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Schultheiß Stolz, Gögglingen,
Stadtrat Kekeisen, Laupheim,
Schultheiß Schrode, Dietenheim,
„ Nothhelfer, Wiblingen,
„ Nießer, Mietingen,
„ Moosmayer, Rot,
„ Zier, Schwendi.
§ 61.
Nach längerer Beratung über das oben in § 49
behandelte Gesuch des Oberarzts Dr. Geyssel in Wib
lingen, Letr. die Lostrennung der Gemeinde Wiblingen
von dem Kassenarztbezirke des Dr. Keller in Oberkirch
berg, wird nach Vortrag des Schultheißen Nothhelfer in
Wiblingen und Anführung einiger Beispiele für die Un
zulänglichkeit der Kassenmitglieder in Wiblingen durch
Dr. Keller und unter Berücksichtigung des Vorbringens
des Schultheißen Staudenraus von Unterkirchberg, wonach
Dr. Keller sich ihm gegenüber geäußert habe, daß dieser
auf die Trennung der Gemeinde Wiblingen von seinem
Kassenarztdistrikt keine Bedeutung lege, von der Amts-
Versammlung einstimmig
beschlossen:
den Bezirksrat zur weiteren Behandlung und Entscheidung der Frage unter tunlichster
Berücksichtignng der Interessen Wiblingens zu bevollmächtigen und zwar sowohl in Hinsicht
aus die Teilung des Kassen- und Distriktsarztsbezirks wie auf die event. Verteilung der
Gehaltsbezüge.
§ 62.
Die Beschlüsse des Bezirksrats vom 17. Januar
1910 (§ 196) und 21. Februar 1910 (§ 211) Letr. die
Oberamtsarztfrage, werden zur Kenntnis der Amtsver
fammlung gebracht und von dieser
gutgeheißen.