2 1. Juni 1926
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§ 191.
Aenderung der Satzung des Wiirtt. Sparkasten-Giroverbands.
Der Bezirksrat hat am 5. Juni ds. Jrs. — § 292 — auf Antrag der Verbandsversammlung
des Württ. Sparkassen-Giroverbands vom 14 Dezember 1925 nachstehende Satzungsänderungen des
genannten Verbandes beschlossen:
1) § 14 Abs. 1: „Vorsitzender der Verbandsversammlung ist der stellv. Verbandsvorsteher"
(vergl. § 19 Abs. 2).
2) § 16 Satz 1: „Der Verbandsvorstand besteht aus 12—15 Mitgliedern."
3) § 19 Abs. 1 : „Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer
vou 10 Jahren gewählt. Er versieht sein Amt im Hauptberuf. Seine Anstellungs
verhältnisse werden durch Dienstvertrag geregelt; zum Abschluß des Vertrags ist der
Verbandsvorstand zuständig. Der Verbandsvorsteher ist Vorsitzender des Verbands
vorstands. Er übt die Dienstaufsicht über die Beamten und sonstigen Angestellten
des Verbands aus und überwacht ihre Geschäftsführung.
Ein I . und II. Stellvertreter des Verbandsvorstehers werden a uf die Wahldauer
der Verbandsversammlung von derselben aus der Mitte der gewühlten Mitglieder
des Verbandsvorstands gewählt."
Die Amtsversammlung erteilt zu diesen Satzungsänderungen die
Zustimmung.
§ 192.
Errichtung einer Zweigstelle der Oberamtssparkaste in Dietenheim.
Die Oberamtssparkasse hält die Errichtung einer Zweigstelle in Dietenheim mit Beginn des
Jahres 1927 für möglich, da nach der bisherigen Entwicklung der Kasse bis dahin wohl die Kredit-
bedürfnisse des Mittelstandes (Landwirtschaft und Gewerbe) vollanf befriedigt werden können. Der
Bezirksrat stellt unterm 18 März ds.. Jrs. — § 253 — an die Amtsversammluug Antrag auf Er
richtung einer Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheim auf 1. Januar 1927. Mit Rücksicht
auf die damit zusammenhängenden Maßnahmen ist die diesbezügliche Absicht der Bezirkssparkasse
Illertissen nach den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen tunlichst ein halbes Jahr zuvor mitzuteilen.
Die Amtsversammlung
beschließt:
Der Errichtung einer Zweigstelle in Dietenheim erst bei der« ordentlichen Amtsversammlung im
nächsten Jahre näher zu treten. Inzwischen sollen noch weitere eingehende Erhebungen über den
Umfang und den Geschäftsbetrieb der in Dietenheim befindlichen Zweigstelle der Bezirkssparkasse Iller
tissen cingestellt und insbesondere auch die Frage genau geprüft werden, ob die Rentabilität einer in
Dietenheim etw a zu errichtenden Zweigstelle der Oberamtssparkasse gesichert erscheint.
§ 193.
Abhör von Amlskorperfchaftsrechimirffen.
Die geprüften Rechnungen der Bezirkskrankenhausverwaltung pro 1924 und der Oberamtsspar
kasse pro 1923 wurden vom Bezirksrat einer sachlichen Prüfung unterzogen und das in Art. 77 der
Bezirksordnung vorgeschriebene Abhörverfahren durchgeführt.
Einwendungen gegen die aufgelegten Rechnungen wurden nicht erhoben.
Auf den Antrag des Bezirksrats vom 5. Juni ds. Jrs. — § 299 — wird
beschlossen:
die fraglichen Rechnungen anzuerkennen und den Rechnern Entlastung zu erteilen.
§ 194.
Kostenübernahme für das Bezirksamtsblatt an die Landjägernebenstellen.
Der Bezirksrat hat am 28. April 1926 — § 276 — beschlossen, die Kosten für das Bezirks
amtsblatt au die Laudjägernebeustellen mit Wirkung vom 1. Juli 1926 ab nicht mehr auf die Amts
körperschaft zu übernehmen. Der Bezirksrat ging davon aus, die Beschaffung des Amtsblatts für diese
Nebenstellen sei Sache des Staates. Dieser lehnt jedoch die Kostenübernahme ab. In der Amtsver-
wurde hente ein Gesuch des Oberlaudjägers Rüdinger, Dietenheim übergeben. Er bittet in
das Amtsblatt wie bisher auf Kosteu der Amtskörperschaft den Laudjägernebeustellen weiter
Beschluß:
Gesuche unter Aufhebung des Bezirksratsbeschlusses vom 28. April 1926 zu eutsprechen.
sammlung
demselben,
zu liefern.
Dem