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bent p. Blum ' Don seinem Diensteintritt an die Bezüge der Gruppe VII St. 1 und vom 1. Januar
1924 an außerdem eine monatliche Zulage von 20 Ji verwilligt worden.
Nach heutigem Beschluß — obeu § 107 — kommt die Gehilseuhaltung Dont 1. Mai 1924 a b in Wegsall.
Die Amtsversammlung erhebt gegen die Beschlüsse des Bezirksrats
keine Einwendung.
§ 109.
Dienstaufwandsentschädigirngen der Amtskörperschaftsbeamten.
- In geheimer Sitzung verhandelt — Oberamtspfleger Brunner und Verwaltungsaktuar Nothhelser
sind bei Behandlung dieses Gegenstands abgetreten.
Hinsichtlich der Neufestsetzung der Dienstaufwandsentschädigungen der Amtskorperschaftsbeamten
stellt der Bezirksrat an die Aintsversammlung folgende Anträge:
a) un term 9. Juli 1923 — § 562 —
1. Mit Wirkung vom 1. April 1923 an als Aufwandsentschädigung (Miete, Reinigung, Be
leuchtung, Biobiliarabnützung, Schreibmaterialien) dem Oberamtsbaumeister, Oberamts
straßenmeister, den Oberamtsgevinetern und den Verwaltungsaktuaren I — V (letzteres
einschl. Bezirksfürsorgestelle und Rechnungssachverständigen) je 3 %, dem Oberamtspfleger
Brunner, da er 3 Lokalitäten znr Verfügung zu stellen hat, 6 % der Endstufe der
Gruppe IX (Grundgehalt, Ortszuschlag, Teuerungszuschlag ohue Frauen- und Kinder
zuschlag) zu gewähren.
2. Für die Beschaffung von Heizmaterial für den Winter 1923/24 unter Zugrundlegung von
2 Rm. Holz à 90 000 ^ und 20 Ztr. Kohlen à 70 000 Ji, den Betrag von je 1580 000 Ji ;
an Oberamtspfleger Brunner den doppelten Betrag, also 3160000 Ji zu bewilligen.
b) unferm 25. Februar 1924 — § 637 —:
1. Die Dienstaufwandsentschädigung - ohne auswärtige Dienstverrichtungen — der Amts
körperschaftsbeamten (Verwaltungsaktuare Bezirk I — V, Oberamtsbaumeister, Oberamts
geometer) vom 1. November 1923 an bis 31. März 1924 auf mouatlich —‘ • 25 Ji, für
Oberamtspfleger Brun ner auf mouatlich — ; • 45 Ji festzusetzeu;
2. als Entschädigung für Heizungsaufwand für den Winter 1924/25 je den Betrag von 120 Ji,
an Oberamtspfleger Brunner den Betrag von 240 Ji zu verwilligen;
c) unterm 10. März 1924 — § 647 —:
1. Die Dienstaufwandsentschädigung für Miete, Reinigung, Beleuchtung, Mobiliarabnützung
und Vergütung für Schreibmaterialien — ohne Formulare — für die Verwaltungsaktuare,
den Oberamtsbaumeister und die Oberamtsgeometer vom 1. April 1924 an, auf monatlich
25 Ji , für den Oberamtspfleger auf monatlich — ' • 45 Ji festzusetzen unb monatlich zur
Auszahlung zu bringen; die Festsetzung der Heizungsaufwandsentschädigung, unter Zugrund
legung von 20 Ztr. Köhlen und 2 Rm Holz nach den Preisen Dom Februar alljährlich
vorzunehmen.
2. Hinsichtlich der Vergütung für auswärtige Dienstverrichtungen eine Aenderung nicht ein
treten zu lasseu.
Beschluß:
1. Den vorstehenden Anträgen zuzustimmen;
2. Bezüglich der Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung der Verwaltnngsaktuare die Se-
nehmigung der Kreisregierung einzuholen.
3. Neber die eventl. Herabsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Oberamtspflegers
Brun wer infolge Abtrennung der Bezirkskrankenhausverwaltung von der Oberamtspflege
— oben § 107 — dem Bezirksrat die Entscheidung zu überlassen.
§ 110.
Gewährung von Diäten und Reife-Kosten an die Gehilfen und Lehrlinge
der Verwalt. Aktnare.
— In geheimer Sitzung verhandelt. — Verwaltungsaktuar Nothhelfer ist abgetreten.
Auf ein näher begründetes Gesuch der Verwaltungs-Aktuare des Bezirks um Bewilligung von
Diäten und Reiseko sten an Gehilfen unb Lehrlinge anläßlich der Beiziehung zu auswärtigen Dienst
Verrichtungen hat der Bezirksrat mit Rücksicht darauf, daß die Amtsversammlung seinerzeit bei der
Verkleinerung der Verwaltungs-Aktuariatsbezirke davon ausgegangen ist, daß jeder Aufwand für Ge
hilfenhaltung wegfallen müsse, am 3. Dezember 1923 — § 580 — beschlossen, bie Entscheidung der
Amtsversaminlung zu überlassen.
Beschluß:
Den Verwaltungsaktuaren mit Wirkung vom 1. April 1924 an anläßlich der Beiziehung von 1
Gehilfen bezw. Lehrlingen zu auswärtigen Dienstverrichtungen die Anrechnung von Diäten nach den 1
für die Beamten der Stufe I (Gruppe V) geltenden Beträgen nebst Reisekosten zu gestatten.
§ 111.
Einreihung des Oberamtspflegers Brnnner in Gruppe X der Bef. Ord.
— In geheimer Sitzung verhandelt — Oberamtspfleger Brunner ist abgetreten.
Der Amtsversammlung wird Ziff. I des Erlasses der Kreisregierung Ulm Dom 9. Juli 1923
Nr. 3927, woruach der Beschluß der Amtsversammlung vom 21. Februar 1923 — § 97 betr. die