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Beschluß
Der Antrag wird zum
erhoben.
dem Antrag der Oberamtssparkasse neu geregelt und die Vergütung im Sparverkehr ans 0 5 % der
Bareinlagen mit der Maßgabe festgesetzt worden, daß diese Vergütung nur in den Fällen aus-
bezahlt wird, in denen die Einlage inindestens • A Jahr bei der Kasse bestehen bleibt Für jedes neu
erostnete Konto wird als Prämie der Betrag von —: 1 RM. gewährt.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 188.
Kasieuabmaugeleutfchädigung des Oberamtssparkassiers.
Der Bezirksrat hat unterm 28. April ds. Is. — § 269 — ans ein Gesuch der Oberamtssparkasse
die Kassenabmangelentschädigung des Oberamtssparkassiers mit Wirkung voin 1. Januar 1925 an
entsprechend den vom Württ. Städtetag aufgestellten Richtlinien festgesetzt, wornach diese Entschädigung
betragen soll bei einem jährlichen Barumsatz von 5 7 000 000 = 200 RM.
„ 7—10000000 = 250 RM.
„ über 10 000 000 = 300 RM.
Beschluß:
Zustimmung.
§ 189.
Vorübergehende Ueberlassung von Auslandsanleihemitteln des Bezirksberbands O E.W.
an die Oberamtssparkasse. - Schttldansnahme der Amtskörperschaft.
Der Bezirksverband Oberschw. Elektrizitätswerke in Biberach hat zur Bestreitung der Baukosten
fur eine längere Bauperiode ein amerikanisches Darlehen in Höhe von 4 000 000 Dollars anfqenvmmen
stellt einen Leil dieser Gelder den Oberaintssparkassen seines Versorgungsgebiets zum jeweiligen
Reichsbankdiskontjatz zur Verfügung. Durch die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschafts
verwaltung ist für eine einzelne Sparkasse ein Höchstbetrag von 200 000 RM. zugelassen. Die Dar-
ehen dursen von den Sparkassen nur zu bankmäßigem Betrieb, nicht aber zur Befriedigung eines
langfristigen Kreditbedürfnisses verwendet werden. Die Rückzahlung hat vom 1. Oktober 1926 ab in
Monatlichen oder vierteljährlichen Raten zu erfolgen und muß bis spätestens 31. Dezember 1927 be-
Der Bezirksrat hat zum Zwecke der Hereinnahme dieser Gelder unterm 28. April ds Jrs
7 b'ue Schuldaufnahme bis zum Betrag von : 200 000 RM. durch die Oberamtsspar-
der Amtskorpeychaft beschlossen, welche durch die Ministerialabteilung für Bezirks- und
Korperjchaftsverwaltung mit Erlaß vom vdm 22. Mai ds. Is. Nr. 2501, genehmigt worden ist.
Die Gelder jollen durch die Oberamtssparkasse nach Bezirksratsbeschluß bom '18. März 1926 zu
einem Zinssutz von 10 % weiter gegeben werden. 9 9
Sie Amtsversammlung erteilt zu der Schuldaufnahme, suivie den weiteren Bezirksratsbeschlüssen ihre
Zustimmung.
§ 190.
Aeuderuug der Satzung der Oberamtsfparkaffe.
Iie * lîv^ ^ " au * — W-chl-Ig-schSst ei,.geführt und !°mmt für .
ne oer Erwerb, die ^upjandnahme und die Wiederveräußerung von Wechseln in.Betracht Die weckiel-
Achseln hat die wechselmäßige Verpflichtung der veräußernden Spar-
rape zur Folge. Zur Abgabe dev Jndupainents lGiros), sind die llntersckiriften bon 2 bieru besonder«
fommenben Bean ten jollen jollen sich unmittelbar auf die Satzung stützen.
25. L^L^ IV Lin - 8 293 - Mim^mläß .°m
1) folgende Aenderung der Satzung der Oberamtssparkasse vorzunehmen:
Anstelle des § 41 Abs. 1—4 treten folgende Bestimmungen:
die Sparkasse verpflichtenden schriftlichen Erklärungen sind von dem Leiter
? Stellvertreter oder vun 2 anderen hiezu ermächtigten
Personen zu unterzeichnen." 7 9
2) ^^b^mmem daß die Zeichnungsbefugnis im Wechselverkehr dahin eingeschränkt ivird daß
Beamten der Oberamtssparkasse für Einzelwechsel'übe?
tunaen j„ Æ eines Gesanrtbestandes an Wechseln und Wechselverpflich-
Wechseluntersckirisr hip ^ 2i ^ ^br Gesamteinlagen der Sparkasse für jede weitere
der Sparkass?einzuholen habe? ^rgang.ge Zustimmung der satzungsmäßigen Vertretung