Der Bericht der Geschäftsstelle für Getreide und Mehl für das Wirtschaftsjahr 1920/21 und
1921/22 wird vom Geschäftsführer, Verwaltungsaktuar Kohler vorgetragen und erläutert. Pro 1920/21
hat sich ein lleberschuß von 181985 Mk. 76 Pfg. für 1921/22 ein solcher von 496 321 Mk. 49 Pfg.
ergeben, welcher entsprechend dem Antrag des Bezirksrats auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Des Weiteren gibt der Geschäftsführer einen kurzen Ueberblick über die Verhältnisse im Wirt
schaftsjahr 1922/23, namentlich über die Getreideabliefernng, die Auszahlung hiefür, die Brotpreis
regelung, sowie die Zuckerversorgung.
Ein von Schultheiß Handschuh gestellter Antrag auf Abgabe von verbilligtem Kartenmehl an
Minderbemittelte, wird an den Bezirksrat verwiesen. Im Uebrigen erteilt die Amtsversammlung zu
deu Beschlüssen bezw. Anträgen des Bezirksrats ihre Z u st i m m u n g .
Einweisung des Oberamtspflegers Brunner in Gruppe X der Bes. O.
— Bei Beratung dieses Gegenstandes ist Oberamtspfleger Brunner abgetreten. —
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Von dem Amtsversammlungsmitglied Bergmann wird anläßlich der Verwilligung einer außer
ordentlichen Belohnung von 140000 Mk. an Oberamtspfleger Brunner für die Besorgung der Ge
schäfte der Krankenhausverwaltung, die Einweisung des fraglichen Beamten in Gruppe X der Be-
soldungsordnung mit Rücksicht auf das von ihm gleichzeitig bekleidete Amt des Bezirkskrankenhaus-
Verwalters, das eine erhöhte Inanspruchnahme und Verantwortung mit sich bringt, angeregt. Nach
den Bestimmungen über die Verwaltung des Bezirkskrankenhauses ist diese organisch mit der Oberamts
pflege verbunden und hat die Oberamtspflege die Geschäfte zu besorgen. Die Berechtigung zur Ein
weisung in eine höhere Gruppe, wird u. a. auch damit begründet, daß der frühere Bezirkskrankenhaus
verwalter Le rch ebenfalls eine besondere Belohnung für die Besorgung der fraglichen Geschäfte be
zogen habe. Andererseits wird angeführt, daß für die Oberamtspflege nunmehr die Anstellung einer-
ständigen ungeprüften Hilfskraft beschlossen worden sei.
Beschluß:
1. den Oberamtspfleger Brunner mit Wirkung vom 1. April 1923 an für seine Person in
Gruppe X der Besoldungsordnung einzuweisen.
2. An der Besoldung des Oberamtspflegers einen bestimmten Teil von der Bezirkskrankeuhaus-
verwältung an die Oberamtspflege abführen zu lassen und dessen Festsetzung dem Bezirksrat
zu übertragen.
3. Die Genehmigung der Kreisregierung einzuholen.
—
Vorstehende Verhandlungen beurkunden
Borsitzender:
Oberamtmann Kindel
Ter Schriftführer:
Obersekretär Wiest.
Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Stadtschultheiß Schick
Glanz
Wahl
Dilger-
Strohmayer
Ströbele.
Nothhelfer.
Drechsel.
Herrn — Dem Schultheißenamt —
wird vorstehende Verhandlungsniederschrift zur gefl. Kenntnisnahme hiermit zugefertigt.
Laupheim, den 28. Juni 1923.
Oberamt:
gez. Kindel.