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Lage gekommen. Eine gesetzliche Fürsorge für Kurzarbeiter besteht nicht. Die Fürsorge lag im vorlie
genden Falle den Ortsfürsorgebehörden nach armenrechtlichen Grundsätzen ob. Die in Betracht kom
menden Gemeinden erklärten sich jedoch zur Aufbringung der erforderlichen Mittel außerstande.
Zufolge Beschlusses des Bezirksrats vom 3. Nov. 1924 — § 93 - wurde zu fraglichen Unter
stützungszwecken durch die Amtskörperschaft ein vom Bezirksarbeitsamt Ulm zur Verfügung gestelltes
Darlehen von —: 10 000 .ä, verzinslich zu 10 Prozent und rückzahlbar auf 1. November 1925, auf
genommen. Hievon kamen an die Kurzarbeiter zur Auszahlung —: 8403 ^ 25 4; vom Bezirksarbeits
amt Ulm wurden auf diesbezüglichen Antrag wieder ersetzt -: 4176 ^ 62 ^ Der Amtskörperschaft
verbleibt ein reiner Aufwand ohne Zinsen von 4226 ^ 63 4. Der schuldige Darlehensbetrag ist in- •
zwischen wieder zurückbezahlt worden.
Den vom Bezirksrat getroffenen Maßnahmen wird
zugestimmt.
Staatliche Beschälplatte in Rot.
§ 146.
Der landw. Bezirksverein hat sich für Beibehaltung der staatl. Beschälplatte in Rot ausgesprochen.
Der Bezirksrat hat unterm 3. November 1924 — § 91 — entsprechend einem diesbezüglichen Erlasse
der Zentralstelle für die Landwirtschaft die Gewährleistung für die Deckung von mindestens 100 Stuten
pro Deckperiode vorbehältlich des Rückgriffs auf den landw. Bezirksverein vom Jahr 1925 an bis auf
Weiteres übernommen.
In der Deckzeit 3 925 sind nur 45 Stuten gedeckt worden. Der an die Landesgestütskasse Mar
bach als Ersatz der Beschälgebühr für 55 Stuten à 10 ^ abzuführende Betrag beläuft sich demnach
auf 550 Æ
Die Amtsversammlung
beschließt:
1 ■ Unter den vorliegenden Umständen bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft Antrag auf Auf
hebung der staatlichen Beschälplatte in Rot zu stellen;
2 . den Betrag von 550 â ohne Rückgriff auf den landw. Bezirkverein, aus die Amtskörperschaft zu
übernehmen.
Beitragsverwilligung an die landw. Winterschule Biberach.
§ 147
Die landw. Winterschule Biberach sucht um Verwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags zu den
Kosten der Anschaffung von Lehrmitteln nach. Der landw. Bezirksverein schlägt die Verwilligung eines
Jahresbeitrags von —: 200 ^ vor.
Beschluß:
Mit Wirkung vom 1. April 1925 an einen Jahresbeitrag von —: 200 ^ zu verwilligen.
Betriebskapital bei der Oberamtspslege.
§ 148.
Der Bezirksrat stellt unterm 7. Juli 1925 anläßlich der Vorberatung des Voranschlags für das
Rechnungsjahr 1924, den Antrag:
Das Betriebskapital der Oberamtspflege von 20 000 ^ auf 50 000 ^ zu erhöhen und zu diesem
Zwecke den Betrag von 30 000 ^ in den Voranschlag für 1924 einzustellen.
Der Antrag wird
zum Beschluß erhoben.
Voranschlag der Amtskörperschast für 192-1.
§ 149.
Durch Beschluß der Amtsversammlung vom 20. März 1924 — § 116 — wurde die Amtskörper
schaftsumlage für 1924 auf — : 142 000 Ji festgesetzt. Infolge unvorhergesehener Erhöhung der Aus
gaben (Fürsorgewesen etc. etc.) ist eine Nachtragsumlage notwendig geworden. Dem Voranschlag ist
nun das wirkliche Rechnungsergebnis pro 1924 zugrunde gelegt. Hienach betragen
die Einnahmen —: 27 390 ^
die Ausgaben —: 322 390 M
Unzulänglichkeit —: 295 000 ^
Hievon sind —: 262 000 -M auf sämtliche Gemeinden und 33 000 ^ auf die der Hilfe der Ver
waltungsaktuare bedürfenden 36 Gemeinden umzulegen.