Z 1. Juli 1^7
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Die Amtsversammlung
beschließt:
1. Den Verwaltungsaktuariatsbezirk II (Dietenheim) vorläufig in der Weise aufzuteilen, daß die
8 Gemeinden den Ortsvorstehern von Dietenheim und Wain je zur Hälfte als amtskorper-
schastliches Nebenamt zugewiesen werden. Für den Fall, daß zu dieser Aufteilung seitens der
Minifterialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung die Genehmigung nicht erteilt
wird, soll die Besetzung des Verwaltungsaktnariats II zunächst auf l Jahr durch einen Stell
vertreter erfolgen, ebenso für den Fall, daß der Gemeinderat von Dietenheim bezw. Wain zu
der beabsichtigten Zuteilung sein Einverständnis nicht erteilt ;
2 Für den Bezirk die Bildung von 3 Verwaltungsaktuariatsbezirken iiis Auge zu fassen, wovon
2 ihren Dienstsitz in Laupheim und 1 in Dietenheim haben und diese Einteilung durchzuführen,
sobald sich aus irgend einem Anlaß bei dem Verwaltungsaktuariate I, III und IV eine Aen-
derung ergeben sollte;
3. Den Bezirksrat mit der Durchführung des Beschlusses Ziffer 1 (Zuweisung der einzelnen Ge
meinden, Festsetzung des Maßes der dienstl. Inanspruchnahme etc.) zu beauftragen.
§ 201.
Errichtung einer Zweigstelle der Oberamtssparkaste in Dietenheim.
Der Bezirksrat stellt unterm 12. Mai ds Is. — § 409 — wiederholt Antrag auf Errichtung
einer Zweigstelle der Oberamtssparkasse in Dietenheiin aus 1. Januar 1928.
Die diesem Anträge zu Grunde liegenden Erwägungen und das Ergebnis der angestellten Er-
Hebungen werden der Amtsversammlung zur Kenntnis gebracht.
Der Handwerker- und Gewerbeverein Dietenheim hat in einer öffentlichen Versammlung zu dieser
Angelegenheit Stellung genommen und sich einstimniig gegen die Lösung der seitherigen Geschäfts
verbindung mit der Bezirkssparkasse Illertissen ausgesprochen. Eine gegen den Willen der interessierten
Kreise etwa erfolgende Ablösung könnte nicht verstanden und gebilligt werden. Der Gemeinderat
Dietenheim hat sich diesem Standpnnkt angeschlossen und richtet an die (Amtsversammlung die Bitte,
unter diesen Umständen von der Errichtung einer Zweigstelle der Oberamtssparkasse Laupheim abzusehen.
Die Ausführungen verschiedener Amtsversammlungsmitglieder gehen dahin, daß es bei der Ober
amtssparkasse Laupheim an der notwendigen Großzügigkeit iind am erforderlichen Entgegenkommen
bisher gefehlt habe und die Kreditbedürfnisse wohl auch nicht in gleicher Weise wie von der Bezirkst
sparkasse Illertissen befriedigt werden können.
Oberamtssparkassier Konrad verweist in dieser Hinsicht auf die bindenden gesetzlichen Bestimmungen.
Amtsversammlungsmitglied Stadtschultheiß Konrad glaubt, daß die Zweigstelle sich rentieren werde.
Dies sei u. a. daraus zu schließen, daß die Bezirkssparkasse Illertissen nicht gerne zurücktreten wolle
Entscheidend hiefür sei die Besetzung des Postens des leitenden Beamten. Für die Ausleihung ;oll
eine kleine Ausleihkommission gebildet werden. Er tritt für Annahme des Antrags des Bezirksrats ein.
Amtsversammlungsmitglied Schultheiß Handschuh betont n. a ., daß die eventl. Ablösung für alle
Beteiligten kostenlos erfolgen müsse.
Dem Alltrage entsprechend wird
beschlossen:
1. Auf 1. Januar 1928 in Dietenheim eine Zweigstelle der Oberamtssparkasse zii errichten und
hievon die Bezirkssparkasse Illertissen zu verständigen.
2. Die Leitung der Zweigstelle einem auf Privatvertrag anzustellenden bankmäßig vorgebildeten
Beamten zu übertragen.
3. Mit der Durchführung dieser Beschlüsse den Bezirksrat zu beauftragen.
§ 202/203.
Aufwertung der Sparkasteueinlageu.
Bei der Behandlung der Frage der Aufwertung der Sparkasseneinlagen wurde von der Oberamts-
sparkasse wie auch Voin Bezirksrat der Standpuickt vertreten, daß den Sparern möglichst eine über
den gesetzlichen Mindestsatz hinausgehende Aufwertung zu gut Kommen soll. Hiebei wurde eine Aus
wertung von 15 Prozent in Aussicht genommen. .
Um die Teilniigsmasse entsprechend zu erhöhen, wurde den Gemeinden eine freiwillige Auf
wertung ihrer, in der Inflationszeit zurückbezahlten und ohne, Vorbehalt von der Oberaintssparkasie
angenommenen Darlehen angesonnen mit dem Erfolg, daß diese mit 12 Prozent aufgewertet und die
Aufwertunqsbeträge vom 1. Januar 1927 ab verzinst werden. Nach der, von der t.bcramtsipartape
aufgestellten Aufwertungsbilanz betragen die Aufwertungsverbindlichkelten bei einer 10-prozentigen