Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Sulmingen 
8 
11 
11 
JL 
Unterbalzheim 
11 
7 
ff 
11 
f f 
Unterkirchberg 
11 
11 
f f 
10 
f ' 
Unterweiler 
10 
ff 
11 
ff 
9 
ff 
Wain 
9 
ff 
8 
f f 
11 
ff 
Walpertshofen 
8 
ff 
11 
f f 
11 
ff 
Wangen 
11 
f f 
8 
ff 
11 
ff 
Weinstetten 
10 
ff 
11 
ff 
7 
ff 
Wiblingen 
11 
11 
11 
rr 
Für den Fall eines Zeitaufwands von weniger als 8 Stunden wird der Betrag bis 
zu 12 A — (zu Ziff. I ) bezw. 6 A — (zu Biff. II ) entsprechend dem § 28 Abs. 3 der 
Vollz.-Verf. z. Gem.-O. gekürzt und der Mehrbetrag als Reisekostenvergütung gewährt. 
Für die Bezugsberechtigten, n'elche in einer Teilgemeinde wohnen, kommt dasselbe Pau 
schale zur Ausbezahlung wie für die im Hauptort Wohnenden. 
Die Amtsversammlung 
beschließt: 
1. den Antrag des Bezirksrats anzunehmen, 
2. die Vollziehbarkeitserklärung (vom Tage der Vollziehbarkeitserklärung ab) der K. Kreis 
regierung zu erbitten. 
§ 60. 
Zu dem von den: Bezirksrat zu oben § 52 
unter Ziff. 5 gestellten Antrag wird 
beschlossen: 
bezüglich der Entschließung nach § 2 der Bezirksverbandssatzung eine besondere Kommission 
gemäß Art. 36 d. B.O. zu bestellen, welche zu besteheu hat: 
1. aus dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Bezirksrats, 
2. aus 12 weiteren Mitgliedern, wovon je ti aus Gemeinden, welche mit elektr. Krast ver 
sehen sind, bezw. letztere noch nicht haben, zu wählen sind. 
Auf Grund ausdrücklichen einstimmigen 
werden sodann dnrch Zuruf 
gewählt: 
Schultheiß Baur, Achstetten. 
„ Dürr, Oberholzheim, 
„ Walcher, Unterbalzheim, 
„ Stähle, Oberkirchberg, 
Staudenraus, Unterkirchberg,
	        
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