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§ 209.
Errichtung einer Filiale Ves Bezirkskrankenhanses in Dietenheim.
Verwaltungsaktuar a . D. Schrode in Dietenheim hat sein Wohnhaus mit Garten zwecks Erricht
tung einer Filiale des Bezirkskrankenhauses für die Jllertalgemeinden zum Kaufe angeboten. In Be
tracht käme eine Belegungsmöglichkeit von 10 12 Betten.
Der Bezirksrat, der sich am 6. Juli d. I . — § 449 — mit der Angelegenheit befaßt hat, hält
den Ankauf des Anwesens aus technischen und finanziellen Gründen nicht für tragbar, da mit einer
Rentabilität nicht zu rechnen ist.
Die Amtsversammlung teilt diese Anschauung. Im übrigen ist das Kaufangebot, nachdem die
Erweiterung des Bezirkskrankenhauses in Laupheim beschlossen worden ist — § 207 gegenstandslos.
§ 210.
Aufhebung der freien Aerztewahl am Bezirkskrankenhans.
Der leitende Arzt des Bezirkskrankenhauses, Dr. med. Bullinger, hat unter Hinweis auf die
großen Schwierigkeiten, Disziplin und Ordnung im Bezirkskrankenhaus aufrecht zu erhalten, Antrag
auf Aufhebung der freien Aerztewahl am Bezirkskrankenhaus gestellt. Der Bezirksrat hat die An
gelegenheit am 10. November 1926 — § 323 — behandelt und beschlossen, dem gestellten Anträge nicht
stattzugeben und der Amtsversammlung ebenfalls dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der leitende Arzt, Dr. Bullinger, schildert die seinem Antrag zu Grunde liegenden Zustände
unter Anführung von Einzelfällen. Aus der Mitte der Amtsversammlung wird ihm entgegengehalten,
daß anch der andere Teil gehört werden müsse.
In geheimer Sitzung, in welcher u. a . die von Dr. Bullinger gegen den Bezirksrat erhobenen
Vorwürfe zurückgewiesen werden, wird der Antrag auf Aufhebung der freien Arztwahl
einstimmig abgelehnt
und folgender Antrag angenommen:
1 • Die Anschuldigungen des Dr. med. Bullinger wegen der Mißstände eingehend untersuchen zu
lassen, die Aerzte, Verwaltung und die Schwestern eingehend zu den Einzelfällen zu hören ;
2 . Das Ergebnis der nächstjährigen Amtsversammlung mitzuteilen.
§211.
Anstellung eines Oberamtsbaumwarts.
Die vom Bezirksobstbauverein und von der Württ. Landwirtschaftskammer wiederholt angeregte
Anstellung eines Oberamtsbaumwarts kam in der Sitzung des Bezirksrats vom 4. Juli ds. Is. —
$ 432 erneut zur Sprache. Vom Verein der Baumwarte ist in letzter Zeit ebenfalls eine Eingabe
betreffend Anstellung eines Oberamtsbaumwarts an den Bezirksrat geinacht worden; auch der Aus-
schuß des Landw. Bezirksvereins hat sich in einer seiner letzten Sitzungen für die Anstellung eines
solchen ausgesprochen.
Der Bezirksrat beantragt bei der Amtsversammlung die privatrechtliche Anstellung eines neben
beruflichen Oberamtsbaumwarts.
4 .er Gegenantrag, es bei dem seitherigen Zustand zu belassen, wird abgelehnt und die Anstellung
emes Oberamtsbaumwarts unter folgenden Bedingungen
beschlossen:
1 • Tie Anstellung erfolgt auf Privatdienstvertrag und zunächst auf 1 Jahr probeweise.
“’ ^P. ^beramtsbaumwart hat jährlich 60 Tage im Bezirk tätig zu sein. Er erhält für seine
Tätigkeit in der Wohnsitzgemeinde ein Taggeld von 8 RM., in den übrigen Bezirksgemeinden ein
1° /^ bon 10 RM. einschließlich Zehrvergütung, sowie die Reisekosten nach der geltenden Reise
tostenverordnung. An den Versicherungsbeiträgen wird der gesetzliche Anteil übernommen.
3 • T>e Anstellung des Oberamtsbaumwarts wird dem Bezirksrat überlassen, vorher ist der Obst
bauverein und der Ausschuß des Laudw..Bezirksvereins zu Hören.
§ 212.
schuldaufuahme der Amtskörperschast zur Gewährung von .Hochwasseruotstauds-arleheu.
,.... ^ 6 ) beschlossene Schuldaufnahme von 150000 RM.
,3111 Bewilligung von langfristigen Hochwaßernotstandsdarlehen, war zur Befriedigung sämtlicher ein-
gekoinmener, begründeter Darlehensgesuche nicht ausreichend. Der genannte Betrag mußte um 50000 NM.