Mit dieser Regelung der Kautionsverhältnisse er
klärt sich die Amtsversammlung
einverstanden.
§ 58.
Von dem Oberamtsvorstand wurden im Benehmen
mit dem Bezirkskrankenhausverwalter eine neue Haus
ordnung für das Bezirkskrankenhaus und gleichzeitig
auch eine neue Satzung über die Verwaltung desKranken-
hauses, sowie ein neuer Dienstvertrag für die Bezirks
krankenhausärzte entworfen und diese Entwürfe von dem
Bezirksrat in seiner Sitzung vom 31. v. Mts. (§ 204)
nach Erörterung der einzelnen Punkte gntgeheißen.
Sowohl die Satzung über die Verwaltung des Be
zirkskrankenhauses als der Dienstvertrag für die Bezirks
krankenhausärzte kommen zum Vortrag und wird darauf
vou der Amtsversammlung ihre
Genehmigung
zu denselben ausgesprochen.
§ 59.
Die Gewährung von Taggeldern ans der Amts
körperschaftskasse an die Ortsvorsteher für das Anwoh
nen bei dem Militärersatzgeschäft wurde nach Erlaß des
K. Minist. d. I. vom 5. d. M. Nr. 15241 für unzulässig
erklärt und demgemäs von der K. Kreisregierung mit
Erlaß vom 16. d. M. Nr. 1291 eine entsprechende Ab
änderung, bezw. Ergänzung der am 22. April v. I. er
richteten und am 29. Mai 1909, Nr. 4262, von der Kgl.
Kreisregierung genehmigten Bezirkssatzung verlangt.
Der Bezirksrat beantragt nun in dein Beschluß
vom 21. d. Mts. ( § 216) eine Ergänzung der fragl.
Bezirkssatzung in folgender Weise:
I ., den Mitgliedern der Ersapkommission und Oberersatzkommission werden für's Anwohnen
bei den Ersatzgeschäften in den Musterungsorten die in der oben angeführten Satzung Ziff.
1 und 2 festgesetzten Pauschalvergütnngen gewährt.
II . die Ortsvorsteher erhalten für's Anwohnen bei den Ersatzgeschäften in den Mufterungs-