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Aen-ernng -er Besol-ungssatzung -er Amtskörperschaft.
§ 156.
Durch Aufhebung der Stelle des Kasseuführers bei der Oberamtssparkasse — oben § 122 —,
die Aenderung in der Einreihung der Stelle des Beamten der Bezirksfürsorgebehörde — oben § 124 —,
sowie die Aufhebung des Kommunalverbands — oben § 141 sind verschiedene Aenderungen der
Besoldungsfatzung notwendig geworden.
Die Amtsversammlung
beschließt:
1. Die Besoldungssatzung wie folgt zu ändern:
a ) Bei Grupve VIII sind die Worte „Kassenführer (Kassier) der Oberamtssparkasse" zu streichen;
b) bei Gruppe VIII sind die Worte „Verwalter des Bezirksfürsorgeamts" am Schlüsse zu streichen
und hinter dem Wort „Oberamtsbaumeister" einzusetzen die Worte „Verwalter der Bezirks-
fürsorgebehörde" ;
c) bei Gruppe IX sind hinter dem Worte „Oberamtssparkassier" beizusetzen die Worte „Verwalter
der Bezirksfürsorgebehörde";
d) in Gruppe IX sind am Schlüsse zu streichen die Worte „Geschäftsführer des Kommunalverbands
— planmäßig angestellt —
2. Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks^ u. Körperschaftsverwaltung zu diesen Satzungs
änderungen einzuholen.
Ausführung von Bauarbeiten an Amtskörperfchaftsgebäu-en.
§ 157.
Im Bezirkskrankenhaus ist die Erstellung einer Liegehalle, die Beschaffung eines neuen Heiz
kessels, die Reinigung der Heizungsanlage, der Ban von Schweineställen, der Umbau des Backofens,
der Einbau eines weiteren Schachts in die Kläranlage, sowie die Erneuerung des Gartenzauns beim
Eingang notwendig geworden.
An dem Gebäude der Wanderarbeitsstätte war eine Umdeckung des Daches erforderlich.
An dem Dach des Anbaus des Oberamtssparkasfengebäudes mußte eine Ausbesserung borge -
nommen werden; außerdem mußte das Hauptdach vollständig umgedeckt und im Zusammenhang da
mit die Erneuerung des Außenanstriches sowie sonstige Reparaturarbeiten vorgenoinmen werden.
Die Amtsversammlung erteilt zu den diesbezüglichen Beschlüssen des Bezirksrats vom 22. April
1924 — § 20 — vom 22. Oktober 1924 — § 57 —, vom 26. Febr. 1925 — § 136 —, vom 7. Mai
1925 — § 167 u. 168 —, vom 7. Juli 1925 — § 182 — ihre
Zustimmung.
Einführung von Bettetmarken.
§ 158.
Mit Rücksicht auf die Ueberhandnahme des Bettleruuwesens sind dnrch Beschluß des Bezirksrats
vom 22. Oktober 1924 — § 76 — im hiesigen Bezirk sogenannte „Bettelmarken" eingeführt und die
Wanderarbeitsstätte als Einlösungsstelle bestimmt worden.
Die Amtsversammlung nimmt hievon unter Erteilung ihrer Zustimmung
Kenntnis.
Anstellung -es Dr. med. Bnllinger als leitender Arzt am Bezirkskrankenhaus.
§ 159.
Infolge Wegzugs des Dr. med. Funk in Laupheim (nun Oberamtsarzt in Ehingen) ist bom Be
zirksrat am 22. ^Oktober 1924 — § 54 — die Stelle des Chefarztes am Bezirkskrankenhaus dem
Dr. med. Bullinger in Laupheim unter Aufnahme einzelner weiterer Bestimmnngen in den mit
Dr. Funk abgeschlossenen Dienstvertrag, im übrigen unter denselben Vertragsbedingungen angestellt
worden.
Die Amtsversammlung ist mit dieser Anstellung einverstanden. Dem abgeschlossenen Dienstver
trag wird
zugestimmt.
Anstellung einer weiteren Schwester am Bezirkskrankenhaus^
§ 160.
Am Bezirkskrankeuhaus ist die Anstellung einer weiteren Schwester notwendig geworden. Falls
die Zuweisung einer solchen seitens der Kongregation vorläufig nicht möglich ist, kommt die Ein
stellung einer weiteren Dienstmagd in Frage.
Die Amtsversammlung erklärt mit dem diesbezügl. Beschlusse vom 3. Nov. 1924 — § 99 — ihr
Einverständnis