§ 116.
Voranschlag der Amtskörperschaft pro 1923 und 1924.
Der vom Bezirksrat am 10. März 1924 geprüfte Voranschlag der Amtskörperschaft für das
Rechnungsjahr 1923 und 1924 wird in der heutigen Amtsversammlung durchberaten und feftgestellt.
Nach demselben betragen pro 1923:
die Einnahmen — ' - 16290 Mk.
die Ausgaben 86290 Mk.
Unzulänglichkeit — ’• 70000 Mk.
wovon — s 63 000 Mk. auf sämtl. Gemeinden und — ' • 7 000 Mk. auf die der Hilfe der Verwalt.-
Aktuare bedürfenden 36 Gemeinden umzulegen sind.
Pro 1924:
die Einnahmen — ' - 19000 Mk.
die Ausgaben 161000 Mk.
Unzulänglichkeit —ft 142000 DU.
hievon sind 112 000 Mk. auf sämtl. Gemeinden und 30 000 Mk. a uf die der Hilft der Verwaltungs
aktuare bedürfenden 36 Gemeinden umzulegen.
Die Amtsversammlung beschließt:
entsprechend dem Antrag des Bezirksrats
1. für das Rechnungsjahr 1923 eine Amtskörperschaftsumlage von —ft 70 000 Mk.,
für das Rechnungsjahr 1924 eine solche von —ft 142 000 Mk. festzusetzen.
2. zu den Voranschlägen die Vollziehbarkeitserktärnng der Kreisregierung nachzusuchen.
§ 117.
Abhör von Amtskörperschaftsrechnungen.
Die Rechnungen der Oberamtspflege pro 1920 und 1921, der Bezirkskrankenhausverwaltung
pro 1921 und der Oberamtssparkasse pro 1918, 1919, 1920, 1921 sind vom Bezirksrat der vorge
schriebenen Prüfung unterzogen worden.
Die öffentliche Auflegung ist erfolgt. Die vorgeschriebenen Kassenstürze sowie die Prüfung der
Kapitalurkunden sind am 10. ds. Mts. vorgenommen worden.
Auf Antrag des Bezirksrats vom 25. Febr. — § 638 — wird beschlossen:
1. die Rechnungen anzuerkennen und die Rechner zu entlasten,
2. die Freigabe der von Oberamtspfleger a. D. Lerch als Oberamtspfleger und Bezirks
krankenhausverwalter eingelegten Sicherheit in Höhe von 7200 Mk. bei der Kreisregiernng zu bean
tragen, da gegen denselben keine weiteren Ansprüche aus seinem Dienstverhältnis zu erheben sind.
§ 118.
Zustimmungserklärungen.
Zu nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats erteilt die Amtsversammlung ihre
Z u st i m m u n g :
Vom 6. Nov. 1922 — § 435 — betr. Regelung der Versicherung der Hausgewerbetreibenden durch
Satzung der Allgem. Ortskrankenkasse Laupheim.
Vom 9. Juli 1923 — § 522 — betr. Uebernahme der Schul-Arzt- und Jmpf-kostenbeiträge im jeweiligen
Betrag auf die Amtskörperschaft.
Vom 9. Juli 1923 — § 524 — betreffend Neufestsetzung der Vergütungen für auswärtige Brandhilfe.
„ 3. Dez. 1923 — § 566 —
„ 25. Febr. 1924 — § 615 —
Vom 9. Juli 1923 — § 529 — betr. die vom Bezirksrat vorgenommenen Wahlen für die Steuer-
„ 3. Dez. 1923 — § 564 — ausschüsse.
Vom 9. Juli 1923 — § 530 — betr. Gewährung von Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Amts ¬
körperschaftsbeamten in dem jewels für kleinere Städte und
Landgemeinden geltenden Höchstbetrage.
Vom 9. Juli 1923 — § 535 — betr. Gewährung einer Entschädigung an die Ortsvorsteher für die
Besorgung der Geschäfte der Zwangswirtschaft im Wirtschafts
jahr 1922/23 im Betrage von 100 Mk. pro Einwohner.
Vom 9. Juli 1923 — § 537 — betr. Erhöhung des Mietzinses für die staatl. Beschälplatte in Rot
auf jährlich -.' 40000 Mk.
Vom 9. Juli 1923 — § 538 — betr. Verwilligung eines Amtskorperschaftsbeitrags an den Südw.
deutschen Kanal-Verein für 1923 im Betrag von — ' • 114 600 Mk.
Vom 9. Juli 1923 — § 539 — betr. Verwilligung von Beiträgen an verschiedene Anstalten des Landes.
Vom 9. Juli 1923 — § 540 — desgleichen an den Landesverkehrsverband Württemberg-Hohen
zollern pro 1923 in Höhe von —ft 29 000 Mk. sowie Kün
digung der Mitgliedschaft.
Vom 9. Juli 1923 — § 541 — betr. Neuregelung der Vergütungen an die Verleger des „Laupheimer
„ 3. Dez. 1923 — § 589 — Volksblatt" und des „Jllertalboten" für bie Aufnahme amtl.
Bekanntmachungen.