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21. Juli 162Ï
b) des BezirkSfürforqeanSfchuffeS mif 3 Jahre bis 31. März 1930:
entsprechend dem Vorschlag des Bezirksrats:
als ordentliche Mitglieder:
Oberamtspfleger Brunner, zugleich stellvertretender Vorsitzender,
Ratschreiber Volz;
als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Konrad.
c) die Ersatzwahl für verschiedene Schätzer in Biehseuchenangelegenheiten
ans die Kalenderjahre 1927 bis 1930.
Laupheim: Franz Kiesle, Landwirt (für verst. Erhard Gaißmaier)
llnterweiler: Martin Knm merle, Landwirt, Fischbachhof (für verst. Martin Kümmerle)
Oberkirchberg: Josef Stähle, Landwirt (für Anton Hofmann).
d) die Wahl eines weiteren Vertreters nebst eines Stellvertreters in den Bezirksverband
für das gemeinsame Jugendamt Biberach-Laupheim ans die Dauer der restl. Wahl
periode der Amtsversammlung
(vorbehältlich der Aenderung des § 3 der Satzung) :
als ordentlicher Vertreter: Schultheiß Ströbele, Bronnen,
als Stellvertreter: Schultheiß Dilger, Bihlafingen;
e) der OberamtSquartierkommission für die Kalenderjahre 1928, 1929, 1930:
als Mitglieder: Oberamtspfleger Brunner, Laupheim,
Stadtschultheiß Konrad, Laupheim,
als Stellvertreter: Schultheiß Baur, Achstetten,
„ Betz, Baustetten.
§ 199/200.
Neubesetzung des Berwaltungsaktuariats II (Dietenheim).
Verwaltungsaktuar Schrode in Dietenheim ist gemäß § 46 der Persvnalabbauverordnung in der
Fassung des Gesetzes vom 27.. Dezember 1926 — Reg.-Bl. S. 329 auf 31. März 1027 in den
Ruhestand getreten, hat aber im Benehmen mit dem Oberamt die Geschäfte bisher stellvertretungs
weise weiterbesorgt.
Der Bezirksrat hat sich mit der Frage der anderweitigen Besetzung des Berwaltungsaktuariats II,
insbesondere in der Sitzung vom 6. Juli ds. Is. § 444 — eingehend befaßt, einen Antrag bezüg
lich^ der zukünftigen Regelung an die Amtsversammlung jedoch nicht gestellt. Dabei bestand Neber
einstimmung darüber, daß im Falle der Wiederbesetzung die Zuteilung einiger weiterer Gemeinden
Von den Verwaltungsaktuariatsbezirken I und III erfolgen muß, da bei dem derzeitigen Umfang (8 Ge
meinden) und den gegebenen Verhältnissen ein Beanuer nicht vollbeschäftigt ist. Im Hinblick auf et-
wacge Ersparnismöglichkeiten wurde auch die Frage einer eventl. Austeilung des Verwaltungsaktuariats-
Zuteilung der Geineinden an die beiden Ortsvorsteher von Dietenheim und Wain als
amtskörperschaftliches Nebenamt bezw. an die übrigen 3 Verwaltungsaktuare aufgeworfen und erörtert.
^æ interessierten Jllertalgemeinden haben in einer besonderen Eingabe vvin 24. Juni ds. Is.
zu cer Angelegenheit Stellung genommen und die Gründe, die für eine Wiederbesetzung des Ver-
waltungsaktuariats II unter Beibehaltung des seitherigen Dienstsitzes sprechen, dargelegt.
Bei der ausgedehnten Aussprache Littet Schultheis; Rabus, Oberbalzheim, namens der Jllertal
gemeinden, grundsätzlich daran festzuhalten, daß Dietenheim Sitz eines Verwaltungsaktuars bleibt.
Der voir anderer Seite vertretenen Anschauung, daß 3 Verwaltungsaktuariate für den Bezirk ge-
nugen wovon 2 in Laupheim und eines in Tietenheiin ihren Dienstsitz haben, tritt die Amtsversamm-
Zerlegung des Dienstsitzes eines der in Laupheim ansässigen drei Verwaltungsaktuare
nach Dietenheim, die in diesem Zusammenhang ebenfalls zur Sprache komint, würde zweifellos eine
bedeuten da lamtliche in Betracht kommende Beamte eigene Gebäude besitzen. Diesem
p Eventl. durch Gewährung einer einmaligen entsprechenden Geldabfindung durch
die Amtskorperschaft Rechnuiig getragen merben. 3
• - Ebenen Verhältnissen soll vorläufig eine Wiederbesetzung des Berwaltungsaktuariats II
mcbt erfolgen, wodurch eine Ermäßigung der hohen Verwaltungsaktuariatskosten erzielt werden wird.
.; r 1 n Betracht, daß die in Aussicht zu nehmende neue Gemeindeordnung voraussicht ¬
lich auch eine Aenderung un Gemeinderechnungswesen bringen wird. Im Falle der Annahme des Reichs
rahmengesetzes wird ein -Led der Geschäfte der Verwaltungsaktuare (Steuerumlage) in Wegfall kommen.