Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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3. Gegenrechner: 
a) Führung der Gegentagbücher über alle Einnahmen und Ausgaben, soivie Gegenzeichnung 
hierüber im Spar-, Giro- Scheck- und Effektenverkehr; 
b) Täglicher Abschluß der Bücher der bewegten Konten, Berechnung und Abstimmung (auch 
bezüglich der Zinsen im Spar- und Giroverkehr) und Feststellung der Uebereinstimmung 
mit den Büchern des Kassiers; 
c) Anlegung, Führung und Abschluß sämtlicher Konten im Spar- und Effektenverkehr ein 
schließlich der Spar- und Girokontenbücher; 
d) Jahresabschluß und -Abstimmung der Spar- und Girokonten und Feststellung der Salden- 
vorträge; 
e) Prüfung aller Anweisungen und Schecks, besonders auch auf ihre Rechtmäßigkeit und 
Deckung, überhaupt verantwortliche Prüfung aller ihn: zur Gegenrechnung übergebenen 
Berechnungen u. f. w. 
f) Führung der Statistik und Aufstellung der Monatsergebnisse für die Girozentrale; 
g) Mitwirkung bei den Tages- und Monatskassenstürzen; 
h) Mitverrechnung der eigenen und hinterlegten Schuldurkunden und Wertpapiere, gemein 
schaftlich mit dem Kassenvorsteher und Entgegennahme der Verwahrungsanträge; 
i) Jährliche Verurkundung der nicht hypothekarisch gesicherten Darlehen (ausschließlich Ge 
meindedarlehen) ; 
k) Ausfertigung der Reisekreditbriefe einschließlich Kontenführung hierüber; 
I) Fertigung der Mitteilungen und Auszüge an die Giroteilnehmer; 
m) Zeichnung innerhalb des Geschäftsbereichs gemeinschaftlich mit dem Kassenvorsteher oder 
Kassier. 
Im Uebrigen Verteilung des Hilfspersonals nach Bedarf. 
Kassenvorsteher: 
im bisherigen Zimmer, Wertpapiergeschäft, Auskünfte, Beratung, Dienstaufsicht. 
Kassier und Gegenrechner: 
im bisherigen Kontrolleurzimmer, womöglich an einem Doppelpult, der zweite Schalter 
wäre ebenfalls offen zu halten. 
Schreibgehilfen und Hilfsarbeiter müßten nach Herstellung der Probe von 1921 die täg 
liche Abstimmung aller beweglichen Konten fertigen (unter Verantwortung des Gegenrechners) 
im übrigen an den laufenden Geschäften mitarbeiten — in der Regel im Kaffenzimmer —. 
Druck von C. Böhm, Laupheim.
	        
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