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wand von mindestens — 6 000 RM., die Mobiliarausstattung einen solchen von ea. 8—10 000 RM.
erfordern Der laufende Aufwand beträgt außer Heizung, Beleuchtung und Reinigung — ‘ • 1200 bis
1500 RM. jährlich.
Die Stadtgemeinde Laupheim hat sich bereit erklärt, die erforderlichen Lokale unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen.
Der Bezirksrat stellt den Antrag:
1. Im Interesse der Ausbildung der Landwirte und der Kostenersparnis in möglichster Bälde in
Laupheim eine Laudw. Muterschule für den Bezirk und die angrenzenden Orte zu errichten;
2. Die Kostenverteilung in der Weise zu regeln, daß die Stadtgemeinde Laupheim die erforder-
licheu Lokale zur Verfügung stellt und die Am tskörperschaft alle übrigen sachlichen Kosten über
nimmt.
Beschluß:
Den Anträgen und Beschlüssen des Bezirksrats zu entsprechen.
§ 215.
Beteiligung der Amtskörperschaft am Umbau der Bizinalftrasteu.
Die Vizinalstraßeu des Bezirks genügen größtenteils den durch den gesteigerten Verkehr (Auto
verkehr) gestellten Anforderungen bezüglich Befestigung und Breite nicht mehr." Dies trifft insbeson
dere auch hiusichtlich der geplanten Einführung von Autolinien zu. Es muß daher ein durchgreifender
planmäßiger Umbau des Straßennetzes durch die einzelnen Gemeinden, denen die Straßenuuterhaltungs-
last obliegt, ins Auge gefaßt werden. Die Durchführung einer solchen Straßeuverbesserung wird sich
naturgemäß auf eine Reihe voll Jahren erstrecken uild von der finanziellen Leistungsfähigkeit voir Ge-
meinde und Amtskörperschaft beeinflußt sein. Ohne weitgehende Beteiligung der Amtskörperschaft an
dem Kostenaufwand kann das angestrebte Ziel nicht erreicht werden.
Der Bezirksrat stellt unterm 8. Februar 1927 — § 373 — den Antrag:
1. Be i notwendigen Verbesserungen durchgehender Viziualstraßen — ohne Etterstrecken — unter
Aufhebung des Amtsversammlungsbeschlusses vom 21. Juni 1926 — § 179 — ein Drittel des
tatlächtichem Aulwands der einzelnen Gemeinden einschließlich der Grunderwerbungskosten auf
die Amtskörperschaft zu übernehmen. In der seitherigen Straßennnterhaltungslast tritt hiedurch
eine Aenderung nicht ein
2 ■ Die erforderlichen Geldmittel durch Schuldaufnahme zu beschaffen.
. ,^ trt ds. Jrs. — § 427 — hat der Bezirksrat weiter beschlossen, die bei der Anlage von
erhöhten Rebenwegen anläßlich der Erbreiterung der Viziualstraßen notwendigen Zementröhren auf
Kosten der Amtskörperschaft zu beschaffen.
^deranltvbaumeister Küchle macht über das Straßenverbesserungsprojekt, dessen Kosten sich auf
f a ’ ,0 Millionen belaufen werden, nähere Ausführungen. Er empfiehlt, mit Rücksicht auf die Höhe
er Kosten, ne Erbreiterungen und Verbesserungen wenigstens in einfacherer Weise durchzuführen Es
liege un interest e der Gemeinden selbst, daß etwas Durchgreifendes geschehe.
Beschluß:
à vom Bezirksrat beantragten Kostenanteil an der Straßenverbesserung auf die Amtskörper-
ichaft zu übernehmen und dein weiteren Beschluß vom 4. Juli ds. Jrs. zuzustimmen.
§ 216^
Amtskörperschaftsbeitrag au die bsemeinbe
(Gögglingen zur Strnstenverlegung.
Ftnn^iÄm » Gogglingest hat in diesem Jahre die teilweise Verlegung der Straße nach Ein-
h j “ Kostenaufwand von 12000 RM. durchgeführt. Der Bezirksrat hat mit Beschluß vom
ein gewisses Äe'lTf3imerpfL ^n. Gemeinde mit Rücksicht darauf, daß bei der fraglichen Straße
ft mimmn r 8 Vorliegend erachtet wird, zu dem Bauaufwand, vorbehältlich der Zu-
o b Eulen Amtskörperschaftsbeitrag von 25 % verwilligt und beantragt
Umbau de'r Ï b iS ^ ^^ ^dlufwands zu erhöhen, sofern sich die Amtskörperschaft an dem
gen sollte 0 1 entsprechend dem gestellten Antrag - im genannten Umfange beteili-
Beschluß:
der Käm^ beschlossen ? er Amtskörperschaft am Straßenumbau in Höhe von '/»
in diefer Höhe zu v h ~ a ^ d^ Gemeinde Gögglingen einen Amtskörperschaftsbeitrag
verwilli g en.