Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

überschritten werden. Die Notstandsdarlehen sind auf Grund Bezirksratsbesch lusses vom.10 Novbr. 
I92ß 8 333 nur an die Gemeinden, für die ihnen selbst durch die Hochwallerschaden vom 
4/5 Juni 1926 erwachsenen notwendigen Ausgaben (also nicht auch an Private) und zwar zu einem 
Zinsfuss von 2 Prozent abgegeben worden. Die über diesen ZinZfuß hinausgehende Zinsdifserenz^oll 
faut Bezirksratsbeschluß vom 8. Februar 1927 — § 369 — auf bte_J £giier von 10 wahren auf die 
Amtskörperschaft übernommen werden. 
Der Bezirksrat stellt unterm 9. März 1927 — § 379 — den Antrag auf Erhöhung der be 
schlossenen Schuldaufnahme Voll 150 000 RM. auf 200 000 RM. 
Der Amtsversammlu ng, .wird sodann noch bekanntgegeben daß seitens des Württ Sparkassen- 
Giroverband^M^Gewährimg kurzfristiger Notstandsdarlehen ebeilsalls ein Betrag von 160 000 Di ( 
zur Verfügung gestellt wurde. Zur Ermäßigung des Zinsfußes letzterer Darlehen wird all- staatliche'' 
Mitteln ein Beitrag in der Form gewährt, daß der einen Zinssatz von 2 v H. übersteigende Betrüg 
zu % aus der Staatskasse ersetzt wird, während Vs des 2 v H. übersteigenden Zinsfußes von der 
Amtskorperschaft zu übernehmen ist. Außerde m hat sich die Amtskorperschaft an etwaigen Verlusten 
mit Vs bezw. Vs zu beteiligen. 
Beschluß: 
1 Die Schuldaufnahme auf den Betrag von 200 000 RM. zu erhöhen und du1 Schuld in 25 
Jahresraten von 8 000 RM., beginnend im Rechnungsjahr 1930, wieder abzutrageü; 
2 . Den weiteren Beschlüssen des Bezirksrats znzustimmen; 
3 ßy Ziffer 1 die Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaft-Verwaltung 
nachzusuchen. 
§ 213, 
Amtskörverschaftsbeiträge an Gemeinden zu Brnckenbauten im Zuge von 
Nachbarschaftssträtzeu. 
Durch das Hochwasfer vom 4./5. Juni 1926 wurden verschiedene Brücken vollständig zerstört 
oder so stark beschädigt, daß ihre Neuerstellung notwendig wurde. 
Der Stadtgemeinde Laupheim wurden vom Bezirksrat, vorbehältlich der Znstimmuug der Amt-- 
versammlung, Amtskörperschaftsbeiträge in Höhe von 25% bewilligt _ 
al zu den Kosten der Wiedererstellung der sog. Bühlerbrücke im Zuge der Straße Laupheim ^uh, 
mit einem Aufwand von 2400 RM. — Bezirksratsbefchlup vom 26. Juli 2(>. - § 312 — 
bl zu den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über den Zippegraben im Zuge der Nachbarschafts- 
straßeLaupheim-Rißtissen, mit einem Aufwand bon 4800 RM - Bezirksratsbeschlutz vom 
10. Nov 26 — § 331 — . , 
cl An den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über den Bahnmahdgraben beim Hauptbahn- 
i Laupheim in, Zuge der Nachbarschaftsstraße Laupheim—Uuterfulmeluiigeu, unter der ^or- 
ausfetzung, daß in dem zwischen der Stadtgemeinde und der Gemeinde ^berfulinetingen fchwe- 
benden Streitverfahren die Stadtgemeinde Laupheim zur Herstellung der Brücke endgültig ver 
pflichtet wird. Aufwand 2000 RM. - Bezirksratsbefchluß vom 9. Marz 2. — § 380 —. 
Weiter stellt der Bezirksrat unterm 4. Juli ds. Jrs. — § 430 und 431 — den Antrag, fol 
genden Gemeinden Amtskörperschaftsbeiträge zu verwilllgen nnb die erforderlichen Mittel diirch ^chuld- 
^^ber©emeinbe Burgrieden in Höhe von 25% der reinen Baukosten l120ll0 RM.) zu deu Kosten 
der Neuerstellung der Brücke über die Rot im Zuge der Nachbarschaftsstraße Burgrieden Laupeim, 
b) der Gemeinde Sulminaen in Höhe von 25% ber reinen Baukosten (19 000 RM.) zn den Kosten 
der Neuerstellung der Dürnachbrücke in Sulmingen im Zuge der Nachbarfchaft-straße Aepstngen 
Schwendi. 
Beschluß: 
Den Anträgen und Beschlüssen des Bezirksrats wird zugestimmt. 
§ 214. 
Errichtung einer Landw. Winterschnle. 
Der Bezirksrat hat sich am 10. November 1926 - § 322 — mit der Errichtung einer Landw. 
Winterschule in Laupheim, insbesondere auch mit der Kosteufrage befaßt. 
Der Schulbetrieb könnte voraussichtlich im Jahre 1928 aufgeuommeu werdeu. Voraussetzung sur 
h SKule ist daß der Bezirk sich bereit erklärt, deu gesamte, l einmaligen und deu 
laufenden sachlià Aufwand zu übernehmen. In Frage kommt die Stellung und Ausstattung von 
2 Schulsäten und 2 weiteren Zimmern. Die Beschaffung der Lehrmittel wird einen einmaligen Auf-
	        
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