Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 151 vom 7. Mai 1925 betr. Uebernahme der Kosten eines Kurses über Viehbenrteilung für die 
Mitglieder der Farrenschaubehörde. 
§ 164 vom 7. Mai 1925 betr. Verwilligung von Jahresbeiträgen vom 1. April 1925 an, an 
Freiw. Sanitätskolonne Laupheim von 100 -* 
Verein für Arbeiterkolonien von 50 M 
Kinderrettungsanstalt Marienpflege in Ellwangen 30 M 
desgl. eines einmaligen Beitrags von je —: 50 ^ an die Stutt 
garter und Tübinger Studentenhilfe e. V. 
§ 165 vom 7. Mai 1925 und 
§ 187 vom 7. Juli 1925 betr. Gewährung von Kinderzuschlägen an Amtskörperschaftsbeamte bezw. 
Straßenwärter für in Berufsausbildung begriffene Kinder über 16 
Jahre. 
§ 189 vom 7. Juli 1925 betr. Verwilligung einer Aufwandsentschädigung von jährlich 350 ^ vom 
1. Januar 1925 an, an Obersekretär Wiest als Schriftführer der 
Amtsversammlung und des Bezirksrats. 
Abhör von Amtskörperschaftsrechnungen. 
§ 152 
Die vom Rechnungssachverständigen geprüften Rechnungen der Oberamtspflege pro 1922 und 
1923, der Bezirkskrankenhausverwaltung pro 1922 und 1923, sowie der Oberamtssparkasse pro 1922, 
wurden vom Bezirksrat einer sachlichen Prüfung unterzogen und im Weiteren das in Art. 77 der 
Bezirksordnung vorgeschriebene Abhörverfahren durchgeführt. Einwendungen wurden nicht erhoben. 
Dem Antrag des Bezirksrats vom 7. Juli 1925 — § 177 — entsprechend wird 
beschlossen: 
Die aufgeführten Rechnungen anzuerkennen und die Rechner zu entlasten. 
Aufhebung der Nebenanschlüsse der Amtskörperschaft an die städt. Telefonzentrale. 
§ 153 
Die amtskörperschaftlichen Nebenanschlüsse an die städt. Telefonzentrale sind von der Stadtge 
meinde Laupheim auf 1. November 1924 gekündigt worden. Aus diesem Grunde war die Einrichtung 
von Hauptanschlüssen bei der Oberamtspflege, Bezirkskrankenhaus, Oberamtssparkasse, Oberamtstier 
arzt Sperling, Wanderarbeitsstätte, Oberamtsbaumeifter Küchle und Oberamtsgeometer Speth not 
wendig. Die Stadtgemeinde Laupheim hat sich bereit erklärt, den Unfallmeldedienst von abends 9 Uhr 
bis morgens 7 Uhr, sowie an Sonn und Feiertagen im bisherigen Umfange weiter zu besorgen, 
falls die Amtskörperschaft an die Stadtgemeinde einen jährlichen Beitrag von "150 ^ leistet und" die 
amtskörperschaftlichen Dienststellen bezw. Beamten bereit sind, bei Brandfällen die Feuermeldung an 
dwrPolizeiwache weiterzugeben, zu welchem Zwecke Nachtauschlüsse an die Telefonzentrale hergestellt 
Der Bezirksrat hat sich durch Beschluß vom 22. Oktober 1924 — § 81 — mit den Vorschlägen der 
etaotgemeinbe einverstanden erklärt. 
Beschluß: 
Zustimmung. 
Aufhebung des Amtskörperschaftszuschlags zur Wegsteuer. 
§ 154. 
Der Bezirksrat hat mit Beschluß vom 30. Dezember 1924 — § 105 — den seitherigen Amts- 
korpey chastszutch la g von 50% zur Wegsteuer vom 1. April 1924 an unter der Voraussetzung wieder 
aufgehoben, baß auch die Gemeinden auf ihr weiteres Zuschlagsrecht verzichten. Die Amtsversammlung 
erteilt diesem Beschluße ihre 
Zustimmung. 
Beitritt der Amtskörperschaft Riedlingeu zum Bezirksverband O. E. W. 
§ 155. 
Die Amtsversammlung erteilt dem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1924 — 8 10 — 
tr$ Biberach chreàEà'perschaft Riedlingen zum Bezirksverband Oberschwäbische Elek- 
Zustimmung.
	        
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