Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

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§ 209. 
Errichtung einer Filiale Ves Bezirkskrankenhanses in Dietenheim. 
Verwaltungsaktuar a . D. Schrode in Dietenheim hat sein Wohnhaus mit Garten zwecks Erricht 
tung einer Filiale des Bezirkskrankenhauses für die Jllertalgemeinden zum Kaufe angeboten. In Be 
tracht käme eine Belegungsmöglichkeit von 10 12 Betten. 
Der Bezirksrat, der sich am 6. Juli d. I . — § 449 — mit der Angelegenheit befaßt hat, hält 
den Ankauf des Anwesens aus technischen und finanziellen Gründen nicht für tragbar, da mit einer 
Rentabilität nicht zu rechnen ist. 
Die Amtsversammlung teilt diese Anschauung. Im übrigen ist das Kaufangebot, nachdem die 
Erweiterung des Bezirkskrankenhauses in Laupheim beschlossen worden ist — § 207 gegenstandslos. 
§ 210. 
Aufhebung der freien Aerztewahl am Bezirkskrankenhans. 
Der leitende Arzt des Bezirkskrankenhauses, Dr. med. Bullinger, hat unter Hinweis auf die 
großen Schwierigkeiten, Disziplin und Ordnung im Bezirkskrankenhaus aufrecht zu erhalten, Antrag 
auf Aufhebung der freien Aerztewahl am Bezirkskrankenhaus gestellt. Der Bezirksrat hat die An 
gelegenheit am 10. November 1926 — § 323 — behandelt und beschlossen, dem gestellten Anträge nicht 
stattzugeben und der Amtsversammlung ebenfalls dessen Ablehnung zu empfehlen. 
Der leitende Arzt, Dr. Bullinger, schildert die seinem Antrag zu Grunde liegenden Zustände 
unter Anführung von Einzelfällen. Aus der Mitte der Amtsversammlung wird ihm entgegengehalten, 
daß anch der andere Teil gehört werden müsse. 
In geheimer Sitzung, in welcher u. a . die von Dr. Bullinger gegen den Bezirksrat erhobenen 
Vorwürfe zurückgewiesen werden, wird der Antrag auf Aufhebung der freien Arztwahl 
einstimmig abgelehnt 
und folgender Antrag angenommen: 
1 • Die Anschuldigungen des Dr. med. Bullinger wegen der Mißstände eingehend untersuchen zu 
lassen, die Aerzte, Verwaltung und die Schwestern eingehend zu den Einzelfällen zu hören ; 
2 . Das Ergebnis der nächstjährigen Amtsversammlung mitzuteilen. 
§211. 
Anstellung eines Oberamtsbaumwarts. 
Die vom Bezirksobstbauverein und von der Württ. Landwirtschaftskammer wiederholt angeregte 
Anstellung eines Oberamtsbaumwarts kam in der Sitzung des Bezirksrats vom 4. Juli ds. Is. — 
$ 432 erneut zur Sprache. Vom Verein der Baumwarte ist in letzter Zeit ebenfalls eine Eingabe 
betreffend Anstellung eines Oberamtsbaumwarts an den Bezirksrat geinacht worden; auch der Aus- 
schuß des Landw. Bezirksvereins hat sich in einer seiner letzten Sitzungen für die Anstellung eines 
solchen ausgesprochen. 
Der Bezirksrat beantragt bei der Amtsversammlung die privatrechtliche Anstellung eines neben 
beruflichen Oberamtsbaumwarts. 
4 .er Gegenantrag, es bei dem seitherigen Zustand zu belassen, wird abgelehnt und die Anstellung 
emes Oberamtsbaumwarts unter folgenden Bedingungen 
beschlossen: 
1 • Tie Anstellung erfolgt auf Privatdienstvertrag und zunächst auf 1 Jahr probeweise. 
“’ ^P. ^beramtsbaumwart hat jährlich 60 Tage im Bezirk tätig zu sein. Er erhält für seine 
Tätigkeit in der Wohnsitzgemeinde ein Taggeld von 8 RM., in den übrigen Bezirksgemeinden ein 
1° /^ bon 10 RM. einschließlich Zehrvergütung, sowie die Reisekosten nach der geltenden Reise 
tostenverordnung. An den Versicherungsbeiträgen wird der gesetzliche Anteil übernommen. 
3 • T>e Anstellung des Oberamtsbaumwarts wird dem Bezirksrat überlassen, vorher ist der Obst 
bauverein und der Ausschuß des Laudw..Bezirksvereins zu Hören. 
§ 212. 
schuldaufuahme der Amtskörperschast zur Gewährung von .Hochwasseruotstauds-arleheu. 
,.... ^ 6 ) beschlossene Schuldaufnahme von 150000 RM. 
,3111 Bewilligung von langfristigen Hochwaßernotstandsdarlehen, war zur Befriedigung sämtlicher ein- 
gekoinmener, begründeter Darlehensgesuche nicht ausreichend. Der genannte Betrag mußte um 50000 NM.
	        
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