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Unterm 25. Februar 1924 — § 636 — hat der Bezirksrat beschlossen:
1. den nebenamtlich angestellten Korporationsstraßenwärtern vom 1. Dezember 1923 an,
Kinder- und Frauenzuschläge nicht mehr zu gewähren, dagegen das seitherige Vorrückungs
system beizubehalten;
2. in Zukunft etwa neu zu bestellende Straßenwärter nicht mehr beamtenrechtlich, sondern nach
Wochenlohn anzustellen.
Beschluß:
Die vorgenommene Neueinteilung gutzuheißen und den weiter gefaßten Beschlüssen zuzustimmen.
§ 104.
Nebernahme -er Kosten anteile -er Gemeinden an -er Kleinrentnerfürsorge ans die
Amtskörperschaft.
Der Bezirksrat hat am 9. Juli 1923 — § 534 — beschlossen, die auf die Gemeinden entfallenden
Anteile der Kosten der Kleinrentnerfürsorge auf die Amtskörperschaft zu übernehmen. Diesem Beschlusse
wird vou der Amtsversammlung
einstimmig zugestimmt.
§105.
Satzungsänderung der Oberamtssparkasse.
Der Bezirksrat hat unterm 25. Februar 1924 — § 618 — die in der besonderen Anlage ent
haltenen Aenderungen der Satzung der Oberamtssparkasse beschlossen.
Die Amtsversammlung beschließt:
1. Die vorgenommenen Satzungsänderungen in vollem Umfang gutzuheißen und den Bezirks
rat zu ermächtigen, im Genehmigungsverfahren etwa erforderlich werdende Abänderungen
vorzunehmen.
2. Die Genehmigung des Ministeriums des Innern einzuholen.
§ 106.
Einführung don Sparmarkkonten bei der Oberamtssparkasse.
Auf Antrag der Oberamtssparkasse hat der Bezirksrat am 3. Dezember 1923 — § 608 — die
Einführung von Goldsparmarkkonten bei der Oberamtssparkasse beschlossen. Die Amtsversammlung
erteilt hiezu ihre
Zustimmung.
§ 107.
Personalabban bei der Amtskörperschaft.
— In geheim. Sitzung verhandelt — Oberamtspfleger Brunner und Verwalt. Aktuar Nothhelfer siud abgetreten.
Nach § 66 der Personalabbauverordnung vom 29. Dezember 1923, Reg. Bl. S. 537, haben von
der Gesamtzahl der am 1. Oktober 1923 im Dienst befindlichen planmäßigen und außerplanmäßigen
Beamten bis 1. April 1924 mindestens 15 % auszuscheiden. Nach § 64 gen. V. O. sind Angestellte
zu entlassen sofern nicht zwingende dienstliche Rücksichten der Entlastung entgegenstehen.
Der Bezirksrat hat sich in seinen Sitzungen voin 25. Februar und 10. März ds. Is. mit der
Frage des Personalabbaus der Amtskörperschaft eingehend befaßt. Am 1. Oktober 1923 standen
14 Beamte und 31 Straßenwärter im Dienste der Amtskörperschaft. Angestellte sind z. Zt. tätig bei
der Oberamtspflege 1 (männl.) bei der Oberamtssparkasse 3 (2 männl. 1 weibl.) und bei der Bezirks
fürsorgestelle 1 (weibl.)
Oberamtssparkassendirektor Br a u n g e r hat unterm 22. Febr. d. I. — Bez. Rats-Prot. § 614 —
auf Grund von § 47 der Person.-Abbauverordn. Antrag auf Versetzung in den Ruhestand auf 1. Mai
d. J. gestellt. Diesen: Antrag ist von der Kreisregierung Ulm mit Erl. vom 27. Febr. 1924 Nr. 1234
entsprochen worden.
Korporationsstraßenwärter Dodel in Schwendi ist gemäß § 46 der Pers.-Abbauverord. mit
Ablauf des 29. Febr. d. I. in den Ruhestand getreten. Die demselben seither zugewiesenen Straßen
strecken sind mit Zustimmung des Bezirksrats bis auf Weiteres unter den Straßenwärtern Zweifel
in Bußmannshausen, Preißler in Wain und Barth in Schwendi aufgeteilt wordeu.
Dem Oberamtsgeometer Baur in Dietenheim ist auf Grund Bezirksratsbeschl. vom 25. Febr.
ds. Is. nahegelegt worden gemäß § 47 der Pers. Abbauverordnung seine Zuruhesetzung zu beantragen,
wobei der Bezirksrat u. a. davon ausging, daß er der älteste Amtskörperschaftsbeamte sei und die
Zahl von 3 Oberamtsgeometern das Bedürfnis übersteige, p. Ba ur hat jedoch hiefür keine Geneigt
heit gezeigt.
Oberamtsbanmeister Küchle hat unterm 2 5, Februar ds. Js. den Antrag gestellt, die Geschäfte
der Oberamtsstraßenmeisterstelle, die er seither stellvertretungsweye besorgt, der Oberamtsbanmeister
stelle anzugliedern.