306
6
Vorrückung des Oberamtspflegers Brunner in die Besoldungsgruppe X für ungültig erklärt und die
Amtsversammlung zur Zurücknahme dieses Beschlusses aufgefordert wird, bekanntgegeben.
Oberamtspfleger und Bezirkskrankenhausverwalter Brunner hat unterm 22. Febr. 1924 ein
erneutes Gesuch um Einreihung in Gruppe X der Besoldungsordnung unter Berufung auf die früher
angeführten Gründe und Art. 1 Abs. 3 des Körp. Bes. Ges. eingereicht. Laut Regierungserlaß vom
10. Januar 1924 Nr. 8083 ist die wiederholte Bewilligung einer außerordentlichen Belohnung für
die Führung der Geschäfte der Bezirkskrankenhausverwaltung ausgeschlossen.
Der Bezirksrat, der die Angelegenheit am 25. Februar 1924 — § 634 — behandelt hat, stellt an
die Amtsversammlung den Antrag:
Dem Oberamtspfleger Brunner für die Besorgung der Geschäfte der Erwerbslosenfürsorge eine
einmalige außerordentliche Belohnung von 450 ^ zu bewilligen; sodann hat der Bezirksrat beschlossen
die Entscheidung über das Gesuch des p. Brunner der Amtsversammlung zu überlassen.
Durch heutigen Amtsversammlungsbeschluß — oben § 107 — nach dem die Bezirkskrankenhaus
verwaltung auf 1. Mai ds. Is. von der Oberamtspflege getrennt wird, ist eine wesentliche Voraus
setzung für die Höhereinstufung in Wegfall gekommen.
Beschluß:
1. Den Amtsversarnmlungsbeschluß vom 21. Februar 1923 — § 97 — zurückzunehmen;
2 • der Verwilligung einer einmaligen außerordentlichen Belohnung in Höhe von — '- 450
an p. Brunner für die Besorgung der Geschäfte der Erwerbslosenfürsorge zuzustimmen.
Das Gesuch um Einreihung in Gruppe X wird in geheimer Abstimmung mit 18 gegen
7 Stimmen abgelehnt.
§ 112.
Einreihung bezw. Belassung des Verm. Aktuars Nothhelser in Besold. Gruppe X.
- In geheimer Sitzung verhandelt - Bei Beratung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand
war Verw. Akt. Nothhelser abgetreten.
- J^ à: von Verwalt. Aktuar Nothhelser in Wiblingeneingereichtes und eingehend begründetes
k^hung bezw. Belassung in Gruppe X der Besold. Ord., hat der Bezirksrat am 3. Dez.
Verhältnisse beschlossen^' $ ” § 613 ” î n Anbetracht der vorliegenden besonderen
1 • den Verwalt. Aktuar Noth Helfer gemäß § 8 Abs. 3 der Bes. Ord. vorbehältlich der nach-
tragl. Zustinlmung der Amtsversainmlung in Besold. Gruppe X einzureihen bezw. zu belassen -
2 • die Genehmigung der Kreisregierung hiezu nachzusuchen.
Nach vorangegangener Beratung wird das Gesuch des p. Nothhelfer von der Amtsver-
sammlung in geheimer Abstimmung mit 17 gegen 8 Stimmen
abgelehnt.
§ 113.
Vorrückung des Oberamtspflege- und Oberamtssparkasse-Dieners Kock
rn seinen Besoldungsbeziigen.
Die Amtsversammlung erteilt dem Beschluß des Bezirksrats vom 3 Dezember 1923 — 8 603
nach welchem Oberamtspflege- iind Oberamtssparkassendiener Koch mit W àg vom 1 1924
7 £ „?**“!■ i, 1 Gruppe II Stufe 5 der B-feld.Ord. mit Ä" Stuft 6 auf
19U?e^ ” b d-meutsprecheud der BegiE,eines Beftlduugsdieustult-rs auf 1. Äug'
§ 114.
Einstellung Per Milchverbilligungsbeiträge der Amtskörperschaft.
Auf den Antrag des Bezirksrats vom 25. Februar 1924 — § 623 — wird
beschlossen:
LLVN^ XW“ 1923 -••- à «w«, mit
§ 115.
Betriebskapital der Oberamtspflege.
mittel in der Weise zu beschaffens daß ^^ Vorkriegszeit — auf 20 000 ^ festzusetzen und die Geld-
^4 000 5 ‘ n ^^ Voranschlag der Amtskörperschaft pro 1923 und
" " " ,, 1924 eingestellt werden.
1
Beschluß:
Zustimmung.