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Dem Antrag des Bezirksrats vom 7. Juli 1925 entsprechend
beschließt
die Amtsversammlung:
1. für das Rechnungsjahr 1924 die Amtskörperschaftsumlage auf —: 295 000 = * festzusetzen;
2. die Vollziehbarkeitserklärung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung
zu dem Voranschlag einzuholen.
Boranschlag her Amtskörperschaft für 1925,
§ 150
Nach Vorberatung durch den Bezirksrat betragen die Einnahmen für
.das Rechnungsjahr 1925 — : 24 300 -ä
die Ausgaben —: 309 300 ^
und hienach die Unzulänglichkeit —: 285 000 A
Der Voranschlag wird von der Amtsversammlung beraten und festgestellt.
Entsprechend den heutigen Beschlüssen der Amtsversammlung (betr. Straßenunterhaltung, An
schaffung eines Sanitätsautos, eines Personenkraftwagens für den Oberamtsbaumeister) betragen nunmehr
die Einnahmen —: 24 300 -S
die Ausgaben —: 333 300 ^
Unzulänglichkeit —: 309 000 M
Beschluß:
1. die Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1925 auf —: 300 000 ^ festzusetzen, wovon
263 000 ,* durch Umlage auf sämtliche 41 Gemeinden, 37 000 Jb durch Umlage auf die 36 Ge
meinden, welche der Hilfe der Verwaltungsaktuare bedürfen, aufzubringen sind. Der Rest der Un
zulänglichkeit mit 9 000 Jb soll den verfügbaren Restmitteln aus dem Rechnungsjahr 1923 ent
nommen werden.
2. Dem Staatsministerium folgende einstimmig angenommene Entschließung zur Kenntnis zu
bringen:
„Die Amtsversammlung wendet sich mit Entschiedenheit dagegen, daß der Amtskörperschaft
weitere neue Aufgaben durch das Reich und das Land zugewiesen werden, ohne daß entsprechende
Einnahmequellen erschlossen werden. Der Fürsorgeaufwand ist heute höher als vor dem Kriege
im hiesigen Bezirk die Amtskörperschaftsumlage War. Eine solche Belastung ist für unsere Steuer
zahler, in der Hauptsache kleinere Landwirte, untragbar. Die Straßenunterhaltung kann von der
Amtskörperschaft nicht mehr in der bisherigen Weise bestritten werden, wenn nicht von Seiten
des Staates oder Reiches namhafte Beträge aus der Kraftfahrzeugsteuer überwiesen werden. Die
Belastung der Amtskörperschast hat die Grenzen der Leistungsfähigkeit überschritten. Die Amts
körperschaft ersucht daher dringend, ihr einen Teil der Lasten abzunehmen und auf den Staat
zu übernehmen."
3. Den Voranschlag der Amtskörperschaft künftig jedem Amtsversammlungsmitglied vor der Amts
versammlung in einem die wesentlichsten Posten enthaltenden Auszug zuzustellen.
Zustimmungserklärungen.
§ 151
Die Amtsversammlung erteilt zu nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats ihre
§
§
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§
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vom 22. April 1924
vom 31. Juli 1924
vom 22. April 1924
vom 22. April 1924
vom 22. April 1924
vom 22. April 1924
Zust immung:
betr. Festsetzung der Verpflegungsabgabe
für Dienstleistungen der Wanderer bei Privatpersonen von 1. April 1924
ab auf —: 15 4, vom 1. August 1924 ab auf 20 4 pro Stunde.
betr. Neufestsetzung des Honorars der Geistlichen am Bezirkskrankenhaus
vom 1. April 1924 ab.
betr. Verwilligung einer anßerordentl. Belohnung von je 100 ^ für ge
leistete Neberzeitarbeit an OA.-Sparkassendirektvr Braunger, Spàr-
kassier Konrad und Obersekretär Weißhaar, von 50 M an die Schreib
gehilfin Mößle.
betr. Festsetzung des Anteils der Amtskörperschaft an den Telefongebühren
des Oberamts für das Rechnungsjahr 1923 auf 30 ^ und vom
1. April 1924 a b auf jährl. 40 .fe.
betr. Verwillignng von Beiträgen zu der Latein- und Realschule Laupheim
für das Rechnungsjahr 1923 von —: 300 ^ r zur Gewerbeschule
Don —: 150 - M, zur Frauenarbeitsschule für das Rechnungsjahr 1923
—: 150 Jb, vom 1. April 1924 an jährlich — : 300 ^, zur
stadt. Telefonzentrale für das Rechnungsjahr 1923 von — • 350 ^
vom 1 April 1924 ab jähr lich — : 700 ^