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6. Die Ersatzpflicht gegenüber allen Fürsorgeempfängern (Sozial- und Kleinrentnern) aus etwaigem
Nachlaß derselben festzulegen.
7. Die Aufnahme alter und kranker, alleinstehender und auf fremde Hilfe angewiesener Fürsorge
empfänger in das Bezirkskrankenhaus zu billigen.
Unterm 30. Dezember 1924 — § 117 — hat der Bezirksrat beschlossen, den durch die Kran-
kenhilfe fur die nichtverftcherten Fürsorgebedürftigen entstehenden Aufwand, nach den für die Aerzte
und Apotheker mit der Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge
und dem pharmazeutischen Landesverein in Württemberg vereinbarten Grundsätzen, im vollen Be
trag auf den Bezirksfürsorgeverband zu übernehmen.
In den nach Art 15 Abs. 3 der L. F. V. zu bestellenden Ausschuß wurden vom Bezirksrat
am 31. ^uli 1924 § 28 vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung berufen'
1. Verwaltungsaktuar Bodenmüller, Leiter der Fürsorgestelle, Vorsitzender
2. Oberamtspsleger Brunner, zugl. stellv. Vorsibender,
3. Stadtschultheiß Konrad,
als Stellvertreter:
4. Ratschreiber Volz.
Wahldauer nach Art. 36 Bez. Ord. 3 Jahre.
Die Berufung von Vertretern aus den Kreisen der freien Wohlfahrtspflege und der Fürsorge-
bedürftigen liegt gemäß § 14 V. V. zur L. F. N. dein Bezirksrat ob. Den gewählten Vertretern'
iollen fur ihre Teilnahme an den Sitzungen gemäß Bez. Ratsbeschluß 30. Dez. 1924 — 8 116 —
folgende Pauschbeträge a ls Entschädigung gewährt werden:
für einen vollen Tag': 4 A für einen % Tag: 3 ^
für einen halben Tag: 2 ^, für x / 4 Tag: 1 A
dUs vollbeschäftigter Beamter der Bezirksfürsorgebehörde ist - nach Aufhebung des Verwal-
tungsaktuariats V, durch Amtsversammlungsbeschluß vom 20. März 1924 — seit 1. Mai 1924
Verwallungsaktuar Bodenmüller angestellt worden. Unterm 22. April 1924 — § 21 stellt der
SejnM-at cm die Amtsversammlung den Antrag, die Stelle der Bezirksfürsorgebehörde in Gruppe
der Beioldungsordnung mit Vvrrückuug iu Gruppe IX, wie die Verwaltungsaktuare, einzureihen
s Anpassung an den nunmehrigen veränderten Geschäftskreis des Verwaltunqsaktuars Bo-
oenmuller ist auch eine Aenderung seiner bisherigen Amtsbezeichnung vorzunehmen
. ^er Gelchaftsumfang der Bezirksfürsorgebehörde hat die Anstellung einer Hilfskraft weiterhin
erforderlich gemacht. Durch Bezirksratsbeschluß vom 31. Juli 1924 — 8 30 — ‘ ist a ls solche die
^^lferige Hilfskraft Paula Manz vom 1. Mai 1924 ab wieder angestellt, bezw. belassen worden.
D'^f 'ülellung >st auf Privatvertrag erfolgt, gegen Gewährung der vollen Bezüge der Gruppe II
1 der staatlichen Besoldungsordnung bom 1. Juli 1924 a b und unter Uebernahme der vollen
Versicherungsbeiträge auf die Amtskorperschaft. Für die Monate Mai und Juni 1924 sind der Paula
lAauz ^aggeldbezuge von 62 ^ 40 ^ und 55 ^ 20 ^ gewährt worden.
Beschluß:
1 ' und Beschlüssen des Bezirksrats zuzustimmen bezw. die von diesem getroffenen Maß
2 ■ nungS’^ ^^ Bezirksfürsorgebehörde, Otto Bodenmüller die Amtsbezeichnung „Rech
-teueinteilnng der Bezirke der Oberamtsgeometer — Aenderung der Dienstverträge.
§ 125.
auf 2f ©«ten^eim ist auf Grund von § 46 der Personalabbauverordnung
m u^vr. 192.0 in den Ruhestand getreten. Unterm 16. Februar 1925 — 8 127 — bat si cb
amtsgeomewr^ ^^tzung der Stelle bezw. mit der Neueinteilung der Bezirke der Ober
eraAf^mÄ Wiederbesetzung der III. Oberamtsgeometerstelle wurde nicht als vorliegend
ausgesprochen. ^ Bezirksrat gegen die Errichtung eines körperschaftlichen Messungsamts
i sl^ ^Versammlung werden folgende Anträge gestellt:
™ b "**" d°m B°r!ch,°« der
WM N FÄ» 1 " «°up»e'm
»»SÄ«
m . . Lberanttsgcoutcter Eberwein in Lanvbcim
Bezirk 11 mit 22 Gemeinden und zwar: ’
?nt^eim, Dietenheim, Donaustetten, Dorndorf, Gögglingen, Illerrieden, Oberbalzheim, Oberkirch-