Sulmingen
8
11
11
JL
Unterbalzheim
11
7
ff
11
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Unterkirchberg
11
11
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10
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Unterweiler
10
ff
11
ff
9
ff
Wain
9
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8
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11
ff
Walpertshofen
8
ff
11
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11
ff
Wangen
11
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8
ff
11
ff
Weinstetten
10
ff
11
ff
7
ff
Wiblingen
11
11
11
rr
Für den Fall eines Zeitaufwands von weniger als 8 Stunden wird der Betrag bis
zu 12 A — (zu Ziff. I ) bezw. 6 A — (zu Biff. II ) entsprechend dem § 28 Abs. 3 der
Vollz.-Verf. z. Gem.-O. gekürzt und der Mehrbetrag als Reisekostenvergütung gewährt.
Für die Bezugsberechtigten, n'elche in einer Teilgemeinde wohnen, kommt dasselbe Pau
schale zur Ausbezahlung wie für die im Hauptort Wohnenden.
Die Amtsversammlung
beschließt:
1. den Antrag des Bezirksrats anzunehmen,
2. die Vollziehbarkeitserklärung (vom Tage der Vollziehbarkeitserklärung ab) der K. Kreis
regierung zu erbitten.
§ 60.
Zu dem von den: Bezirksrat zu oben § 52
unter Ziff. 5 gestellten Antrag wird
beschlossen:
bezüglich der Entschließung nach § 2 der Bezirksverbandssatzung eine besondere Kommission
gemäß Art. 36 d. B.O. zu bestellen, welche zu besteheu hat:
1. aus dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Bezirksrats,
2. aus 12 weiteren Mitgliedern, wovon je ti aus Gemeinden, welche mit elektr. Krast ver
sehen sind, bezw. letztere noch nicht haben, zu wählen sind.
Auf Grund ausdrücklichen einstimmigen
werden sodann dnrch Zuruf
gewählt:
Schultheiß Baur, Achstetten.
„ Dürr, Oberholzheim,
„ Walcher, Unterbalzheim,
„ Stähle, Oberkirchberg,
Staudenraus, Unterkirchberg,