eines Oberamtsbaumwarts am 23. Mai 1922 — § 362 — befaßt und bei der Amtsversammlung
beantragt:
1. In den Voranschlag pro 1922 zur Förderung des Obstbaus, bezw. zur Heranbildung von
tüchtigen Gemeindebaumwarten, den Betrag von 3000 Mk. einzustellen. Diese Mittel sollen
den Personen des Bezirks zugute kommen, die an einem Baumwärterkurs mit Erfolg teil
genommen haben. An die Verwilligung wird die Bedingung geknüpft, daß in erster Linie
die Gemeinden sich an den Ausbildungskosten der Gemeindebaumwarte beteiligen.
2. Der Frage der Anstellung eines Oberamtsbaumwarts erst näher zu treten, wenn Gemeinde
baumwarte in hinreichender Zahl vorhanden sind.
Beschluß:
Dem Antrag in vollem Umfang zuzustimmen und für 1923 in den Voranschlag für die in Ziff. 1
gen. Zwecke den Betrag von 50000 Mk. einzustellen.
Satzungsänderung des Bezirksverbands O.E.W. Wahl in die Verwaltungsorgane.
§ 94.
Der Bezirksrat hat am 25. Jan. 1923 — § 493 — beantragt, folgender Satzungsänderung des
Bezirksverbands O. E. W. zuzustimmen:
In § 6 wird nach Abs. 1 folgender Absatz eingeschaltet:
„Von den Vertretern sind aus deu Vorschlägen der verschiedenen Wirtschaftsgruppen entsprechend
den Verhältnissen der einzelnen Bezirke mindestens % aus den Kreisen der Stromabnehmer
zu wählen".
Beschluß: Zustimmung.
Sodann werden im Wege einstimmig beschlossenen Zurufs für die Kalenderjahre 1923, 1924 und
1925, entfprechend dem Vorschlag des Bezirksrats gewählt:
1. als Vertreter in die Verbandsversammlung:
a) ordentliche Mitglieder:
Oberamtmann Kindel,
Anton S chu p p, Fabrikant in Dietenheim,
Wendelin Wahl, Landwirt in Weinstetten.
b) Stellvertreter in nachstehender Reihenfolge:
Rupert Ströbele, Landwirt in Bronnen,
Schultheiß Linder in Burgrieden,
Schultheiß Dürr in Oberholzheim.
2. als Vertreter in den Verwaltungsrat:
a) ordentliche Mitglieder:
Oberamtmann Kindel,
Anton Schupp, Fabrikant in Dietenheim.
b) als Stellvertreter:
Wendelin Wahl, Landwirt in Weinstetten,
Rupert Ströbele, Landwirt in Bronnen.
Zustituttlitngserklärungett.
§ 95.
Vom
Die Amtsversammlung erteilt zu uachsteheuden Beschlüssen des Bezirksrats ihre Z u st i in in ung:
3. Aug.
1921 — § 224 —
betreffend Einteilung der Verwaltungsaktuariats-Bezrrke.
Vom
3. Sept.
1921 — § 236 —
betreffend Neuregelung der Sätze für Erwerbslosenfürsorge, nach
28. Dez.
1921 — § 292 -
den jeweils im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Höchstsätzen.
21. Febr.
1922 — § 308 —
29. Aug.
1922 — § 396 —
25. Jan.
1923 — § 484 —
13. Febr.
1923 — § 504 -
Vom
27. Okt.
1921 — § 243
betreffend Beitritt der Amtskörperschaft zum Südw.-Deutschen Kanal-
verein, mit einem Jahresbeitrag von 50 Mk.
Von:
13. Febr.
1923 — § 500
betreffend Erhöhung des Jahresbeitrags auf 500 Mk. vom 1. April
1923 an.
Vom
29. Aug.
1922 — § 412 —
betreffend Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags an den
Südw.-Deutschen Kanalverein von jährlich je 5730 Mk. für die
nächsten 3 Jahre.
Vom
27. Okt.
1921 — § 244
betreffend Neuregelung der Bezüge der Gratialienempfünger der
28. Dez.
1921 — § 300 —
Amtskörperschaft.
23. Mai
1922 — § 383 —
29. Aug.
1922 — § 398 —
25. Jan.
1923 — § 489 —
Vom
28. Dez.
1921 — § 298 —
betreffend Erhöhung der Bezüge an die Geistlichen am Bezirks ¬
23. Mai
1922 — § 376 —
krankenhaus.
29. Aug.
1922 — § 399 —
ff
25. Jan.
1923 — § 491 —