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§ 151 vom 7. Mai 1925 betr. Uebernahme der Kosten eines Kurses über Viehbenrteilung für die
Mitglieder der Farrenschaubehörde.
§ 164 vom 7. Mai 1925 betr. Verwilligung von Jahresbeiträgen vom 1. April 1925 an, an
Freiw. Sanitätskolonne Laupheim von 100 -*
Verein für Arbeiterkolonien von 50 M
Kinderrettungsanstalt Marienpflege in Ellwangen 30 M
desgl. eines einmaligen Beitrags von je —: 50 ^ an die Stutt
garter und Tübinger Studentenhilfe e. V.
§ 165 vom 7. Mai 1925 und
§ 187 vom 7. Juli 1925 betr. Gewährung von Kinderzuschlägen an Amtskörperschaftsbeamte bezw.
Straßenwärter für in Berufsausbildung begriffene Kinder über 16
Jahre.
§ 189 vom 7. Juli 1925 betr. Verwilligung einer Aufwandsentschädigung von jährlich 350 ^ vom
1. Januar 1925 an, an Obersekretär Wiest als Schriftführer der
Amtsversammlung und des Bezirksrats.
Abhör von Amtskörperschaftsrechnungen.
§ 152
Die vom Rechnungssachverständigen geprüften Rechnungen der Oberamtspflege pro 1922 und
1923, der Bezirkskrankenhausverwaltung pro 1922 und 1923, sowie der Oberamtssparkasse pro 1922,
wurden vom Bezirksrat einer sachlichen Prüfung unterzogen und im Weiteren das in Art. 77 der
Bezirksordnung vorgeschriebene Abhörverfahren durchgeführt. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Dem Antrag des Bezirksrats vom 7. Juli 1925 — § 177 — entsprechend wird
beschlossen:
Die aufgeführten Rechnungen anzuerkennen und die Rechner zu entlasten.
Aufhebung der Nebenanschlüsse der Amtskörperschaft an die städt. Telefonzentrale.
§ 153
Die amtskörperschaftlichen Nebenanschlüsse an die städt. Telefonzentrale sind von der Stadtge
meinde Laupheim auf 1. November 1924 gekündigt worden. Aus diesem Grunde war die Einrichtung
von Hauptanschlüssen bei der Oberamtspflege, Bezirkskrankenhaus, Oberamtssparkasse, Oberamtstier
arzt Sperling, Wanderarbeitsstätte, Oberamtsbaumeifter Küchle und Oberamtsgeometer Speth not
wendig. Die Stadtgemeinde Laupheim hat sich bereit erklärt, den Unfallmeldedienst von abends 9 Uhr
bis morgens 7 Uhr, sowie an Sonn und Feiertagen im bisherigen Umfange weiter zu besorgen,
falls die Amtskörperschaft an die Stadtgemeinde einen jährlichen Beitrag von "150 ^ leistet und" die
amtskörperschaftlichen Dienststellen bezw. Beamten bereit sind, bei Brandfällen die Feuermeldung an
dwrPolizeiwache weiterzugeben, zu welchem Zwecke Nachtauschlüsse an die Telefonzentrale hergestellt
Der Bezirksrat hat sich durch Beschluß vom 22. Oktober 1924 — § 81 — mit den Vorschlägen der
etaotgemeinbe einverstanden erklärt.
Beschluß:
Zustimmung.
Aufhebung des Amtskörperschaftszuschlags zur Wegsteuer.
§ 154.
Der Bezirksrat hat mit Beschluß vom 30. Dezember 1924 — § 105 — den seitherigen Amts-
korpey chastszutch la g von 50% zur Wegsteuer vom 1. April 1924 an unter der Voraussetzung wieder
aufgehoben, baß auch die Gemeinden auf ihr weiteres Zuschlagsrecht verzichten. Die Amtsversammlung
erteilt diesem Beschluße ihre
Zustimmung.
Beitritt der Amtskörperschaft Riedlingeu zum Bezirksverband O. E. W.
§ 155.
Die Amtsversammlung erteilt dem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1924 — 8 10 —
tr$ Biberach chreàEà'perschaft Riedlingen zum Bezirksverband Oberschwäbische Elek-
Zustimmung.