Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 100. 
Uebernahme des Nnterhaltungsaufwanbs auf die Post- und Jllertalstraße anf die 
Amtskörperschaft. 
Der Bezirksrat hat unterm 3. Dez. 1923 — § 582 — auf ein diesbezügl. Gesuch der Gemeinden 
Rot, Orsenhausen, Großschafhausen und der Teilgemeinde Hochstetten beschlossen, den in Betracht kom 
menden .Gemeinden, soweit sie dies wünschen, die Verakkordierung der Materialbeifuhr bezw. die Bei 
fuhr im Frondienst auf die Poststraße Laupheim-Dietenheim zu überlassen. Mit dem Gesuch der 
vorgenanuten Gemeinden, denen sich die an der Post- und Jllertalstraße gelegenen weiteren Gemeinden 
Schwendi, Wain, Dietenheim, Regglisweiler, Wangen, Dorndorf, Illerrieden, Ober- und Unterkirchberg 
sowie Wiblingen angeschlossen haben, um künftige Uebernahme des ganzen Unterhaltungsaufwands 
auf die Post- uud Jllertalstraße auf die Amtskörperschaft, hat sich der Bezirksrat nach Anhörung des 
Oberamtsbaumeisters ebenfalls befaßt, jedoch einen Antrag an die Amtsversammlung nicht gestellt. 
Oberanitsbaumeister Küchle gibt über die vorliegenden Verhältnisse näheren Aufschluß. Die Ueber 
nahme der fraglichen Straßenstrecken in die Unterhaltung der Amtskörperschaft würde eine gewisse 
Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Gemeinden darstellen; andererseits liegt eine gesetzliche Ver 
pflichtung der Amtskörperschaft zur Straßenuuterhaltung uicht vor: 
Beschluß: 
1. Das Gesuch um Uebernahme des Unterhaltnngsaufwands anf die Post- und Jllertalstraße 
auf die Amtskörperschaft abzulehnen; 
2. die Verakkordierung der Materialbeifuhr bezw. die Beifuhr selbst auf die Poststraße Laupheim- 
Dietenheim in Zukunft allgemein durch die in Betracht kommenden Gemeinden vornehmen 
zu lassen. 
§ 101 
Beteiligung der Amtskörperschaft an den Kosten der Erstellung eines Jtterübergangs 
bei Illerrieden. 
Der Bau einer Brücke oder eines Stegs über die Iller bei Illerrieden entspricht einem dring 
enden Bedürfnis und Wunsch der umliegenden Gemeinden. Die Bau- und Unterhaltungslast müßte, 
da die in Betracht kommende Baustelle auf bayerischem Gebiet liegt, durch den bayerischen Staat oder 
den Distrikt Illertissen übernommen werden. Hieraus, sowie in Bezug auf die Kostenfrage dürften 
sich für die Ausführung des Projekts erhebliche Schwierigkeiten ergeben. 
Den Bezirksrat hat die Angelegenheit am 25. Febr. ds. Jrs. — § 617 — beschäftigt. Dieser 
stellt an die Amtsversammlung den Antrag: 
Seitens der Amtskörperschaft den üblichen Beitrag von 25 % in Aussicht zu stellen, falls eine 
Brücke oder ein Steg erbaut wird, auch wenn der Uebergang durch deu bayer. Staat erstellt wird. 
Inzwischen ist seitens des Oberamts ein Gutachten des Straßen- und Wasserbauamts Ulm ein 
geholt worden, dessen Inhalt bekannt gegeben wird. 
Schultheiß Stoker-Illerrieden schildert die seitherigen mißlichen Verhältnisse bezügl. der Jller- 
fähre, die dringend der Abhilfe bedürfen. Nach den in letzter Zeit geführten Verhandlungen zeigt die 
Gemeinde Vöhringen reges Interesse an der Erstellung einer Brücke. 
Von der Amtsversaminlung wird ein Bezirksinteresse als vorliegend erachtet und der Antrag des 
Bezirksrats einstimmig zum 
Beschluß 
erhoben. 
§ 102. 
Erhebung eines Amtskörperfchaftszuschlags zur Wegsteuer. 
Der Bezirksrat hat am 3. Dezember 1923 — § 571 — beschlossen: 
1. zur Wegsteuer bis auf Weiteres für die Amtskörperschaft einen Zuschlag in Höhe von 
50 % zu erheben, 
2. von der Gewährung einer Entschädigung au die Gemeinden für die Veranlagung und Er 
hebung des Zuschlags abzusehen. 
Beschluß: 
Z u st im m u n g. 
§ 103 
Aenderuug bon Straßenmärterbezirken. 
Besol-ungsberhältuisse der Korporatiousstratzeumärter. 
Auf das Ableben des Korporationsstraßenwärters Nohr in Schnürpflingen ist dessen Stelle 
nicht mehr besetzt worden. Infolgedessen ist eine Neueinteilung verschiedener Straßenwürterbezirke 
erforderlich geworden bie vom Bezirksrat am 3. Dezember 1923 - § 585 - vorgenommen wurde, 
wurden die Bezüge der in Betracht kommenden Straßenwärter nach Maß 
gabe ihrer dieustlicheu Inanspruchnahme entjprechend erhöht. 
Mit der Neuregelung der Beamtenbezüge nach Goldmark werden vom 1. Dezember 1923 an 
Lenerungszulageu allgemein nicht mehr gewährt. Auch koinmen vou diesem Zeitpunkt ab die Selbst- 
versorgerabzuge in Wegfall. r 1
	        
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