2 2. Juli 1925
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auf ihre starke Beteiligung au der Amtskörperschastsumlage nicht in Aussicht gestellt. Dagegen sollen
die von Interessenten aus der Stadt eingehenden freiwilligen Beiträge zu den Beschaffungskosten in
vollem Betrage der Amtskörperschaft zusließen.
Der Bezirksrat hat die Beschaffung einer Kraftsahrspritze der Stadtgemeinde Laupheim anheim-
gestellt uud hiebei einen Amtskörperschaftsbeitrag zu den Beschaffungskosten in Aussicht gestellt. Der
Gemeinderat Laupheim hält jedoch die Anschaffung durch die Amtskörperschaft für das Gegebene.
Nach dem im Januar d. I. bei der Firma Magirus, Feuerwehrgeräte in Ulm eingeholten An
gebot würden die Anschaffungskosten für die Spritze auf 25 350 J6, für die erforderlichen 300 m Schläuche
samt Zubehör auf 3740 M zu stehen kommen. An den Kosten der Spritze übernimmt die Zentral-
kaffe zur Förderung des Feuerlöschwesens Vs, an den Kosten für die Schläuche die Hälfte.
Der Amtskörperschaft ist in letzter Zeit von der Amtskörperschaft Biberach ihre seit etwa 2 Jahren
im Gebrauch befindliche Kraftfahrspritze von 2 7« t zum Preise vou — : 15000 ^ (ohue Schläuche)
käuflich angeboten worden. Der Bezirksrat hat die Entscheidung über die Anschaffung einer Spritze
ohne Antrag der Amtsversammlung überlassen.
Bezirksfeuerlöschinspektor Küchle spricht sich im Interesse des Feuerlöschwesens für die Notwendig
keit der Anschaffung einer Kraftspritze aus. Bei Anschaffung sei einer neuen Spritze der Vorzug zu
geben. Amtsvers. Mitglied Stadtschultheiß Konrad teilt mit, daß aus der Stadtgemeinde an Beiträgen
von Interessenten mit einem Betrage von ca. 5000 M zu rechnen sei.
Die Anschaffung einer Kraftfahrspritze wird in geheimer Abstimmung mit 19 gegen 6 Stimmen
ab gelehnt.
Anschaffung eines Krankenantos.
§ 138.
Die Frage der Anschaffung eines Krankenautos durch die Amtskörperschaft wurde vom Bezirks
rat am 22. Oktober 1924 § 78 — behandelt. Dabei kam unter anderem zum Ausdruck, daß die Be
förderung von Kranken mittelst des zur Verfügung stehenden Krankenwagens des Bezirkskrankenhauses
den heutigen Bedürsnissen wohl nicht mehr ganz genüge, daß aber die Ueberführung von Privatkranken
deren Sache bezw. Sache der Angehörigen, von Kassenkranken, Sache der Allgem. Ortskrankenkasse sei.
Andererseits wurden auch die Schwierigkeiten der Anschaffung eines Krankenantos unter den derzeiti
gen mißlichen finanziellen Verhältnissen nicht verkannt.
Der Bezirksrat hat die Entscheidung über die Frage der Amtsversammlung ohne Antrag überlassen.
An Beiträgen sind von anderer Seite 8000 ^ in Aussicht gestellt.
Aus der Mitte der Amtsversammlung kommt zum Ausdruck, daß gegebenenfalls das Sanitäts-
auto auch für Krankentransporte von Bezirksangehörigen nach auswärts zur Verfügung gestellt wer
den müsse.
Beschluß:
Den Bezirksrat zur Anschaffung eines Krankenautos zu ermächtigen und mit der Regelung der
weiteren Einzelheiten zu beauftragen.
Straßenunterhaltung.
§ 139.
Die Straßenunterhaltung im Bezirk hat unter ben Kriegs- und Nachkriegsverhältnissen stark Not
gelitten. Insbesondere trifft dies für die Straßenstrecken mit starkem Autoverkehr zu. Die. Verpflichtung
zur Unterhaltung liegt im Bezirk den einzelnen Gemeinden ob.
Oberamtsbaumeister Küchle hat unter Hinweis auf die notwendige besfere Beschotterung und Be-
walzung namentlich der Hauptverkehrsstraßen den Antrag gestellt, in den Voranschlag der Amtskörper
schaft jährlich den Betrag von — 15000 ^ einzustellen. Aus diesen Mitteln sollen denjenigen Gemein
den, die die Bewalzung ihrer Straßen vornehmen, Beiträge verwilligt werden. Eventl. käme auch Be-
walzung durch die Amtskörperschaft unter Kostenbeteiligung der Gemeinden in Frage.
Der Bezirksrat hat am 7. Juli 1925 — § 176 — beschlossen, die Angelegenheit der Beschlußfassung
der Amtsversammlung zu unterstellen.
Der Antrag des Oberamtsbaumeisters wird von der Amtsversammlung zum
Beschluß
erhoben.
Beitragsbewilligung an die Gemeinden für Schulbediirfniffe.
§ 140.
Das Evang. Bezirksschulamt II Ulm sucht um Verwilligung von Jahresbeiträgen zu deu örtli
chen Schülerbüchereien, zur Anschaffung von Lehrmitteln zur Haud der Lehrer und von Anschauungs
mitteln, die durch den zur Einführung gelangenden neuen Lehrplan notwendig wird, nach.
Der Bezirksrat erachtet ein dringendes Bedürfnis für eine Beitragsverwilligung nicht als vor
liegend, hält vielmehr die Gemeinden in der Lage, die ihnen an sich gesetzlich obliegenden Anschaffun
gen selbst vorzunehmen. Einen Antrag hat er.jedoch nicht gestellt.