überschritten werden. Die Notstandsdarlehen sind auf Grund Bezirksratsbesch lusses vom.10 Novbr.
I92ß 8 333 nur an die Gemeinden, für die ihnen selbst durch die Hochwallerschaden vom
4/5 Juni 1926 erwachsenen notwendigen Ausgaben (also nicht auch an Private) und zwar zu einem
Zinsfuss von 2 Prozent abgegeben worden. Die über diesen ZinZfuß hinausgehende Zinsdifserenz^oll
faut Bezirksratsbeschluß vom 8. Februar 1927 — § 369 — auf bte_J £giier von 10 wahren auf die
Amtskörperschaft übernommen werden.
Der Bezirksrat stellt unterm 9. März 1927 — § 379 — den Antrag auf Erhöhung der be
schlossenen Schuldaufnahme Voll 150 000 RM. auf 200 000 RM.
Der Amtsversammlu ng, .wird sodann noch bekanntgegeben daß seitens des Württ Sparkassen-
Giroverband^M^Gewährimg kurzfristiger Notstandsdarlehen ebeilsalls ein Betrag von 160 000 Di (
zur Verfügung gestellt wurde. Zur Ermäßigung des Zinsfußes letzterer Darlehen wird all- staatliche''
Mitteln ein Beitrag in der Form gewährt, daß der einen Zinssatz von 2 v H. übersteigende Betrüg
zu % aus der Staatskasse ersetzt wird, während Vs des 2 v H. übersteigenden Zinsfußes von der
Amtskorperschaft zu übernehmen ist. Außerde m hat sich die Amtskorperschaft an etwaigen Verlusten
mit Vs bezw. Vs zu beteiligen.
Beschluß:
1 Die Schuldaufnahme auf den Betrag von 200 000 RM. zu erhöhen und du1 Schuld in 25
Jahresraten von 8 000 RM., beginnend im Rechnungsjahr 1930, wieder abzutrageü;
2 . Den weiteren Beschlüssen des Bezirksrats znzustimmen;
3 ßy Ziffer 1 die Genehmigung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaft-Verwaltung
nachzusuchen.
§ 213,
Amtskörverschaftsbeiträge an Gemeinden zu Brnckenbauten im Zuge von
Nachbarschaftssträtzeu.
Durch das Hochwasfer vom 4./5. Juni 1926 wurden verschiedene Brücken vollständig zerstört
oder so stark beschädigt, daß ihre Neuerstellung notwendig wurde.
Der Stadtgemeinde Laupheim wurden vom Bezirksrat, vorbehältlich der Znstimmuug der Amt--
versammlung, Amtskörperschaftsbeiträge in Höhe von 25% bewilligt _
al zu den Kosten der Wiedererstellung der sog. Bühlerbrücke im Zuge der Straße Laupheim ^uh,
mit einem Aufwand von 2400 RM. — Bezirksratsbefchlup vom 26. Juli 2(>. - § 312 —
bl zu den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über den Zippegraben im Zuge der Nachbarschafts-
straßeLaupheim-Rißtissen, mit einem Aufwand bon 4800 RM - Bezirksratsbeschlutz vom
10. Nov 26 — § 331 — . ,
cl An den Kosten der Wiederherstellung der Brücke über den Bahnmahdgraben beim Hauptbahn-
i Laupheim in, Zuge der Nachbarschaftsstraße Laupheim—Uuterfulmeluiigeu, unter der ^or-
ausfetzung, daß in dem zwischen der Stadtgemeinde und der Gemeinde ^berfulinetingen fchwe-
benden Streitverfahren die Stadtgemeinde Laupheim zur Herstellung der Brücke endgültig ver
pflichtet wird. Aufwand 2000 RM. - Bezirksratsbefchluß vom 9. Marz 2. — § 380 —.
Weiter stellt der Bezirksrat unterm 4. Juli ds. Jrs. — § 430 und 431 — den Antrag, fol
genden Gemeinden Amtskörperschaftsbeiträge zu verwilllgen nnb die erforderlichen Mittel diirch ^chuld-
^^ber©emeinbe Burgrieden in Höhe von 25% der reinen Baukosten l120ll0 RM.) zu deu Kosten
der Neuerstellung der Brücke über die Rot im Zuge der Nachbarschaftsstraße Burgrieden Laupeim,
b) der Gemeinde Sulminaen in Höhe von 25% ber reinen Baukosten (19 000 RM.) zn den Kosten
der Neuerstellung der Dürnachbrücke in Sulmingen im Zuge der Nachbarfchaft-straße Aepstngen
Schwendi.
Beschluß:
Den Anträgen und Beschlüssen des Bezirksrats wird zugestimmt.
§ 214.
Errichtung einer Landw. Winterschnle.
Der Bezirksrat hat sich am 10. November 1926 - § 322 — mit der Errichtung einer Landw.
Winterschule in Laupheim, insbesondere auch mit der Kosteufrage befaßt.
Der Schulbetrieb könnte voraussichtlich im Jahre 1928 aufgeuommeu werdeu. Voraussetzung sur
h SKule ist daß der Bezirk sich bereit erklärt, deu gesamte, l einmaligen und deu
laufenden sachlià Aufwand zu übernehmen. In Frage kommt die Stellung und Ausstattung von
2 Schulsäten und 2 weiteren Zimmern. Die Beschaffung der Lehrmittel wird einen einmaligen Auf-