— § 476 — zu dieser Frage Stellung genommen und stellt an die Amtsversammlung den Antrag:
An den Kosten der ärztlichen Behandlung von Kleinrentnern und Mittelstandsangehörigen
bis auf Weiteres ^/s auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.
Die Amtsversammlung erhebt den Antrag einstimmig zum Beschluß.