2 1 Juni 1926 «
aus inonatlich 40 RM., für den Oberamtspfleger mit 3 Diensträumen — und Wegfall des Aufwands
für Amtsbedienung, Einheizen und Kanzleibedürfnisse auf — auf monatlich 90 RM. festzuletzen.
Beschluß:
1. Den Antrag zum Beschluß zu erheben,
2. Zur Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung der Verwaltungsaktuare die Genehmigung
der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung einzuholen.
§ 173.
Einstellung einer weiteren Hilfskraft für die Bezirkssürsorgebehörde.
Im Interesse der möglichst raschen Erledigung der Rechnungsabschlußgeschäfte der Bezirksfürsorge
behörde für 1924 und 1925 hat der Bezirksrat am 28. April ds. Is. — § 274 — die Anstellung
eines ungeprüften Gehilfen auf die Dauer von drei Monaten gegen bie_ gesetzlichen Bezüge beschlossen.
Der Bezirksfürsorgebehörde ivar nach den, in ihrem diesbezüglichen Gesuche angeführten Gründen in
folge der angefallenen laufenden und zahlreichen außerordentlichen Geschäfte der rechtzeitige Abschluß
der fraglichen Rechnungen nicht möglich. Seit Monaten beansprucht die Durchführung des Vorzugs
rentenverfahrens einen überwiegenden Teil der Tätigkeit des Bezirksfürsorgebeamten und seiner.yilsv-
kraft Der Bezirksrat ging davon aus, daß die durch die vorübergehende Anstellung einer weiteren
Hilfskraft erwachsenden Kosten, da sie infolge anderiveitiger Inanspruchnahme des Fur,orgebeamten
notwendig werden, vom Reich als Mehrkosten ersetzt werden.
Die Amtsversammlung erklärt ihr
Einverständnis
mit dem Beschluß des Bezirksrates.
§ 174.
Eingruppierung der Stelle der Bezirkssürsorgebehörde —
Aenderung der Besoldungssatzung.
Die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung hat die von der Amts
versammlung am 22. Juli 1925 beschlossene Eingruppierung der Stelle der Bezirksfürsorgebehörde m
Gruppe VIII bezw. IX der Besvldungsordnuug und die damit verbundene Aenderung der Besoldungs-
satzunq der Amtskörperschaft — oben § 124 und § laß - beanstandet, da eine Doppeleingruppierung
nur bei den in § 5 $. V. zum Körp.-B.-G. genannten Stellen zulässig ist. Für die Eingruppierung
der fraglichen Stelle komme nach den Verhältnissen des Bezirks Laupheims die Gruppe VIII in Frage.
Der derzeitige Inhaber der Stelle der Bezirkssürsorgebehörde verbleibt dagegen sûr seine Person aus
Grund des § 45 der Personalabbauverordnung in Besoldungsgruppe IX.
Entsprechend der Stellungnahme des Bezirksrats vom 9. Dezember 1925 — § 222 — wird
beschlossen:
1. Die Stelle der Bezirkssürsorgebehörde in Gruppe VIII der Bes.-Ord. — wie früher - ein -
zureihen,
2. die Besoidungssatzuug unter Aufhebung des Amtsversainmlungsbeschlusses von: 22. Juli 1925
— 8 156 1b und c — wie folgt zu ändern: . „
Bei Gruppe VIII ist am Schlüsse statt der Worte „Verwalter des Bezirksfürsorgeamts
zu setzen: „Verwalter der Bezirkssürsorgebehörde".
3 Zu der Satzungsänderung die Genehmigung der Ministerialabteilung sûr Bezirks- und Vör»
perschaftsverwaltung einzuholen.
§ 175.
Gesuch der Gemeinde Schwendi um Berwilligung eines Amtskörperschaftsbeitrags
zur Rotkorrektion.
Die Gemeinde Schwendi hat unterm 26. April ds. Jrs. ihr Gesuch um Berwilligung eines Bei
trags zu den Kosten der zur Zeit in Ausführung begriffenen Rotkorrektion in Höhe des der Gemeinde
Dietenheim zur Erstellung eines Hochwasserschutzdammes verwilligteu Betrags (20 /o der reinen Bau
kosten bis zu 40000 RM.) erneuert.
Das Gesuch wird hauptsächlich damit begründet, daß es sich im vorliegenden Falle nicht um eine
Flußkorrektion gewöhnlicher Art, sondern um eine grüdliche und dringend notwendige Abhilfe gegen
Ueberschweinmungen des Rottals und Abwendung der dadurch für einen Leil der Einwohnerschast
drohenden Hochwassergefahren handelt.
Die in der letzten Amtsversammlung als Ableynnngsgründe für eine Beitragsverwilligung gel
tend gemachten Bedenken hält der Gemeinderat Schwendi für nicht gerechtfertigt, da es sich im ^ber-
amtsbezirk nur um wenige gleichbedeutende Unternehmen handeln könne.
Seitens des Staats ist der Gemeinde ein Beitrag zu deu reineu auf 48 000 RM. veranschlag
ten Baukosten in Höhe von 50 o / o bis zum Höchstbetrag von 22 000 RM. zugesagt.