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2 1 Juni 1S26
§ 195.
Bürgschaft für staatliche Rotstandsdarlehen wegen Schädigung durch die Leberegelseuche.
Der Vorsitzende und der Schriftführer haben am 2. Dezember 1925 folgende Bürgschaftserklärung
unterzeichnet:
„Die Amtskörperschaft Laupheim übernimmt hiemit zufolge eines noch herbeizuführeuden
Beschlusses der Amtsversammlung die selbstschuldnerische Haftung für die Verbindlichkeiten,
die der Gemeinde Schönebürg gegenüber dein Staat aus der Schuldurkuude über den Empfang
von Notstandsdarlehen anläßlich der Schädigungen durch die Leberegelseuche obliegen, bis aum
Gesamtbetrag von —: 3000 RM."
Beschluß:
Die Bürgschaft in diesem Umfange zu übernehmen.
§ 196.
Hochwasserkatastrophe.
Zu Beginn des Monats Juni setzten andauernd starke Regengüsse ein. Diese hatten am
4./5. Juni große Ueberschwemmungen zur Folge. Von der Katastrophe blieben nur 2 Gemeinden des
Bezirks, Sinningen und Walpertshofen verschont. In den übrigen Gemeinden wurde durch die ver
heerenden Fluten an Gebäuden, Straßen, Brücken, landwirtschaftlichen Grundstücken und beweglichen
fachen mehr oder weniger großer Schaden angerichtet. Die Geschädigten gehören zum größten Teil
der minderbemittelten Bevölkerung an. Viele können die Not, in die sie durch die Hochwasserschäden
geraten sind, nicht aus eigener Kraft überwinden.
Der durch Schätzungen ermittelte Gesamtschaden beläuft sich in den 39 betroffenen Gemeinden
a) bei Gebäuden, Straßen usw. auf . . . —: 575 495 RM.
b) bei landwirtschaftlichen Grundstücken auf —: 860 163 RM.
zusammen —: 1435 658 RM.
®ie Amtsversammlung hat heute über Maßnahmen zur Linderung der Not zu beraten. Sie ist
einmütig der Auffassung, in erster Linie müsse den Geschädigten das zuftießen, was vom Staat und
von der Zentralleitung für Wohltätigkeit gegeßen und was weiter durch eine noch im Gang befindliche
umfangreiche Sammlung aufgebracht werde. Für die Anitskörperschaft könne es sich nur darum
zu^ stellen Einzelnen Gemeinden langfristige Darlehen zu einem niederen Zinsfuß zur Verfügung
Es wird beschlossen:
1 • Den Bezirksrat zu ermächtigen, ein Darlehen bis zum Betrage von 150 000 RM. auf
zunehmen.
"■ ^s dem aufzunehmenden Betrag den geschädigten Gemeinden auf Ansuchen langfristige
Darlehen zu einem billigen Zinssatz zu überlassen.
3. Den Unterschied zwischen dem Zinssatz, den die Amtskörperschast zu tragen hat und dem-
übernehm" lüe ^ em ^’ e ^^meinden ihre Darlehen erhalten, auf die Ämtkörperschaft zu
4. Den Bezirksratzu^ TI >llgchÜgLv, die zur Ausführung dieses Beschlusses erforderlichen Maß-
nahmen zu treffen insbesondere die Höhe, den Zinssatz und die Bedingungen über Ge
währung und Ruckzahlung der Darlehen sestzusetzen.
er Tagesordnung schließt der Vorsitzende mit Worten des Dankes
an Die Mitglieder die Amtsversammlung.
Vorstehende Verhandlungen beurkunden:
Vorsitzender: Die anwesenden Mitglieder des Bezirksrats:
Oberamtmann Kindel Wahl
Ser Wiftwrer:
Obersekretär Sundherr. Erster
»irb vorstehende Verhandlungsniederschrift zur gefl. Kenntnisnahme hiermit zugefertigt.
Laupheim, im September 1926.
Oberamt:
(gez.) Kindel.